TÜV überziehen: Mögliche Strafe und weitere Folgen
Stand: 16.12.2025
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Viele Autobesitzer sind nervös wegen des TÜV-Termins und schieben ihn manchmal sogar auf. Dabei ist eine Verzögerung der Hauptuntersuchung in der Regel nur folgenlos, wenn Sie zum betreffenden Zeitraum im Urlaub sind. Die Konsequenzen für eine Überschreitung des TÜV-Termins hängen damit zusammen, wie viel Zeit seitdem vergangen ist. Neben Bußgeld, erhöhten Gebühren bei der Untersuchung und Punkten in Flensburg kann eine verpasste Hauptuntersuchung auch die Leistung Ihrer Kfz-Versicherung nach einem Unfall beeinflussen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer den TÜV überzieht, muss ab dem ersten Tag des dritten Monats nach Fälligkeit mit einem Bußgeld rechnen.
- Ein zwei bis unter vier Monate überzogener TÜV kostet 15 Euro Bußgeld, vier bis acht Monate kosten 25 Euro und mehr als acht Monate kosten 60 Euro und dazu einen Punkt in Flensburg.
- Bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten erhöhen sich die Kosten um 20 Prozent für eine erweiterte Hauptuntersuchung.
- Bei einem Unfall mit abgelaufenem TÜV kommt es darauf an, ob Mängel für den Unfall verantwortlich sind. In diesem Fall kann die Kfz-Versicherung die Leistungen kürzen.
Wann ist der TÜV abgelaufen?
"Zum TÜV” geht es für Kraftfahrzeuge alle zwei Jahre. Diese Bezeichnung hat sich für die Hauptuntersuchung, oder HU, eingebürgert, da ursprünglich nur der TÜV (Technischer Überwachungsverein) diese Untersuchung durchführte. Inzwischen kann man die HU auch bei weiteren Prüfstellen wie Dekra oder GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) durchführen lassen. Die Prüfung zeigt häufig kleinere und größere Mängel am Fahrzeug auf, die zwar nicht immer gefährlich, aber trotzdem sehr teuer werden können. Viele Autofahrer schieben die HU deshalb so lange wie möglich auf oder vergessen sie sogar. Das kann Folgen haben.
Sie können jederzeit an der TÜV-Plakette auf Ihrem Kennzeichen ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Der Monat, in dem die HU durchgeführt werden muss, befindet sich auf "12 Uhr" über der Jahreszahl. Die nächste TÜV-Fälligkeit finden Sie auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein).
Der TÜV ist bereits am ersten Tag des Folgemonats überzogen.
Behalten Sie HU-Fristen im Auge
Da die Hauptuntersuchung in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss, können Sie sich die Termine vorab im Kalender eintragen. Bei vielen Prüfstellen können Sie HU-Termine außerdem mehrere Wochen im Voraus online buchen.
TÜV überziehen: Mögliche Strafen
Geraten Sie bereits am ersten Tag des Monats der fälligen HU in eine Verkehrskontrolle gerät, bleibt dies trotz überzogenem TÜV zunächst folgenlos. Die Bußgeldfrist greift erst bei einem Überschreiten von mehr als zwei Monaten.
Bußgeld nur bei Polizeikontrolle
Nur wer mit abgelaufenem TÜV in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Prüfstellen selbst erheben keine Bußgelder.
Strafen bei überzogenem TÜV
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Zeitraum
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Bußgeld
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Punkte
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|---|---|---|
| mehr als 2 Monate | 15 Euro | - |
| 4 bis 8 Monate | 25 Euro | - |
| mehr als 8 Monate | 60 Euro | 1 |
| Nachprüfungsfrist überschritten | ca. 40 Euro | - |
Nachprüfungsfrist nicht überziehen
Werden bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, haben Sie nach dem Tag der Prüfung einen Monat Zeit, sie zu beheben. Bei Überschreitung der Frist tragen Sie zusätzlich zu einem Bußgeld von etwa 40 Euro noch einmal die vollen Kosten der erneuten Hauptuntersuchung.
Zusätzliche Kosten bei Terminüberschreitung
Neben möglichen Bußgeldern kommen bei der Überziehung der Hauptuntersuchung weitere Kosten auf Fahrzeughalter zu. Bei einer Überschreitung der HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate muss eine erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Für diese erweiterte Untersuchung fällt ein Aufschlag in Höhe von 20 Prozent auf den regulären Satz an.
Was ist bei Saisonkennzeichen?
Viele Cabrios oder Motorräder sind mit sogenannten Saisonkennzeichen ausgestattet – sie werden also für mindestens zwei und maximal elf Monate im Jahr gefahren. Die meisten Saisonkennzeichen werden für sieben oder acht Monate ausgegeben, zum Beispiel März oder April bis September oder Oktober. Ist als Prüfmonat der HU zum Beispiel Februar angegeben, ist die Hauptuntersuchung trotzdem erst im ersten Monat des Betriebszeitraums fällig. Ab der ersten HU mit Saisonkennzeichen greift dann dieser Zeitpunkt als Referenz für künftige Hauptuntersuchungen – in unserem Beispiel März oder April.
