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Fahren ohne Versicherungsschutz: Diese Strafen drohen

Text: Verivox

Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegendes Vergehen. Darüber hinaus geht der Täter bei einem von ihm verursachten Unfall ein hohes finanzielles Risiko ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ein Kraftfahrzeug nicht versichert ist oder der Versicherungsschutz wegen Zahlungsverzug erlischt, darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Wer ohne Versicherungsschutz einen Unfall verursacht, muss die von ihm verursachten Sach- und Personenschäden aus eigener Tasche bezahlen.
  • Beim Fahren ohne Versicherungsschutz droht eine hohe Geldstrafe, ein Eintrag in die Verkehrssünderkartei und unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe.

Besteht für jedes Kraftfahrzeug eine Versicherungspflicht?

Motorisierte Fahrzeuge, die in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen von Gesetzes wegen versichert sein. Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn der Fahrer des Fahrzeugs schuldhaft einen Unfall verursacht und dabei einen Dritten schädigt.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist nicht erlaubt für Autos, Lastwagen, Motorräder, Transporter, Wohnmobile, Mopeds, Motorroller und Mofas. Auch Anhänger und Wohnwagen benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung.

Welche Fahrzeuge brauchen keine eigene Haftpflichtversicherung?

Nicht versicherungspflichtig sind Krankenfahrstühle mit maximal 6 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie Pedelecs, bei denen die elektrische Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h abgeregelt wird. Auch Fahrräder benötigen keine eigene Versicherung.

Vor Ansprüchen Dritter bei Unfällen mit diesen Fahrzeugen können sich Verbraucher im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung schützen.

In welchen Fällen erlischt der Versicherungsschutz?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits bestehender Versicherungsschutz verloren gehen. Das ist insbesondere in den folgenden Situationen der Fall:

  • Zahlungsverzug bei der Erstversicherung. Bei der erstmaligen Versicherung des Fahrzeugs muss der Halter den Versicherungsbeitrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Versicherungsscheins zahlen. Wenn er diese Frist versäumt, erlischt der vorläufige Versicherungsschutz.
  • Zahlungsverzug bei laufenden Versicherungsverträgen. Bei der Kfz-Versicherung zieht der Versicherer im Regelfall den Beitrag im Voraus für die nächste Abrechnungsperiode ein. Wenn der Versicherte den Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, kann die Versicherung den Vertrag kündigen und meldet dies an das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Behörde hat dann das Recht, die Zulassungsplaketten auf den Nummernschildern zu entfernen.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wer keine Fahrerlaubnis besitzt und dennoch ein versicherungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, muss bei einem Unfall mit hohen finanziellen Risiken rechnen. Ist das Fahrzeug versichert, übernimmt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden des Gegners. Doch sie hat das Recht, den führerscheinlosen Verursacher in Regress zu nehmen und von ihm die beglichene Schadenssumme einzufordern.

Wer haftet bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz?

Grundsätzlich haftet bei Unfällen derjenige, der die Karambolage schuldhaft verursacht hat. Wenn dessen Fahrzeug nicht versichert oder der Versicherungsschutz erloschen ist, muss er persönlich für die Begleichung des Schadens aufkommen.

Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung kann bei einem Unfall mit einem nicht versicherten Kraftfahrzeug nicht in Anspruch genommen werden, weil Schäden durch motorisierte Fahrzeuge in den Policen grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Für den Unfallverursacher bedeutet dies, dass er mit seinem privaten Vermögen für die entstandenen Schäden haftet. Vor allem bei Personenschäden können die Forderungen schnell fünf- oder gar sechsstellige Höhen erreichen, wenn der Geschädigte oder dessen Krankenversicherung nach schweren Verletzungen Kostenersatz für aufwändige Heilbehandlungen, Rentenzahlungen wegen Erwerbsunfähigkeit und Schmerzensgeld einfordert.

Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Versicherungsschutz?

Während es sich bei weniger schwerwiegenden Verkehrsdelikten wie zu schnellem Fahren oder Falschparken um Ordnungswidrigkeiten handelt, ist das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat.

Rechtliche Basis ist das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), wo es in § 6 heißt: „Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bemessung der Geld- oder Freiheitsstrafe

Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt davon ab, ob der Täter beim Fahren ohne Versicherungsschutz andere Menschen gefährdet oder sogar durch einen Unfall geschädigt hat. So fällt das Strafmaß bei der illegalen Fahrstunde mit dem minderjährigen Kind auf einem abgelegenen Weg ohne Gefährdung anderer in aller Regel milder aus als beim Verursachen eines Unfalls mit Verletzten im Zuge einer Fahrt ohne Versicherungsschutz.

Eintrag im Flensburger Register

Zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe kommt beim Fahren ohne Versicherungsschutz noch ein Eintrag in die Verkehrssünderkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg hinzu. Je nach Schwere des Verstoßes drohen bis zu sechs Punkte und ein längeres Fahrverbot.

Besondere Strafen in der Probezeit

In den ersten beiden Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins befinden sich Fahranfänger in der Probezeit. Während dieses Zeitraums unterscheidet man bei Verkehrsdelikten zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schwerwiegenden B-Verstößen.

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein A-Verstoß und führt dazu, dass der Täter ein Aufbauseminar besuchen muss. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre.