Führerscheinklassen: Übersicht aller Fahrerlaubnisklassen
Lange ist es her, dass es in Deutschland fünf übersichtliche Führerscheinklassen gab. Stand März 2021 sind es 19. Werweiß da noch, für welches Fahrzeug welche Fahrerlaubnisklasse gilt?
- B: Autos – die häufigste Führerscheinklasse
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Führerscheinklassen unterscheiden noch einmal nach Fahrerlaubnisklassen für die einzelnen Optionen innerhalb einer Fahrzeuggruppe.
- Hinsichtlich der Gewichtsgrenzen gilt bei E-Autos und Hybriden das Gewicht ohne Batterie.
- Fahrerlaubnisse der Gruppe C mit Ausstellungsdatum zwischen 9.1.2013 bis zum 27.12.2016 entsprechen nur bedingt europäischem Recht und können im Ausland als ungültig eingestuft werden.
Führerscheinklassen nach Fahrzeugtyp unterteilt
Eines hat sich zumindest nicht geändert. Die Fahrerlaubnisklassen sind nach wie vor nach den einzelnen Fahrzeugarten unterteilt. Die grobe Unterscheidung umfasst
- A: Zweiräder und Trikes
- B: Autos
- C: LKW
- D: Bus
- L & T: Zugmaschinen
Innerhalb der einzelnen Kategorien hat der Gesetzgeber aber noch einmal differenziert.
B: Autos – die häufigste Führerscheinklasse
Die häufigste genutzte Fahrerlaubnisklasse ist sicherlich B für Autos.
Klasse
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Beschreibung
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B1 und B17 | Erlauben die Nutzung von Autos mit einem Gesamtgewicht von maximal 3.500 Kilogramm und nicht mehr als acht Sitzen exklusive des Fahrersitzes. Ein möglicher Anhänger darf nicht mehr als 750 Kilogramm wiegen. | |
B96 | Erlaubt das Führen eines Fahrzeuges mit einem Hänger mit mehr als 740 Kilogramm, wenn die Gesamtmasse 4.250 Kg nicht übersteigt. | |
B196 | Erweitert die Fahrerlaubnis B um das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 ausschließlich in Deutschland. | |
BE | Führen eines Fahrzeuges der Klasse B einschließlich Hänger, wenn das Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen nicht überschreitet. |
A: Zweiräder und Trikes – die Fahrerlaubnisklasse für den Sommer
Die Führerscheinklasse A, ehemals I, gilt für Motorräder und Trikes. Allerdings dürfen Führerscheininhaber, die ihre Prüfung für die Führerscheinklasse III vor 1980 abgelegt haben, auch Motorräder bis zu 125 ccm fahren.
Klasse
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Beschreibung
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A1 | Motorräder mit einer Leistung von maximal 11 kW und 125 ccm sowie Trikes bis zu einer Nennleistung von 15 kW | |
A2 | Krafträder mit maximal 35 kW, die nicht von einem Motorrad mit über 70 kW gedrosselt wurden. | |
A | Alle Krafträder und dreirädrigen Fahrzeuge | |
AM | Motorräder mit maximal 45 km/h, 50 ccm und 4 kW. Trikes und Quads mit maximal zwei Sitzplätzen, 45 km/h, 4 kW, 50 ccm oder Selbstzündermotor mit maximal 500 ccm. |
C: LKW – deutliche Differenzierung bei der Größe
Der ehemalige einfache LKW-Führerschein Klasse II wurde durch vier Untergruppen abgelöst, die sich in erster Linie am Gesamtgewicht der Fuhrwerke orientieren. Für alle Fahrerlaubnisklassen der Führerscheinklasse C gilt, dass diese nicht für Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse A mit Unterklassen zulässig sind. Dies gilt auch für Fahrzeuge der Klasse C mit Unterklassen, die dem Personentransport dienen.
Klasse
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Beschreibung
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C1 | Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, maximal jedoch 7.500 kg und maximal acht Sitze zuzüglich Fahrersitz. | |
C1E | Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Hänger von maximal 750 kg oder Fahrzeug der Klasse B mit Hänger insgesamt 3.500 kg, maximal aber 12.000 kg. | |
C | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und maximal acht Sitzen zuzüglich Fahrersitz. | |
CE | Kombination für ein Fahrzeug mit der Fahrerlaubnisklasse C und einem Anhänger mit maximalem Gewicht von mehr als 750 Kg. |
D: Bus – Personenbeförderung wurde ausgegliedert
Der graue Uraltführerschein machte in der Führerscheinklasse II keinen Unterschied, ob Lkws oder Busse zur Personenbeförderung geführt wurden. Dies hat sich mit den aktuellen Fahrerlaubnisklassen jedoch geändert.
Klasse
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Beschreibung
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D1 | Busse bis maximal acht Meter Länge und maximal 16 Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz. | |
D1E | Für die Kombination eines Fahrzeuges D1 zusammen mit einem Hänger und einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. | |
D | Für Busse, die mehr als acht Personen exklusive Fahrzeugführer transportieren dürfen. | |
DE | Für Kombinationen eines Fahrzeugs der Klasse D mit einem Hänger und einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. |
L & T: Zugmaschinen mit eigenen Fahrerlaubnisklassen
Die alte Führerscheinklasse IV erlaubte es auch, Traktoren zu führen. Heute bedarf es dafür einer gesonderten Fahrerlaubnisklasse.
Klasse
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Beschreibung
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L | Zugmaschinen für den Land- und Forstwirtschaftsbetrieb mit einer Spitzengeschwindigkeit von maximal 40 km/h, | |
mit Hänger 25 km/h. Außerdem Futtermischwagen, Stapler, Förderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h | ||
T | Zugmaschinen für den Land- und Forstwirtschaftsbetrieb mit einer Spitzengeschwindigkeit von maximal 60 km/h, | |
mit Hänger 40 km/h. Außerdem Futtermischwagen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. |
Mofas sorgen immer wieder für Verwirrung bei der Fahrerlaubnis
Wer ein Mofa fahren möchte und sonst noch keine Fahrerlaubnis besitzt, muss zwar keinen Führerschein absolvieren, aber eine Prüfbescheinigung mitführen. Diese belegt, dass der Mofa-Fahrer eine notwendige Anzahl an Theoriestunden absolviert hat. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Häufig gestellte Fragen
Je nach Fahrzeug unterscheiden sich die Führerscheinklassen wie folgt:
- Krafträder: A, AM, A1, A2
- PKW: B, BF17, BE
- LKW: C, CE, C1, C1E
- Busse: D, DE, D1, D1E
- Land- und Forstwirtschaft: L, T
Seit dem 19.01.2013 gilt für Führerscheine der Klasse B, dass diese nicht mehr unbegrenzt gültig sind. Die Gültigkeit läuft nach 15 Jahren ab - danach müssen Sie Ihren Führerschein erneuern.
Die alte Führerscheinklasse 3 entspricht heute den Führerscheinklassen:
- B
- BE
- C1
- C1E
Besitzen Sie die Führerscheinklasse 3 bzw. B, BE, C1, C1E, so können Sie Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren.
Als Autofahrer mit der Führerscheinklasse B bzw. 3 dürfen Sie unter Auflagen auch eine 125er fahren.
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