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Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele Mitarbeiter im Versicherungsaußendienst kennen den Satz: „Ich habe doch eine Wohngebäudeversicherung, wofür brauche ich da noch eine Hausratversicherung?“. Immer wieder denken Verbraucher, wer als Haus- oder Wohnungseigentümer eine Wohngebäudeversicherung besitzt, benötigt keine Hausratversicherung mehr. Diese Annahme ist leider grundfalsch und kann im Zweifelsfall den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Welche Unterschiede bestehen und weshalb die eine Police die andere nicht ersetzt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Versicherungskonzepte.
  • Der Hausrat des Bewohners hat mit dem Gebäude des Immobilienbesitzers nichts zu tun.
  • Auch bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus greifen immer zwei Verträge.

Wohngebäude und Hausrat haben nichts miteinander zu tun

Diese beiden Policen sichern, trotz gleichlautender Risikobeschreibung, zwei völlig unterschiedliche Dinge ab. Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigenheimbesitzer. Sie könnten von Ihrem Haus das Dach abnehmen und das Haus auf den Kopf stellen. Alles, was aus dem Haus herausfällt, die beweglichen Sachen, zählen zu Ihrem Hausrat. Nur das leere Haus ist durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Ein Vermieter verfügt über eine Wohngebäudeversicherung, die ihn vor finanziellen Einbußen durch Schäden an seiner Immobilie aufgrund

schützen soll. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf das Gebäude und damit fest verbundene Bestandteile. Die Versicherungssumme basiert ausschließlich auf dem Wert des Gebäudes und was es kosten würde, das Haus bei einem Totalverlust gleichwertig wieder zu erstellen.

Ob seine Mieter einfach oder extrem teuer eingerichtet sind, interessiert den Hausbesitzer nicht. Er ist nicht für die Besitztümer seiner Mieter verantwortlich. Diese müssen ihren Hausrat, ihren beweglichen Besitz selbst absichern. Bis auf einen Unterschied sind die versicherten Risiken jedoch identisch. Ein Haus kann nicht gestohlen werden, eine Uhrensammlung schon. Vor diesem Hintergrund sieht die Hausratversicherung noch den Einschluss Einbruchdiebstahl vor.

Ein Praxisbeispiel

Angenommen, in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus brennt es. Der Schaden am Gebäude, kaputte Fenster, zerstörte Fassade, fest mit dem Gebäude verbundene Markise, beläuft sich auf 20.000 Euro.

Der Schaden am Mobiliar in dem Zimmer, in dem der Brand ausbrach, summiert sich auf 30.000 Euro.

Über die Wohngebäudeversicherung werden zunächst die 20.000 Euro Gebäudeschäden ersetzt. Das Mobiliar ist allerdings Sache der Hausratversicherung. War der Hausbesitzer der irrigen Annahme, dass die Wohngebäudeversicherung ausreichend ist, geht er in Bezug auf die Möbel leer aus. Mit ein wenig Glück kann er noch erreichen, dass Rußschäden an den Wänden und der Decke durch die Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Von Ruß zerstörte Polster sind allerdings nicht versichert.

Zwei Risiken – zwei Policen

Es wird deutlich, dass man als Eigenheimbesitzer hier nicht zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann. Leitungswasserschäden sind beispielsweise völlig unterschiedlich definiert. In der Hausratversicherung beziehen sie sich zum Beispiel auf Schäden durch austretendes Wasser an Waschmaschinen oder an Armaturen. In der Wohngebäudeversicherung stehen die Rohre selbst, nicht die Verbrauchsstelle, im Fokus.

Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Vom Bewohner abzuschließen. Vom Hauseigentümer oder Verwalter abzuschließen.
Versicherungsschutz für das Mobiliar und das persönliche bewegliche Eigentum des Bewohners. Versicherungsschutz ausschließlich für das Gebäude und damit fest verbundene Sachen.
Deckt Einbruchdiebstahlrisiko mit ab. Kein Einbruchdiebstahlrisiko versichert.

Unterschiedliche Prämienkalkulation

Bei der Prämienkalkulation der Beiträge für die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung gibt es eine Gemeinsamkeit und mehrere Unterschiede. Die Versicherer ordnen jede Anschrift in Deutschland einer der fünf Tarifzonen zu, die für beide Policenarten greifen. In der Wohngebäudeversicherung ist diese in erster Linie durch die Sturmzone definiert.

Beide Policen schließen das Sturm-Hagel-Risiko mit ein. Die Prämie dafür orientiert sich daran, in welcher der fünf Sturmzonen Deutschlands sich das zu versichernde Objekt befindet. Dies ist die Gemeinsamkeit. Bezüglich des Feuerrisikos wird in der Häufigkeit der Wohnungsbrände und der Hausbrände unterschieden.

Der wesentliche Unterschied liegt in dem Passus Einbruchdiebstahl der Hausratversicherung. Dieser wirkt sich in keiner Weise bei der Wohngebäudeversicherung aus. Allerdings macht es in Bezug auf die Höhe des Risikos einen Unterschied, ob eine Wohnung in Berlin-Mitte versichert wird oder im Weiltal.