Private Krankenversicherung: Brillen, Kontaktlinsen und Co.
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Beispielberechnung:
Freiberufler
Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024) -
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Beispielberechnung:
Freiberufler
Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation
- Kostenübernahme für Brillen & Co. in Kürze
- Die Erstattung von Brillen in der privaten Krankenversicherung
- Augen lasern: Zahlt die private Krankenkasse?
- Voraussetzung für die Kostenübernahme von Brillen & Sehilfen in der PKV
- Zuschüsse für Sonnenbrillen mit Sehstärke
- Vorteile der PKV bei Brillen gegenüber der GKV
- Wann lohnt sich eine zusätzliche Brillenversicherung?
- Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife
- FAQ: Brillen, Kontaktlinsen & Co. in der PKV
Kostenübernahme für Brillen & Co. in Kürze
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Ob und in welcher Höhe die private Krankenversicherung Zuschüsse zu einer Brille bezahlt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
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Marktüblich sind Erstattungen von bis zu 300 Euro alle zwei bis drei Jahre.
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Die Krankenversicherung zahlt die Kosten einer Sehhilfe nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Diese müssen die Versicherten mit einem Rezept nachweisen.
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Die private Krankenversicherung muss in der Regel auch medizinisch notwendige Augen-Laser-OPs bezahlen.
Die Erstattung von Brillen in der privaten Krankenversicherung
Zwei Drittel der Menschen in Deutschland tragen eine Brille. Je nach Modell und Sonderwünschen kann eine Brille mehrere Hundert Euro teuer werden. Schön, wenn man eine Versicherung hat, die einem bei den Kosten hilft. Gesetzlich Versicherte gehen aber meist leer aus. Die Krankenkassen zahlen nur noch in Ausnahmefällen einen Zuschuss. Wer eine private Krankenversicherung besitzt, hat hier einen Vorteil.
Wieviel die private Krankenversicherung an einer Brille bezahlt, hängt vom individuellen Vertrag ab. Eine leistungsstarke Krankenversicherung bezahlt in der Regel alle zwei bis drei Jahre einen gewissen Festbetrag für die Brille. Dieser Betrag kann zum Beispiel bei 300 Euro liegen.
Gut zu wissen: Die private Krankenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten einer Brille, sondern auch die für Kontaktlinsen oder einer Augen-Laser-OP.
Augen lasern: Zahlt die private Krankenkasse?
Die private Krankenversicherung muss eine Augen-Laser-OP in der Regel übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Diese ist durch eine Fehlsichtigkeit gegeben. Zu achten ist aber immer auf die Tarif-Details. So gibt es oft bestimmte Leistungsbegrenzungen. Möglicherweise bezahlt die PKV nur 1000 Euro an der Operation. Wenn diese aber 2000 Euro kosten würde, müssten die Versicherten die restlichen 1000 Euro selbst bezahlen.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt eine Laser-Augen-OP nur in den seltensten Fällen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme von Brillen & Sehilfen in der PKV
Damit die private Krankenversicherung die Kosten für die Brille übernimmt, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Das heißt, Versicherte benötigen ein Rezept beziehungsweise eine Brillenverordnung.
Der Gang zur Augenärztin oder Optikerin kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Zu den häufigsten Ursachen für Sehprobleme gehört Weit- oder Kurzsichtigkeit. Im Alter tritt häufig die Alterssichtigkeit auf, bemerkbar ist dies an Problemen beim Lesen: Es ist Zeit für die Lesebrille.
Ohne Rezept wird die Krankenversicherung keine Kostenerstattung für die Brille leisten. Für den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit kann auch die Refraktionsbestimmung durch den Optiker oder Augenarzt hinzugezogen werden. Mit der Refraktionsbestimmung wird vereinfacht gesagt der Grad der Fehlsichtigkeit festgestellt beziehungsweise die benötigte Korrektur durch die Sehhilfe.
Wer schon längere Zeit eine Brille trägt, muss je nach Tarif nicht jedes Mal ein Rezept vorlegen. Oft gewährt die private Krankenversicherung in diesem Fall einen Zuschuss in festgelegten Abständen (meist 2 bis 3 Jahre). Wenn sich die Sehkraft innerhalb kurzer Zeit um 0,5 Dioptrien oder mehr verschlechtert, haben die Betroffenen normalerweise Anspruch auf den vereinbarten Zuschuss pro Jahr.
Zuschüsse für Sonnenbrillen mit Sehstärke
Die private Krankenversicherung erstattet auch die Kosten für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Voraussetzung ist aber wieder die medizinische Notwendigkeit. Diese kann beispielsweise vorliegen bei einer blendungsbedingten Erkrankung der Netzhaut oder chronischer Augenreizung.
