Gaspreisvergleich: Unterschiede von bis zu 280 Euro in NRW
Stand: 04.01.2007
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Düsseldorf (dpa) - Der bundesweite Gaspreisvergleich durch das Bundeskartellamt zeigt auch für Nordrhein-Westfalen erhebliche Unterschiede. Bis zu 280 Euro beträgt die Differenz je nach Anbieter bei einer Gasabnahmemenge von 20 000 kw/h (jährliche Abnahmemenge für Einfamilienhäuser). Das Informationsbedürfnis der Verbraucher ist so groß, dass am Donnerstag die Homepage des Kartellamtes zusammenbrach. "Wir werden künftig in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Liste mit bundesweiten Gaspreisvergleichen im Internet veröffentlichen", sagte Kartellamts-Sprecherin Irene Sewczyk am Donnerstag der dpa. Nächstes Abfragedatum sei der Stichtag 15. Februar.
Bundesweit zweitgünstigster Anbieter bei der genannten Abnahmemenge sind laut dem am Mittwoch erstmals veröffentlichten Vergleich von 739 Gasversorgern die Stadtwerke Wülfrath (Kreis Mettmann). Hier werden für 20 000 kw/h 979 Euro berechnet. Für Nordrhein-Westfalen ist das der Spitzenplatz.
"Unsere Preise sind messerscharf kalkuliert", sagte Geschäftsführer Harald Roedenbeck. Als hundertprozentige Tochter der Stadt müsse man nicht die Wünsche von Aktionären bedienen und nach einem Gewinnmaximierungsprinzip arbeiten, so Roedenbeck. Zudem kann man als kleines Unternehmen alle Leistungen aus einer Hand anbieten. "Wir versuchen stets unserem Satzungszweck, den Bürgern möglichst günstige Tarife anzubieten, gerecht zu werden."
Ganz anders das Bild in Altena (Märkischer Kreis): Nirgendwo in NRW zahlt der Kunde so viel für das Gas (Abnahmemenge: 20 000 kw/h) wie bei den dortigen Stadtwerken. Hier sind 1258 Euro zu berappen. Das ist Platz 703 in Deutschland. "Schön ist das sicher nicht, dass wir soweit hinten liegen", sagte Regulierungsmanagerin Sandra Vigna. Man wisse allerdings nicht, ob andere Anbieter bei der Erhebung Sondertarife angeben hätten. In anderen Statistiken habe man bisher nicht so weit hinten gelegen.
Zudem seien auch Konzessionszahlungen an die Stadt in die Preisberechnung miteingeflossen. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass durch die gebirgige Landschaft und den oft sehr steinigen Boden in Altena die Wartungskosten für das Gasnetz weitaus höher ausfallen als in anderen Regionen. "Für uns ist der Vergleich aber Ansporn, die Tarife zu durchforsten und transparenter zu gestalten", so Vigna.
Bei der Verbraucherzentrale NRW erklärt man sich die lokalen Unterschiede aus vier Gründen: "Unterschiedliche Netzentgelte und Wartungskosten, Größe des Leitungsnetzes, individuelle Verträge mit Gaszulieferern und unterschiedliche Preiserhöhungen", so Energieexperte Thomas Bernhard. Die Verbraucherzentrale hat gerade eine Musterklage gegen den Konzern RWE angestrengt. Der Grund: In den Verträgen mit den Kunden würden Preisanpassungsklauseln fehlen, die eine rechtliche Grundlage für Preiserhöhungen böten. Wenn es eine rechtliche Grundlage für Erhöhungen durch RWE gebe, müsse aber geklärt werden, in welchem Maße die Preise erhöht werden dürften.
Die Verbraucherschützer raten bei unangemessen erscheinenden Preiserhöhungen, sich zu wehren. "Zum einen kann eine Erhöhung verweigert werden, dann läuft man aber Gefahr vom Versorger verklagt zu werden", so Bernhard. Alternativ könnte die Rechnung unter Vorbehalt gezahlt werden. "Anschließend kann auf Rückforderung geklagt werden, sagte Bernhard. In jedem Fall rät die Verbraucherzentrale, beim Versorger die konkrete Preiszusammensetzung zu erfragen. Durch den Gaspreisvergleich hofft man hier auf mehr Wettbewerb und setzt auf eine baldige Öffnung wie beim Strommarkt.