Kabelnetzbetreiber wollen weiterhin keine GEMA-Gebühren zahlen
Stand: 06.11.2001
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(cs/dpa) Der Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) ist weiterhin entschlossen, den Streit mit der GEMA über Urheberrechtsgebühren in einem Musterverfahren klären zu lassen. Mittlerweile sei das vorgeschriebene Schiedsgericht beim Deutschen Patentamt berufen worden, teilte der FRK am Dienstag mit.
Nachdem die GEMA seit Ende 2000 versucht habe, eine Urheberrechtsgebühr einzufordern, scheine ihr die Angelegenheit plötzlich nicht mehr so dringend, sagte Verbandsjustiziar Christoph Schalast am Dienstag auf einem FRK-Kongress in Schkeuditz bei Leipzig. Alle Versuche des Verbandes, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, um durch ein Musterverfahren den GEMA-Anspruch überprüfen zu lassen, seien unbeantwortet geblieben. Grund dürfte sein, dass der GEMA ein Inkassomandat offenbar zum 31. Dezember gekündigt worden sei. Der FRK rate den Kabelnetzbetreibern, die GEMA-Ansprüche vorerst weiter zurückzuweisen, aber dennoch vorsorglich Rückstellungen zu bilden.