Wartezeiten für die Kostenübernahme bei Brillen
Wartezeiten sind bei der privaten Krankenversicherung üblich. Je nach Tarif müssen Versicherte daher beispielsweise drei oder sechs Monate warten, bis die Versicherung die erste Brille bezahlt.
Auch wieviel die PKV erstattet, hängt vom Tarif ab. Manche Versicherungen zahlen Pauschalen, zum Beispiel 100 Euro alle 24 Monate. Andere Tarife sehen eine gestaffelte Leistung vor: Beispielsweise alle 24 Monate 100 Euro für Brillengläser und 20 Euro fürs Brillengestell.
Vorteile der PKV bei Brillen gegenüber der GKV
Die private Krankenversicherung leistet bei Brillen und Sehhilfen grundsätzlich mehr als die gesetzliche Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte haben nur Anspruch auf Zuschüsse, wenn die Sehleistung extrem beeinträchtig ist. Zu den Voraussetzungen zählen:
- bei Kurz- oder Weitsichtigkeit Korrektionswerte von mehr als 6 Dioptrien
- bei Hornhautverkrümmung Korrektionswerte von mehr als 4 Dioptrien
- eine maximale Sehfähigkeit von 30 Prozent selbst mit Brille oder Sehhilfe
Zuschüsse gibt es nur für Standardgläser, nicht für das Brillengestell. Die Höhe der Zuschüsse kann bis zu 160 Euro betragen. Es handelt sich dabei um bestimmte Festbeträge. Kontaktlinsen werden nur bei extremer Beeinträchtigung bezahlt.
Für Kinder und Jugendliche übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Es gelten allerdings ebenfalls Festbeträge, die von den Krankenkassen erstattet werden.
Wann lohnt sich eine zusätzliche Brillenversicherung?
Eine Brillenversicherung lohnt sich dann, wenn der Zuschuss zur Brille die gezahlten Beiträge in der jeweiligen Wartefrist übersteigt. Angenommen, eine reine Brillenversicherung, ohne Leistungen für Heilpraktiker oder Zahnersatz, kostet im Monat zehn Euro. Der Zuschuss beträgt alle zwei Jahre 300 Euro. In diesem Fall rechnet sich der Aufwand, da die versicherte Person netto 60 Euro von der Krankenversicherung erhält.
Beträgt die Wartefrist drei Jahre, würde sich der Vertrag nicht mehr lohnen. Der Versicherungsnehmer hätte 360 Euro Beitrag gezahlt, um 300 Euro Zuschuss zu erhalten.
Eine private Brillenversicherung lohnt sich auch für Jugendliche und Kinder, da die Versicherung meist Reparaturen und Verlust der Brille bezahlt.
Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife
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Bis zu 613,96 €/Monat sparen
Beispielberechnung:
Freiberufler
Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024) -
Über 3000 Tarifkombinationen
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FAQ: Brillen, Kontaktlinsen & Co. in der PKV
Die private Krankenversicherung bezahlt diejenigen Leistungen, die individuell vertraglich vereinbart sind. Üblich sind pauschale Kostenerstattungen in einem bestimmten Zeitrahmen, beispielsweise 300 Euro alle zwei Jahre für Brillen und Sehhilfen.
Die private Krankenversicherung bezahlt diejenigen Leistungen, die individuell vertraglich vereinbart sind. Üblich sind pauschale Kostenerstattungen in einem bestimmten Zeitrahmen, beispielsweise 300 Euro alle zwei Jahre für Brillen und Sehhilfen.
Wie oft die private Krankenversicherung eine neue Brille bezahlt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Vereinbart wird häufig ein Zeitraum von zwei Jahren, nach dem ein erneuter Anspruch auf Kostenzuschuss besteht.
Ohne medizinische Notwendigkeit und damit ohne Rezept erstattet keine Versicherung die Kosten für eine Brille. Ob ein Nachweis der Fehlsichtigkeit durch eine Optikerin genügt, muss mit der jeweiligen Krankenversicherung geklärt werden.
Liegt eine medinische Notwendigkeit vor, übernimmt die private Krankenversicherung auch einen Sehtest beim Augenarzt oder Optiker. Notwendig ist der Test beispielsweise, wenn Versicherte schlecht sehen.
Die Brille kann als medizinisches Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Dafür muss aber die individuelle zumutbare Belastungsgrenze überschritten werden. Außerdem muss die Brille ärztlich verschrieben worden sein.