Führerschein-Gültigkeit: Welche Fristen gibt es?
Stand: 26.06.2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Die Umtauschfrist hängt vom Geburtsjahr des Inhabers (bei Führerscheinen vor 1999) oder vom Ausstellungsdatum (bei Führerscheinen von 1999 bis 2013) ab.
- Der Umtausch ist verpflichtend – wer die Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld von 10 Euro.
- Die neuen EU-Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig; danach ist eine erneute Ausstellung nötig.
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Das Datum, bis zu dem der Umtausch spätestens erfolgt sein muss, richtet sich danach, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde:
- Führerscheine aus Papier (grauer Lappen, rosa Variante, DDR-Dokumente) wurden vor dem 01.01.1999 ausgestellt. Hier gilt das Geburtsjahr des Inhabers als Maßstab.
- Wurde die Fahrerlaubnis zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr.
- Alle Führerscheine ab dem 19.01.2013 sind bereits im neuen EU-Format und tragen auf der Vorderseite unter Punkt 4b ein Ablaufdatum – in der Regel 15 Jahre nach Ausstellung.
Umtauschfristen nach Geburtsjahr (Führerscheine vor 1999)
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Geburtsjahr
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Umtausch bis spätestens
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|---|---|
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953–1958 | 19.01.2022 (abgelaufen) |
| 1959–1964 | 19.01.2023 (abgelaufen) |
| 1965–1970 | 19.01.2024 (abgelaufen) |
| 1971 oder später | 19.01.2025 (abgelaufen) |
Sonderregelung für Jahrgänge vor 1953
Für alle Inhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt einheitlich der 19.01.2033 als spätester Umtauschtermin. Das Bundesverkehrsministerium will damit vermeiden, dass Personen, die das Autofahren altersbedingt bald aufgeben, noch Gebühren für einen neuen Führerschein zahlen müssen.
Umtauschfristen des Führerscheins nach Ausstellungsjahr
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Ausstellungsjahr
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Umtausch bis spätestens
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|---|---|
| 1999–2001 | 19.01.2026 (abgelaufen) |
| 2002–2004 | 19.01.2027 |
| 2005–2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012–18.1.2013 | 19.01.2033 |
Wie lange sind die neuen Führerscheine gültig?
Bisherige Führerscheine waren bis 2013 unbegrenzt gültig. Mit dem neuen EU-Führerschein gilt eine Befristung auf 15 Jahre. Nach Ablauf muss der Führerschein erneut beantragt werden.
Ist eine neue Prüfung notwendig?
Nein. Weder eine Führerscheinprüfung noch eine Untersuchung der Fahrtauglichkeit ist erforderlich. Die Befristung dient lediglich der Fälschungssicherheit: Das Passfoto bleibt aktuell und die Karte entspricht stets dem neuesten technischen Stand.
Warum wurde der Führerschein überhaupt umgestellt?
Innerhalb der Europäischen Union kursierten bis zur Reform rund 110 unterschiedliche Führerscheinvarianten. Mit dem einheitlichen EU-Führerschein werden die Führerscheinklassen EU-weit harmonisiert. Insgesamt gibt es 16 Klassen, die durch Schlüsselzahlen eingeschränkt oder erweitert werden können.
Was wird für den Umtausch benötigt?
Der Antrag auf Umtausch erfolgt bei der Führerscheinbehörde an Ihrem ersten Wohnsitz (je nach Kommune: Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt oder Landratsamt). Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Alter Führerschein
- Biometrisches Passfoto
- Bei Führerscheinen vor 1999: Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle (Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister). Diese kann kostenlos per Mail oder Telefon angefordert werden und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
Eine neue Führerscheinprüfung ist nicht notwendig. Wer einen LKW-Führerschein der Klassen C1/C1E oder C/CE besitzt, muss zusätzlich einen Seh- und Gesundheitstest vorlegen. Für Busklassen (D) ist ein erweiterter Gesundheitstest erforderlich.
Wie lange dauert der Umtausch?
