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Die Terminologie Fahrzeugschein hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch bewahrt, auch wenn das Behördendeutsch heute von der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ spricht. Ging der Fahrzeugschein verloren, kann der Halter für die Erstellung eines neuen Scheins auf den Fahrzeugbrief, heute als „Zulassungsbescheinigung Teil II“ zurückgreifen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Fahrzeugschein verloren – was ist zu tun?
  3. Wann wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt?
  4. Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?
  5. Was passiert bei Verlust des Kfz-Scheins?
  6. Was ist für die Ausstellung eines neuen Kfz-Scheins notwendig?
  7. Verlust des Kfz-Briefes
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fahrer eines Fahrzeugs muss den Fahrzeugschein immer im Original mit sich führen.
  • Ging der Fahrzeugschein verloren,ist unverzüglich die ausstellende Behörde zu informieren.
  • Wurde der Fahrzeugschein gestohlen, ist eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zwingend.
  • Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Scheins bei Verlust betragen 45 Euro.

Fahrzeugschein verloren – was ist zu tun?

Der Fahrzeugschein basiert auf dem Fahrzeugbrief, listet aber nur den Namen und die Anschrift des aktuellen Halters auf. Aus dem Fahrzeugbrief lässt sich erkennen, wer das Fahrzeug vorher besaß. Der Fahrzeugbrief beschreibt alle technischen Details des Fahrzeuges und enthält auch die Fahrgestellnummer. Der Fahrer ist gemäß Paragraf 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dazu verpflichtet, den Fahrzeugschein, die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ immer mit sich zu führen, wenn er das Auto nutzt. Bei einer Kontrolle ist der Fahrzeugschein auf Verlangen vorzulegen. Hat der Fahrer keinen Fahrzeugschein dabei, kann er gemäß § 48 Nr. 5 FZV mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro belegt werden.

Es ist nicht zulässig, als Alternative zu dem Originaldokument eine Fotokopie zu nutzen. Noch kritischer wird es, wenn der Halter eine Farbkopie anfertigt und mit sich führt. In diesem Fall kann ihm ein Verfahren wegen Urkundenfälschung drohen.

Der Kfz-Brief „verbrieft“ das Eigentum an dem Fahrzeug. Er sollte daher keinesfalls im Auto aufbewahrt werden, sondern vorzugsweise an einem sicheren Ort, möglichst in einem Safe, liegen. Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug.

Wann wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt?

Die Zulassungsbehörde stellt natürlich ein neues Dokument aus, wenn der Fahrzeugschein verloren ging. Es gibt aber noch genügend andere Gründe, wann ein neuer Fahrzeugschein notwendig wird. Dies ist natürlich der Fall bei einer Neuzulassung oder wenn das Fahrzeug stillgelegt war. Bei einem Halterwechsel wird ebenfalls ein neuer Schein ausgestellt, da der Name des aktuellen Halters vermerkt sein muss.

War es früher notwendig, dass bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kennzeichen und ebenfalls ein neues Dokument benötigt wurden, kommt heute für die Kfz Ummeldung nur ein Aufkleber mit der neuen Anschrift auf den Schein. Seit dem Jahr 2015 ist die Ausfertigung eines neuen Kennzeichens nicht mehr nötig.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

Erfolgt die Ausstellung aufgrund einer Neuzulassung oder nach einem Halterwechsel, sind die Kosten für den Fahrzeugschein in den Gebühren für die Ummeldung oder die Kfz-Zulassung bereits enthalten. Ist der Fahrzeugschein unbrauchbar, sprich unleserlich, fallen für eine erneute Anfertigung elf Euro an. Benötigt der Halter einen neuen Fahrzeugschein, weil der den alten verloren hat, berechnet ihm die Zulassungsstelle 45 Euro. Abgesehen von der Zeit auf der Zulassungsstelle sind 45 Euro ein guter Grund, den Schein sorgsam aufzubewahren.

Was passiert bei Verlust des Kfz-Scheins?

Zunächst einmal muss der Fahrzeughalter bei Verlust dies unverzüglich der Zulassungsbehörde melden, welche den Kfz-Schein ausstellte und einen neuen Schein beantragen. Wurde der Schein gestohlen, ist eine Anzeige bei der Polizei zwingend. Der Halter bekommt in diesem Fall eine Bescheinigung der Zulassungsbehörde über den Diebstahl und eine schriftliche Erlaubnis, das Fahrzeug eine Woche ohne gültigen Fahrzeugschein bewegen zu dürfen.

Findet sich der verlorene Kfz-Schein nach Ausstellung des Neuen wieder, muss der Halter den alten Schein zur Entwertung bei der Zulassungsbehörde abgeben. Es darf für jedes Fahrzeug nur ein Fahrzeugschein existieren.

Was ist für die Ausstellung eines neuen Kfz-Scheins notwendig?

Ist der Fahrzeugschein verloren gegangen, reicht es leider nicht, zur Zulassungsbehörde zu gehen und zu sagen „ich brauche einen Neuen“. Für die Ausstellung muss der Fahrzeughalter einige Unterlagen mitbringen:

  • Als erstes bedarf es natürlich des Identitätsnachweises in Form des Personalausweises oder eines Reisepasses mit Wohnsitzbescheinigung.
  • Der Fahrzeugbrief kann notwendig sein, muss aber in der Regel nicht mehr vorgelegt werden, da die Daten im Rechenzentrum gespeichert sind.
  • Das Formular vom TÜV, in dem die gültige Hauptuntersuchung (HU) bestätigt wird.
  • Hat der Halter den Schein verloren, muss er darüber eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Bei Diebstahl muss er die Diebstahlsanzeige vorlegen.
  • Die Verlusterklärung kann formlos ausfallen.
  • Beantragt ein Dritter im Auftrag des Halters den neuen Schein, muss er eine Vollmacht und einen Identitätsnachweis des Halters vorlegen.

Verlust des Kfz-Briefes

Umständlicher wird es, wenn der Kfz-Brief verloren gegangen ist. In diesem Fall muss der Halter eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Anschließend wird der Brief in einem Verkehrsblatt ausgeschrieben. Erst wenn er nach einer Frist von zwei Monaten nicht wieder aufgetaucht ist, kann die Zulassungsbehörde einen neuen Brief ausstellen. Die benötigten Unterlagen sind mit denen für die Ausstellung eines neuen Scheins identisch.

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