Führerschein-Gültigkeit: Welche Fristen gibt es?
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Der „graue Lappen“ hat endgültig ausgedient. Die Nachfolgemodelle, der rote Karton und die ersten Plastikkarten, müssen ebenfalls umgetauscht werden. Grund dafür ist die Einführung eines EU-einheitlichen Führerscheins im Scheckkartenformat im Jahr 2013. Damit verlieren die aktuellen Führerscheine nach und nach ihre Gültigkeit. Allerdings geht mit der Ausgabe der neuen Scheckkartenformate auch eine Neuerung einher.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, verlieren im Laufe der nächsten Jahre ihre Gültigkeit.
- Die Umtauschfrist hängt vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers oder dem Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab.
- Die neuen Führerscheine mit Ausgabedatum ab 2013 sind generell nur noch 15 Jahre gültig.
- Bei erneuter Ausstellung ist keine erneute Prüfung oder Untersuchung notwendig.
Wie lange sind die neuen Führerscheine gültig?
Die bisherigen Führerscheine waren bis zum Ausgabejahr 2013 unbegrenzt gültig. Das änderte sich mit dem neuen EU-Führerschein. Dieser muss nach 15 Jahren erneut beantragt werden. Führerscheininhaber müssen jedoch keine Angst haben. Eine neue Führerscheinprüfung oder eine Untersuchung auf Fahrtauglichkeit entfällt. Die zeitliche Befristung wird damit begründet, dass dadurch eine erhöhte Fälschungssicherheit gewährleistet wird. Das Passbild ist relativ aktuell und die ausgegebenen Karten sind immer auf dem aktuellen Stand der Technik.
Hintergrund für den Umtausch und die angestrebte Harmonisierung ist die Tatsache, dass innerhalb der Europäischen Union 110 unterschiedliche Führerscheinvarianten kursierten. Mit der Einführung von befristeten Fahrlizenzen werden die Führerscheinklassen EU-weit vereinheitlicht. Insgesamt gibt es 16 Klassen, die durch Schlüsselzahlen eingeschränkt oder erweitert werden können.
Was sind die Umtauschfristen für den alten Führerschein?
Laut ADAC müssen in Deutschland über 40 Millionen Führerscheine getauscht werden. Um ein Chaos bei den zuständigen Behörden zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Staffelung bei den Fristen vorgesehen. Die Fristen orientieren sich für Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgegeben wurden, am Geburtsjahr der Führerscheininhaber:
Umtauschfristen des Führerscheins nach Geburtsjahr
Geburtsjahr
|
Umtausch bis spätestens
|
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vor 1953 | 19.01.2033 |
1953–1958 | 19.01.2022 |
1959–1964 | 19.01.2023 |
1965–1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Wurde die Fahrerlaubnis nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ist das Jahr der Ausstellung maßgebend:
Umtauschfristen des Führerscheins nach Austellungsjahr
Ausstellungsjahr
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Umtausch bis spätestens
|
---|---|
1999–2001 | 19.01.2026 |
2002–2004 | 19.01.2027 |
2005–2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012–18.1.2013 | 19.01.2033 |
Für die Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine Sonderregelung. Hier gilt der 19.1.2033 als spätestes Umtauschdatum, auch wenn der Führerschein erst nach 1998 erworben wurde. Das Bundesverkehrsministerium will mit dieser langen Frist vermeiden, dass Personen noch mit Gebühren für den neuen Führerschein belastet werden, die möglicherweise altersbedingt das Autofahren kurz nach dem Zwangsumtausch aufgeben. Die Kosten für die Umschreibung belaufen sich auf rund 25 Euro.
Was wird für den Umtausch des Führerscheins benötigt?
Der Antrag für einen neuen Führerschein erfolgt bei der Führerscheinbehörde am Wohnort. Zur Umschreibung muss der Führerscheininhaber
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- den alten Führerschein,
- ein biometrisches Passfoto und
- bei einem Führerschein vor 1999 die Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle
vorlegen. Bei der Karteikartenabschrift handelt es sich um einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister der Führerscheinbehörde, die den Führerschein ursprünglich nach bestandener Fahrprüfung ausgestellt hat. Die Abschrift kann per Mail oder Telefon angefordert werden, sofern er nicht von der Führerscheinbehörde, die den Umtausch vornimmt, beantragt wird Die Ausstellung ist kostenlos.
Wie lange dauert der Umtausch eines Führerscheins?
Für die Ausstellung des neuen Führerscheins muss man, je nach Behörde, mit einer Dauer von drei bis sechs Wochen rechnen. Für eine Gebühr von 20 Euro ist auch eine beschleunigte Bearbeitung möglich, welche die Wartezeit auf wenige Tage reduziert.