Je nach Behörde ist mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen zu rechnen. Gegen eine zusätzliche Gebühr von rund 20 Euro ist häufig eine Expressbearbeitung möglich, die die Wartezeit auf wenige Tage reduziert.
Was kostet der Umtausch?
Die Gebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt, betragen aber in der Regel rund 25 Euro. Bei einigen Behörden können die Kosten leicht davon abweichen.
Kann ich meinen alten Führerschein behalten?
Ja. Wer möchte, kann seinen alten Führerschein als Erinnerungsstück behalten. Allerdings wird er durch die Führerscheinstelle mit einer Stanzung entwertet, sodass er nicht mehr als gültiges Dokument verwendet werden kann.
Frist verpasst: Droht ein Bußgeld?
In der Regel droht kein Bußgeldverfahren, wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein fahren. Es kann jedoch ein Ordnungsgeld von 10 Euro erhoben werden. Holen Sie den Umtausch daher schnellstmöglich nach.
Führerschein-Gültigkeit für LKW, Bus und Motorrad
- Klassen C1 und C1E: Gültig bis zum 50. Lebensjahr. Danach ist eine Gesundheitsprüfung für die Verlängerung erforderlich.
- Klassen C und CE (früher Klasse 2): Müssen alle fünf Jahre erneuert werden.
- Klassen D1, D1E, D und DE (Bus): Gleiche Fristen wie die LKW-Klassen.
- Klasse A (Motorrad) und Klasse B (PKW): Maximal 15 Jahre gültig nach dem Umtausch; es gelten die oben genannten Umtauschfristen.
Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben
Es ist heute keine Seltenheit, dass ein Führerschein im Ausland erworben wurde. Was in diesem Fall gilt, hängt vom Ausstellungsland ab:
EU- und EWR-Führerscheine
Alle Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind in Deutschland grundsätzlich gültig und müssen zunächst nicht umgeschrieben werden. Haben Sie jedoch Ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegt, wenden Sie sich für den Umtausch an die zuständige Behörde an Ihrem Wohnort.
Führerscheine aus Drittstaaten
Wer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort von außerhalb der EU oder des EWR nach Deutschland verlegt, muss den Führerschein innerhalb von sechs Monaten umschreiben lassen. Dafür werden benötigt:
- Aktueller ausländischer Führerschein
- Gültiges Ausweisdokument
- Ggf. Gesundheitsnachweise
Für Führerscheininhaber aus Ländern, die vergleichbare Mindeststandards beim Führerscheinerwerb anwenden wie die EU, entfällt eine erneute Prüfung. Für alle anderen Länder ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich – die vorherige Fahrschulausbildung entfällt jedoch. Alle im ausländischen Führerschein eingetragenen Einschränkungen (z. B. Fahren nur mit Sehhilfe) werden in den neuen EU-Führerschein übernommen.
Der abgegebene ausländische Führerschein wird von der deutschen Behörde entweder an die ausstellende Behörde zurückgesandt oder bis zur Ausreise des Inhabers verwahrt.
Gelten die Fristen auch im Ausland?
Wenn Sie innerhalb der EU oder des EWR leben, sind die lokalen Behörden vor Ort für den Umtausch Ihres deutschen Führerscheins zuständig. Nehmen Sie daher Kontakt mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Ihrem Wohnsitzland auf.
Leben Sie in einem Drittstaat außerhalb der EU und des EWR, wenden Sie sich an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde, die Ihnen Ihren Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Frist verpasst: Droht jetzt ein Bußgeld?
Nein, in der Regel droht Ihnen kein Bußgeldverfahren durch das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein. Allerdings kann Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt werden.
Gelten die Führerschein-Fristen auch im Ausland?
Sie leben innerhalb der EU bzw. des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums)? Dann kontaktieren Sie Ihre Behörden vor Ort. Diese sind für den Umtausch des abgelaufenen Führerscheins zuständig.
Sie leben außerhalb der EU bzw. des EWR (in einem so genannten Drittstaat)? Dann kontaktieren Sie Ihre Fahrerlaubnisbehörde, die Ihnen Ihren Führerschein ausgestellt hat.