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Mit welcher Erstattung können Sie rechnen?

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

Brillen in der privaten Krankenversicherung

Kostenerstattung für Sehhilfen

Eine der wichtigen Fragen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, ob die private Krankenversicherung die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen übernimmt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen schwere Sehfehler aufweisen, um einen Anspruch zu haben. Wie sieht es in der PKV aus?

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. PKV stellt Versicherte bei Brillen besser
  3. Erstattung von Brillen
  4. Wann lohnt sich die Brillenversicherung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Private Krankenversicherungen bieten Zuschüsse für alle Versicherten an.
  • Die Zuschüsse bewegen sich meist zwischen 300 Euro und 500 Euro und werden in der Regel alle zwei oder drei Jahre gewährt.
  • Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, sich diese Erstattung durch Zusatzversicherungen zu sichern.

PKV stellt Versicherte bei Brillen besser

Um die Besserstellung einstufen zu können, bedarf es zunächst der Klärung, wann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen trägt.

Die Ausgangslage in der GKV

Eine Kostenübernahme greift zunächst bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Für Erwachsene gilt eine Kostenübernahme bei einer Sehschärfe von weniger als 30 Prozent. Sehhilfen können auch verordnet werden, wenn bei einem Fernkorrekturausgleich die Dioptrienanzahl mehr als sechs, bei einer Hornhautverkrümmung mehr als vier Dioptrien beträgt.

Allerdings gilt, dass die Kosten für Sehhilfen kaum in voller Höhe übernommen werden. Es gelten, ähnlich wie beim Zahnersatz, Festzuschüsse. Diese richten sich nach den Gläsern und dem verwendeten Material. Die Kostenübernahme erstreckt sich allerdings ausschließlich auf die Gläser, nicht auf das Gestell einer Brille.

Die Erstattung von Brillen in der privaten Krankenversicherung

Zunächst einmal gilt die Erstattung bei der PKV nicht nur für Brillen, sondern für Sehhilfen allgemein. Dies schließt auch Kontaktlinsen oder beispielweise eine Bildschirmlupe mit ein.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen kann die private Krankenversicherung ihre tariflichen Leistungen selbst definieren. Entsprechend vielschichtig fallen auch die Definitionen zur Kostenübernahme aus. Der Konsens, den fast alle Anbieter in mindestens einem Tarif anbieten, lautet:

Alle zwei Jahre oder bei Verschlechterung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrien erhält die versicherte Person einen Zuschuss von 300 Euro.

Davon abweichend kann die Frist auch drei Jahre betragen, der Zuschuss 250 Euro oder 500 Euro.

Alternativ zu dem pauschalen Zuschuss differenzieren einige Versicherer auch nach Einzelkosten. So könnte ein Tarifbeispiel aussehen:

  • 150,00 Euro Zuschuss zur Brillenfassung
  • 170,00 Euro für Einstärkengläser
  • 330,00 Euro für Mehrstärkengläser

Wer sich bei dieser Tarifierung für Kontaktlinsen entscheidet, büßt den Zuschuss zur Fassung ein.

Kein Unterschied bei der Vollversicherung und der Zusatzversicherung

Zahlreiche Versicherte in der GKV haben ihren Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen veredelt. Die Leistungen für Brillen finden sich nicht nur in klassischen ambulanten Zusatztarifen. Private Absicherungen für die Heilpraktikerbehandlung schließen ebenfalls häufig Brillenzuschüsse ein.

Die Leistungsvoraussetzungen sind identisch mit denen der Vollversicherung. Es gibt allerdings auch Versicherer, die neuerdings ausschließlich die Kostenerstattung für Brillen oder Kontaktlinsen anbieten. Diese Tarife sind deutlich günstiger, da keine sonstigen Leistungen wie ambulante Heilbehandlung oder Zahnersatz mitversichert sind.

Potentielle Leistungsausschlüsse

Krankenversicherer operieren gerne mit Wartezeiten. Bei den Leistungen für eine Brille ist dies nicht anders. Es lohnt sich vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob die Kostenerstattung für eine Brille sofort mit Versicherungsbeginn greift oder erst nach beispielsweise drei oder sechs Monaten.

Vor Ablauf der jeweils vereinbarten Sperrfrist für einen neuen Zuschuss zahlen die Versicherer grundsätzlich nicht bei Verlust oder Beschädigung der Brille. Der einzige Anlass, wann eine private Krankenversicherung bezahlt, ist ein ärztliches Attest, dass sich die Sehschärfe um mehr als 0,5 Dioptrien verschlechtert hat oder der Ablauf der vereinbarten Periode von zwei oder drei Jahren.

Wann lohnt sich eine Brillenversicherung?

Eine Brillenversicherung lohnt sich dann, wenn der Zuschuss zur Brille die gezahlten Beiträge in der jeweiligen Wartefrist übersteigt. Angenommen, eine reine Brillenversicherung, ohne Leistungen für Heilpraktiker oder Zahnersatz, kostet im Monat zehn Euro. Der Zuschuss beträgt alle zwei Jahre 300 Euro. In diesem Fall rechnet sich der Aufwand, da die versicherte Person netto 60 Euro von der Krankenversicherung erhält. Beträgt die Wartefrist drei Jahre, würde sich der Vertrag nicht mehr lohnen. Der Versicherungsnehmer hätte 360 Euro Beitrag gezahlt, um 300 Euro Zuschuss zu erhalten.

Dieses Rechenbeispiel funktioniert aber nur bei ausschließlichen Brillenversicherungen. Ist die Brillenversicherung ein Baustein in einer Zusatzversicherung, lohnt sie sich durch die Kostenübernahme bei anderen Behandlungsbildern im Rahmen des Zusatztarifs auf jeden Fall.

Krankenversicherung

Familientarife der PKV

So schützen Sie sich und Ihre Familie mit einer privaten Krankenversicherung.

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Krankenversicherungspflicht

Kosten der privaten Krankenversicherung

Informieren Sie sich über Voraussetzungen und Kosten bei Abschluss eines Privatversicherungs-Tarifs.

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