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Internationaler Führerschein

Einen internationalen Führerschein kann sich jeder Inhaber eines gültigen nationalen Führerscheins als Zusatzdokument ausstellen lassen. Gerade im außereuropäischen Ausland ist er in der Regel verpflichtend. Örtliche Polizeibehörden verlangen die Vorlage bei Kontrollen, Verkehrsdelikten oder bei der Aufnahme von Unfällen. Straßenverkehrsämter stellen dieses Dokument gegen Vorlage eines biometrischen Lichtbilds und des aktuellen nationalen Führerscheins aus.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Internationalen Führerschein beantragen
  3. Internationaler Führerschein außerhalb Europas
  4. Was tun bei Verlust des internationalen Führerscheins im Ausland?
  5. Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der internationalen Führerschein wird bei der Führerscheinstelle des eigenen Hauptwohnsitzes beantragt.
  • Die Ausstellung des Dokuments beträgt zwischen 10 und 20 Euro.
  • Einige Länder wie China oder Japan erkennen den internationalen Führerschein nicht an.

Internationalen Führerschein beantragen

Wer außerhalb der EU-Länder mit dem Auto fahren will, sollte den geringen Zeitaufwand und die geringe Gebühr nicht scheuen und einen internationalen Führerschein als Zusatzdokument beantragen. So lassen sich mögliche Missverständnisse mit lokalen Polizeibehörden am sichersten vermeiden – auch in Ländern, in denen offiziell der nationale Führerschein ausreichend wäre.

Den internationalen Führerschein beantragen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes. Folgende Voraussetzungen sind dafür nötig:

  • ein Mindestalter von 18 Jahren
  • ein EU-Kartenführerschein – wurde der Führerschein vor 1999 ausgestellt, muss er umgetauscht werden.

Die Kosten des internationalen Führerscheins

Die Kosten für die Beantragung des internationalen Führerscheins halten sich in Grenzen: 2016 kostet die Ausstellung dieses Dokuments zwischen 10 und 20 Euro. Wer noch keinen Kartenführerschein besitzt, muss jedoch zusätzlich die Gebühren für den Umtausch bezahlen.

Internationaler Führerschein in Europa

Für Fahrten innerhalb Europas ist der internationale Führerschein in den meisten Fällen nicht notwendig. So reicht in Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz der nationale Führerschein aus. In vielen europäischen Ländern, die nicht Teil der EU sind, wird jedoch das Mitführen eines internationalen Führerscheins empfohlen. Dazu gehören etwa:

  • Albanien
  • Moldawien
  • Russland
  • Serbien
  • Ukraine
  • Weißrussland

Vereinzelte Schwierigkeiten kann es dagegen – meistens in Folge mangelnder Kenntnis der örtlichen Behörden – bei deutschen Führerscheinen geben, die vor 1999 ausgestellt worden sind und noch nicht das Scheckkartenformat des neuen EU-Führerscheins aufweisen. Wer bei Reisen innerhalb der EU auf Nummer sicher gehen möchte, tauscht sie daher besser rechtzeitig gegen einen aktuellen EU-Kartenführerschein ein.

Internationaler Führerschein außerhalb Europas

Wer außerhalb Europas die Umgebung auf eigene Faust mit dem Auto erkunden möchte, ist verpflichtet, einen internationalen Führerschein bei sich zu tragen. Wer diesen der örtlichen Polizei nicht vorweisen kann, muss mit Strafen rechnen. Einige wenige Länder, etwa China und Japan, erkennen den internationalen Führerschein jedoch nicht an.

Was tun bei Verlust des internationalen Führerscheins im Ausland?

Einen Verlust oder Diebstahl sollten Sie umgehend bei der zuständigen Polizeibehörde melden. Setzen Sie die Fahrt nicht einfach nur mit dem nationalen Führerschein fort. Die Strafen für das Fahren ohne gültigen internationalen Führerschein variieren von Land zu Land sehr stark. Mögliche Strafmaßnahmen reichen von teilweise empfindlichen Geldbußen bis hin zu Gefängnisstrafen.

Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins

Um den internationalen Führerschein ranken sich einige irrige Annahmen. So herrscht noch immer die Vorstellung, dass der internationale Führerschein so etwas wie ein gleichwertiger Ersatz für den nationalen sei. Darf man also den nationalen Kartenführerschein im Urlaub getrost zu Hause lassen? Die klare Antwort lautet: Nein! Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen deutschen Führerschein. Gültigkeit hat er also nur, wenn der Inhaber ihn zusammen mit dem nationalen Führerschein vorlegen kann. Dass sich örtliche Polizeibehörden oft mit der Vorlage nur des Zusatzdokuments zufrieden geben, fällt in die Rubrik „Zufall“ oder „gängige Praxis“. Darauf sollte sich aber kein Autofahrer verlassen.

Gültigkeistfrist

Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins beträgt maximal drei Jahre und darf diejenige des nationalen Kartenführerscheins nicht übersteigen. Nach Ablauf dieser Frist sollte der Inhaber des Dokuments einen neuen internationalen Führerschein beantragen. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

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