Rückdatierung aufgehoben
Seit dem Jahr 2012 werden keine Rückdatierungen mehr vorgenommen. Das bedeutet, dass die nächste Hauptuntersuchung immer zwei Jahre nach der zurückliegenden fällig wird – unabhängig vom ursprünglich vermerkten Fälligkeitsmonat. Haben Sie die HU-Frist um einen Monat verpasst und lassen Sie sie zum Beispiel erst im August anstatt im Juli durchführen, ist die nächste Hauptuntersuchung auch erst zwei Jahre darauf im August fällig.
Sonderfall: TÜV im Ausland überzogen
Mit Ihrem Wohnmobil mit Saisonkennzeichen planen Sie zum Beispiel, von November bis April durch Südeuropa zu reisen. Die nächste Hauptuntersuchung ist allerdings im Februar fällig. Eine Unterbrechung der Südeuropatour extra für die TÜV-Prüfung ist nicht notwendig.
TÜV unmittelbar nach Rückreise nachholen
Für das zeitlich begrenzte Fahren im Ausland spielt es in der Regel keine Rolle, wenn der TÜV abgelaufen ist. Bei Wiedereinreise nach Deutschland können Sie Bußgelder und Aufschläge vermeiden, indem Sie die HU so schnell wie möglich an nächstgelegener Stelle durchführen lassen. Bei einer vorherigen Verkehrskontrolle können Sie leicht nachweisen, dass bei Ihrer Ausreise aus Deutschland der TÜV noch gültig war. Hierbei kann es außerdem sinnvoll sein, den neuen TÜV-Termin bereits online zu vereinbaren und die Bestätigung mit sich zu führen.
Was kostet der TÜV?
Die Kosten für den TÜV fallen regional und abhängig von Fahrzeugtyp und Prüfstelle unterschiedlich aus, unterscheiden sich aber innerhalb der Fahrzeuggruppen kaum. Die HU für ein Motorrad ist dabei günstiger als für ein Auto. Üblicherweise werden die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung (AU) in einem Prüfvorgang durchgeführt. Durchschnittlich liegen die Gesamtkosten bei einem Pkw zwischen etwa 140 und 165 Euro.
Abgelaufener TÜV und Versicherungsschutz
Verursachen Sie mit abgelaufenem TÜV einen Unfall, spielen vorhandene Mängel an Ihrem Fahrzeug eine ausschlaggebende Rolle. Können möglicherweise festgestellte Mängel nicht mit dem Unfall in Zusammenhang gebracht werden, haben diese auch keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz.
Beispiel 1: Nach einem Auffahrunfall wird festgestellt, dass Ihr Abgasreinigungssystem fehlerhaft ist. Das spielt keine Rolle für den Unfall und Ihre Vollkaskoversicherung leistet regulär.
Anders kann es aussehen, wenn der Unfall aufgrund von Mängeln passiert, die bei einer TÜV-Untersuchung erkannt worden wären.
Beispiel 2: Nach einem Auffahrunfall wird festgestellt, dass Ihre Bremsbeläge verschlissen sind und erneuert werden müssen. Diese können mit dem Unfall in direkte Verbindung gebracht werden. Wird Ihnen wegen deutlich abgelaufenem TÜV grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann Ihr Kfz-Versicherer Sie für den Schaden des Unfallgegners in Regress nehmen und die Vollkasko-Leistungen kürzen.
Beispiel 3: Mit verschlissenen Bremsbelägen passiert Ihnen ein Wildunfall. Die Teilkaskoversicherung kann die Versicherungsleistung kürzen.
Kfz-Haftpflicht leistet immer
Verursachen Sie einen Unfall, der Dritten einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden zufügt, haftet Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung immer. Der Versicherer kann bei grober Fahrlässigkeit allerdings Regressansprüche an Sie stellen und einen Teil der Leistung zurückfordern.
Häufig gestellte Fragen
Generell sollten Sie den TÜV nicht überziehen. In den ersten zwei Monaten nach Fälligkeit der HU müssen Sie allerdings nicht mit einem Bußgeld rechnen, auch wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Spätestens nach dieser Frist werden bei Verkehrskontrollen aber Bußgelder fällig.
Für Autos und Motorräder fallen folgende Bußgelder an, sollte der TÜV überzogen werden:
- Bei mehr als zwei Monaten: 15 Euro
- Zwischen vier Monaten und acht Monate: 25 Euro
- Bei mehr als acht Monaten: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
Außerdem wird für die erweiterte Hauptuntersuchung ein Aufschlag von 20 Prozent berechnet.
In der Regel sind Sie auch dann durch Ihre Autoversicherung geschützt, wenn Sie Ihren TÜV überzogen haben.
Aber Achtung: Kommt es zu einem Unfall durch einen Mangel, der während einer Hauptuntersuchung aufgedeckt worden wäre, kann die Versicherung einen Teil der Kosten auf Sie umwälzen.
Nein – bereits seit 2012 wird eine Rückdatierung der Hauptuntersuchung nicht mehr durchgeführt.
Läuft der Termin für Ihre Hauptuntersuchung aus, während Sie im Ausland sind, müssen Sie nicht unmittelbar Ihre Reise abbrechen.
Oftmals genügt es, wenn Sie einen Nachweis erbringen können, dass Ihr Auto noch vor sowie während der Reise ins Ausland einen gültigen TÜV besaß. Die Hauptuntersuchung müssen Sie dann unmittelbar nach Ihrer Reise durchführen lassen.
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