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Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug drohen bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen im Straßenverkehr. Abgesehen von einer Freiheitsstrafe, die in einigen strafrechtlich relevanten Fällen droht, sind diese Sanktionen die schwersten, die das deutsche Straßenverkehrsrecht vorsieht. Ein Führerscheinentzug ist jedoch weitreichender, länger andauernd und kostenintensiver als ein Fahrverbot.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Fahrverbot?
  3. Was ist ein Führerscheinentzug?
  4. Wann kommt es zum Führerscheinentzug?
  5. Was ist eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
  6. Wie lange hält der Führerscheinentzug an?
  7. Lassen sich Sperrfristen verkürzen?
  8. Kann der Führerschein lebenslang entzogen werden?
  9. Gibt es eine Verjährung beim Führerscheinentzug?
  10. Droht ein Führerscheinentzug auch im Ausland?
  11. Verwandte Themen
  12. Weiterführende Links
  13. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein nur zeitweise einbehalten – je nach Verstoß für maximal drei Monate.
  • Beim Führerscheinentzug verliert die Fahrerlaubnis Ihre Gültigkeit. Die Eignung, Fahrzeuge zu führen, wird also aberkannt.
  • Erst nach einer Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.
  • Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Was ist ein Fahrverbot?

Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein zwar auch eingezogen, jedoch nur für eine begrenzte Zeit. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes müssen Sie mit mindestens einem Monat und maximal drei Monaten rechnen. Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abholen, oder Sie lassen ihn sich gegen eine Versandgebühr zusenden.

Was ist ein Führerscheinentzug?

Beim Führerscheinentzug verlieren Sie den Führerschein nicht nur auf Zeit. Die Fahrerlaubnis wird aberkannt, und mit ihr die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeugführer. Mit Urteil der zuständigen Verwaltungsbehörde beziehungsweise des zuständigen Gerichts verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Dies wird entweder direkt auf dem Dokument vermerkt oder der Fahrausweis wird einbehalten.

Wann kommt es zum Führerscheinentzug?

Generell ist je nach Einzelfall abzuwägen, ob es zum Führerscheinentzug kommt. Besondere Umstände oder Notsituationen können die Gefahr eines Führerscheinverlustes verringern. Wer jedoch wiederholt oder in schwerer Weise Verstöße im Straßenverkehr begeht, muss mit dem Entzug rechnen. Zu derartigen Verstößen zählen:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Alkohol am Steuer (je nach Gefährdung auch schon ab 0,3 Promille)
  • Andere Drogen am Steuer
  • Rotlichtverstöße
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Schwere Unfallflucht nach Personen- und/oder Sachschäden
  • Wiederholte Tempoverstöße
  • 8 oder mehr Punkte in Flensburg
  • Drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße in der Probezeit

Fahren unter Alkoholeinfluss stellt zwar grundsätzlich bis zu einem Promillewert von 0,5 keine Ordnungswidrigkeit dar, gehen Sie aber besser trotzdem sicher: Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall können bereits 0,3 Promille genügen, damit es sich um eine Straftat handelt. Für Fahranfänger gelten grundsätzlich 0,0 Promille.

Wer durch die zuständige Führerscheinstelle zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (MPU)verpflichtet wird, an diesem aber nicht teilnimmt, muss ebenfalls damit rechnen, die Fahrerlaubnis zu verlieren.

Was ist eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Gemäß § 111a Strafprozessordnung (StPO) kann die Fahrerlaubnis schon kurze Zeit nach dem Verkehrsverstoß „vorläufig eingezogen“ werden, um eine Gefährdung der Öffentlichkeit bis zum später folgenden Urteil zum Führerscheinentzug auszuschließen. Der Vorteil liegt also in der Schnelligkeit der Maßnahme. Ein richterlicher Beschluss ist aber auch für die vorläufige Entziehung nötig. Ein Polizeibeamter darf den Führerschein allerdings bereits direkt am Ort des Verstoßes beschlagnahmen, sofern dringende Gründe vorliegen und eine Verurteilung aufgrund des Vergehens wahrscheinlich ist.

Wie lange hält der Führerscheinentzug an?

Das hängt von der Schwere des Vergehens und vom individuellen Fall ab.

  • Nach dem Führerscheinentzug gilt eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist.
  • Je nach Schwere des Vergehens kann die Sperrfrist auch bis zu fünf Jahre betragen.
  • Erfolgt ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis vor der Gerichtsverhandlung, wird dieser berücksichtigt und auf die Sperrfrist angerechnet. Die Restfrist verkürzt sich entsprechend.
  • Frühestens drei Monate vor Ablauf der Frist können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Lassen sich Sperrfristen verkürzen?

Ja. Geeignete Schulungsmaßnahmen können helfen, die Sperrfrist zu verkürzen. Ebenso kann die zuständige Führerscheinstelle nach Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aber fordern, dass Sie zunächst weitere Bedingungen erfüllen. Diese können zum Beispiel eine Nachschulung umfassen, einen Abstinenznachweis nach Alkoholvergehen oder eine erfolgreich absolvierte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), mit der die Fahreignung beurteilt wird.

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde sogar eine erneute Fahrerlaubnisprüfung verlangen, wenn Eignung und Fähigkeiten grundlegend infrage stehen. In diesen Fällen verlängert sich naturgemäß die Wartezeit. Für Fahranfänger beginnt zudem die Probezeit von neuem, sobald sie die Fahrerlaubnis wiedererlangen.

Kann der Führerschein lebenslang entzogen werden?

Ja. Grundsätzlich kann ein Führerschein auch lebenslang entzogen werden. In vielen Fällen lässt sich ein lebenslanger Entzug jedoch aufheben, wenn die Gründe für den Entzug nachweislich behoben wurden oder entsprechende Auflagen erfüllt werden. Ein lebenslanger Führerscheinentzug kann beispielsweise verhängt werden, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht dazu geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Wer regelmäßig unter Einfluss von Alkohol und/oder anderen Drogen fährt, trotz Fahrverbot ein Fahrzeug steuert oder andere Verkehrsteilnehmer wiederholt nötigt, muss ebenfalls mit einem lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Gibt es eine Verjährung beim Führerscheinentzug?

Wer viel Geduld aufbringt und lange gesetzliche Verjährungsfristen in Kauf nimmt, kann auch ohne MPU und andere Auflagen den Führerschein neu erlangen. Einträge im Verkehrsverzeichnis verjähren erst nach 10 Jahren. Hinzu kommt eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Und selbst nach 15 Jahren muss die Führerscheinbehörde den alten Führerschein nicht ohne weiteres aushändigen. Schlimmstenfalls müssen Sie für jede Führerscheinklasse eine neue theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Ein Vorteil der Verjährung liegt allerdings darin, dass Sie, sofern Sie bereits einen neuen Führerschein besitzen und seit 10 Jahren vorbildlich fahren, von den verjährten Altlasten befreit werden. Bei einem zukünftigen Verstoß werden Sie daraufhin nicht als Wiederholungstäter behandelt.

Droht ein Führerscheinentzug auch im Ausland?

Nein. Ein Führerscheinentzug droht im Ausland nicht. Der Führerschein kann Ihnen bei entsprechenden Verstößen zwar auch im Ausland abgenommen werden, doch nur die zuständige deutsche Behörde kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, muss allerdings im Inland wie im Ausland mit erheblichen Strafen rechnen.

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