Punkte in Flensburg
Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, erhält einen Eintrag in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Das dort sitzende Kraftfahrt-Bundesamt speichert Informationen über Verstöße im Straßenverkehr in einem Punktesystem. Dieses regelt Strafen vom Bußgeld bis zum Fahrverbot. Nach bestimmten Fristen erlöschen die Punkte wieder. Verkehrsteilnehmer können ihre Punkte auch aktiv abbauen.
- So funktioniert die Verkehrssünderkartei
- Wann gibt es Punkte in Flensburg?
- Dann drohen zwei Punkte
- Drei Punkte drohen
- Der schlimmste Fall: Führerscheinentzug
- Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
- Wie lange bleiben Punkte in Flensburg bestehen?
- Kann man Punkte in Flensburg abbauen?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Das Fahreignungsregister in Flensburg speichert die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
- Je nach Schwere des Delikts können ein bis drei Punkte vergeben werden. Nach einem zweistufigen Verwarnverfahren verliert der Verkehrsteilnehmer beim Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis.
- Verkehrsteilnehmer können kostenlos Einsicht ins Register nehmen.
- Fristen tilgen Punkte wieder. Verkehrsteilnehmer können Punkte auch aktiv abbauen.
- Punkte in Flensburg können die Kfz-Versicherungsprämie verteuern.
Punkte in Flensburg: So funktioniert die Verkehrssünderkartei
Verkehrsteilnehmer, die wiederholt mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auffallen, zieht der Gesetzgeber zur Rechenschaft. Aus diesem Grund speichert das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Informationen über diese Verstöße. Diese Fahreignungsregister, umgangssprachlich Verkehrssünderdatei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Der daran angeschlossene Bußgeldkatalog weist jedem Vergehen Punkte zu und enthält entsprechende Ahndungen.
Dabei kann die Strafe vom einfachen Bußgeld bis zum Fahrverbot reichen. Diese Maßnahmen zielen auf die positive Verhaltensänderung des Verkehrsteilnehmers ab und sollen die Verkehrssicherheit insgesamt erhöhen. Denn im Unterschied zum früher installierten Verkehrszentralregister ahndet sein Nachfolger, das 2014 gegründete Fahreignungsregister, nur Ordnungswidrigkeiten mit Einfluss auf die Verkehrssicherheit.
Punktesünder: Auswirkung auf die Versicherung
Einige Versicherer erhöhen die Prämie der Kfz-Versicherung, wenn auf einen Fahrer bereits Punkte in Flensburg registriert sind.
Wann gibt es Punkte in Flensburg?
Nicht jeder Verstoß zieht Punkte nach sich. Kleinere Verwarnungen und das Überschreiten von Lenkzeiten führen nicht zur Ahndung in Flensburg. Die Behörde berücksichtigt nur rechtskräftige Bußgeldbescheide, Strafbefehle und Verurteilungen. Bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung speichert Flensburg nicht.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann einen, zwei oder drei Punkte nach sich ziehen. Die Höhe regelt der detailreiche Bußgeldkatalog (www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/punktekatalog_node.html). Das Punkteverfahren bewertet je nach Schwere des Vergehens. Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit mindern, führen zu einem Punkt in Flensburg. Gravierende Verstöße führen zu höherer Punktzahl.
Dann drohen zwei Punkte
Zwei Punkten erhalten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit in besonderer Weise beeinträchtigen.
Das sind unter anderem:
- Überschreiten der Maximalgeschwindigkeit bei einer Sichtweite unter 50 Meter durch Nebel, Regen oder Schnee
- Überhohlen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit mit 30 und mehr km/h in geschlossenen Ortschaften
- Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unter drei Zehntel des halben Tachowertes
Drei Punkte drohen
Bei Entzug der Fahrerlaubnis oder Verhängung einer Sperrfrist für Fahrerlaubniserteilung, vergibt das Kraftfahrtamt drei Punkte. Ebenfalls drei Punkte erhalten auf die Verkehrssicherheit abzielende Straftaten. Das sind zum Beispiel:
- Nötigung
- fahrlässige Körperverletzung
- Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Fahren unter Alkoholeinfluss
- Autorennen
- Fahrerflucht
- Kennzeichenmissbrauch
Der schlimmste Fall: Führerscheinentzug
An den Eintrag ins Fahreignungsregister ist ein mehrstufiges Verfahren gekoppelt. So geht eine erste kostenpflichtige Ermahnung an den Verkehrsteilnehmer, wenn er einen Kontostand von vier oder fünf Punkten erreicht hat. Dieser folgt eine weitere, ebenfalls kostenpflichtige Verwarnung bei Erreichen von sechs oder sieben Punkten. Der Verkehrsteilnehmer muss seinen Führerschein abgegeben, hat er acht oder mehr Punkte angesammelt.
Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Das Fahreignungsregister ist öffentlich und jeder Bürger kann seinen Punktestand abfragen. Die Einsicht ins Punktekonto ist nicht mit Gebühren verbunden. Man kann das auf schriftlichem Weg beantragen oder auch direkt online vornehmen, wenn man den neuen Personalausweis besitzt.
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg bestehen?
Nach Ablauf entsprechender Fristen tilgt das Bundesamt die Punkte wieder. Die Fristen beginnen mit der Rechtskräftigkeit des Buß- oder Strafbescheids.
Es gelten folgende Tilgungsfristen
- zweieinhalb Jahre: Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt eingetragenen sind
- fünf Jahre: zwei Punkte nach sich ziehende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Führerscheinentzug
- zehn Jahre: Straftaten mit Fahrerlaubnisenzug oder Sperrfrist für Fahrerlaubnis
Was bedeutet die Überliegefrist?
Nach Ablauf der Tilgungsfristen werden die entsprechenden Punkte zwar getilgt. Damit sind sie aber noch nicht automatisch gelöscht. Denn es gilt die sogenannte Überliegefrist. Ihr Zeitraum beträgt ein Jahr. Diese interne Speicherung dient der rückwirkenden Nachberechnung des Punktekontos.
Verzögert zum Beispiel ein Verkehrsteilnehmer ein Verfahren, um dessen Entscheidung über die Tilgungsfrist hinaus zu vertagen, kann der eigentlich getilgte Punkt durch die Überliegefrist wieder aufleben. Bei Einsicht in den Punktestand informiert die Behörde auch über eventuell bestehende Überliegefristen.
Kann man Punkte in Flensburg abbauen?
Verkehrsteilnehmer können durch aktive Maßnahmen ihr Punktekonto senken. Beträgt das Konto nicht mehr als fünf Punkte, dann reduziert die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar den Kontostand um einen Punkt. Die Teilnahme an der aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil bestehenden Schulung erfolgt freiwillig. Nur einmal in fünf Jahren kann man Punkte abbauen.
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