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Führerschein umtauschen oder umschreiben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Rund 43 Millionen Menschen müssen ihren Führerschein erneuern lassen. Die Zeit der „grauen Lappen“, rosa Papiere und der ersten Kartenführerscheine neigt sich dem Ende entgegen. Es kommt für alle Führerscheininhaber verpflichtend der fälschungssichere EU-Führerschein bis spätestens 2033. Der Umtausch bezieht sich auf alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Aufgrund der Vielzahl der Lizenzen, ist das Umtauschverfahren über mehrere Jahre gestaffelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zum 19.01.2033 müssen alle in Umlauf befindlichen Führerscheine in den EU-Führerschein umgetauscht sein. Der Umtausch ist verpflichtend, ein Verstoß dagegen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro belegt.
  • Vom Umtausch betroffen sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine.
  • Die Fristen orientieren sich am Ausstellungsdatum des Führerscheins und am Geburtsjahr des Inhabers.
  • Die Umschreibung auf den neuen EU-Führerschein muss bei der Führerscheinstelle des ersten Wohnsitzes erfolgen.

Wer muss wann seinen Führerschein umtauschen?

Das Datum, bis zu dem der Umtausch spätestens erfolgt sein muss, hängt zum einen vom Datum des Führerscheinerwerbs ab. Zum anderen ist das Geburtsdatum des Führerscheininhabers maßgebend.

  • Für Führerscheine aus Papier (graue, rosafarbene oder Dokumente aus der DDR) ist das Geburtsjahr des Inhabers relevant. Diese Scheine wurden vor dem ersten Januar 1999 ausgestellt.
  • Wer einen bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellten Führerschein im Scheckkartenformat hat, kann sich nach dem Ausstellungsdatum richten.

Umtauschdaten für Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022 (soll wegen Corona auf 19. Juli 2022 verlängert werden)
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Umtauschdaten für Führerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.1.2013 19.01.2033

Besteht eine Umtauschpflicht?

Ja, Grundlage ist die entsprechende EU-Richtlinie. Wer dem Umtausch des Führerscheins nicht innerhalb der für ihn geltenden Frist nachkommt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro belegt.

Die Fristen sind nur nach hinten bindend. Es ist auch heute schon möglich, bei der Führerscheinstelle den Führerschein wechseln zu lassen. Allerdings muss er sich dann auch wieder früher um einen neuen Führerschein bemühen, da die Gültigkeit der neuen Dokumente auf 15 Jahre begrenzt ist.

Was kostet der Umtausch?

Die Kosten für den Umtausch sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern variieren von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle. In der Regel berechnen die Behörden jedoch 25 Euro für den Umtausch.

Wo kann ich den neuen Führerschein beantragen?

Ein neuer Führerschein wird, abhängig von der Kommune, beim Straßenverkehrsamt, dem Ordnungsamt oder dem Landratsamt beantragt. Je nachdem, wo die zuständige Führerscheinbehörde am ersten Wohnsitz des Inhabers angesiedelt ist.

Was benötige ich, damit ich die Fahrerlaubnis umtauschen kann?

Damit ein neuer Führerschein ausgestellt werden kann, muss der Inhaber den alten Führerschein, seinen Personalausweis und ein biometrisches Passfoto vorlegen. Eine neue Führerscheinprüfung ist nicht notwendig.

Wurde der alte Führerschein, die graue oder rosa Variante, von einer anderen Behörde als der des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist noch eine Karteikartenabschrift notwendig. Der Antrag dafür kann online erfolgen. Das Dokument wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.

Wer einen Führerschein für die LKW-Klassen C1/C1E und C/CE benötigt, muss einen Sehtest und einen Gesundheitstest nachweisen. Der erweiterte Gesundheitstest wird bei einer Fahrerlaubnis für die Bus-Klasse D benötigt.

Gerade die Inhaber der „grauen Lappen“ verbinden mit ihrem Führerschein vermutlich auch gewisse Sentimentalitäten. Die Papiere sind oft kaum noch lesbar, das Passfoto noch aus Jugendtagen. Wer möchte, kann seinen alten Führerschein behalten, allerdings wird dieser durch eine Stanzung entwertet.

Ausländischen Führerschein umschreiben lassen

Es ist heute nichts Ungewöhnliches mehr, dass ein Führerschein im Ausland und nicht in Deutschland erworben wurde. Grundsätzlich sind alle Führerscheine aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Deutschland gültig und müssen zunächst nicht umgeschrieben werden. Die Umschreibung ist allerdings Pflicht, wenn ein Führerscheininhaber von außerhalb der EU oder des EWR seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Deutschland verlegt. In diesem Fall muss die Umschreibung der Fahrerlaubnis innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Der Führerscheininhaber benötigt dafür seinen aktuellen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und gegebenenfalls Gesundheitsnachweise. Einschränkungen im ausländischen Führerschein, beispielsweise Fahren nur mit Sehhilfe, werden in den neuen EU-Führerschein übernommen.

Für Führerscheininhaber aus Ländern, welche an den Führerscheinerwerb die gleichen Mindeststandards stellen wie die Europäische Union, ist bei einer Umschreibung eine erneute Führerscheinprüfung nicht nötig. Für alle anderen Länder gilt, dass die betreffende Person eine theoretische und eine praktische Führerscheinprüfung durchlaufen muss. Allerdings entfällt in diesem Fall die vorherige Fahrschulausbildung. Jeder Antragsteller kann selbst entscheiden, ob er denkt, genügend Kenntnisse zu haben oder nicht.

Der ausländische Führerschein wird von der hiesigen Führerscheinbehörde entweder an die ausstellende Behörde zurückgeschickt oder bis zur Ausreise des Inhabers vor Ort verwahrt.