Wartung der Heizungsanlage - Tipps der Verbraucherzentrale
Stand: 16.08.2006
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Für viele Leute ist die jährliche Inspektion des Autos selbstverständlich. Dass eine jährliche Inspektion der Heizungsanlage mindestens genauso wichtig ist, wird oftmals übersehen. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gehört eine regelmäßige Wartung zu den Pflichten des Betreibers von Heizungs- und Warmwasseranlagen (§10, Abs. 3). Damit spart man nicht nur Brennstoff, sondern reduziert auch die Umweltbelastung. Laut Verordnung ist diese Wartung durch Fachkundige durchzuführen. Die Wartung trägt zur Erhaltung und Sicherheit der Funktionstüchtigkeit einer Heizungsanlage bei und stellt eine Voraussetzung für eine lange Lebensdauer der Anlage dar. Zur Wartung gehört die Kontrolle der Verschleißteile und der Sicherheitsfunktionen, die Reinigung von Bauteilen wie Düse und Filter (bei Ölheizkesseln) sowie die Überprüfung der regeltechnischen Funktionen und der Systemkomponenten wie Brennstoffleitungen, Ausdehnungsgefäß usw.
Die regelmäßige Wartung kann über einen Wartungsvertrag mit einer Firma gestaltet werden. Bevor Sie einen Wartungsvertrag abschließen, sollten Sie die unterschiedlichen Leistungen und Preise verschiedener Installateure vergleichen. Verlangen Sie nach der Wartung außerdem ein vollständig ausgefülltes Wartungsprotokoll, damit auch Wartungsfehler reklamiert werden können, die sich erst später bemerkbar machen. Muster-Wartungsverträge für Öl- bzw. Gasheizungsanlagen können zum Preis von 1 Euro bei der Verbraucherzentrale erworben werden. Weitere Fragen zur Wartung der Heizungstechnik und zum Energiesparen allgemein beantworten Ihnen gerne anbieterunabhängig die Energieberater der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in einem persönlichen Gespräch. Standorte der Energieberatung können unter der Service-Rufnummer (0381) 208 70 50 erfragt werden.