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Auf Reisen gut versichert – so schützen Sie sich richtig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg – Für einen umfassenden Schutz auf Reisen sind die Hausratversicherung und eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Verivox zeigt, welche Versicherungen außerdem sinnvoll sind.

Der Laptop oder die Kamera aus dem Hotelzimmer geklaut? Am Pool ausgerutscht und den Fuß gebrochen? Wer auf Reisen nicht ausreichend versichert ist, bleibt in solchen Fällen auf den teils hohen Kosten sitzen.

1. Hausratversicherung – Hab und Gut geschützt

Die Hausratversicherung schützt nicht nur das Eigentum in den eigenen vier Wänden, sondern beinhaltet auch eine sogenannte Außenversicherung. Wird das Notebook zum Beispiel aus dem verschlossenen Hotelzimmer geklaut (Einbruchdiebstahl), kommt die Versicherung für den Verlust auf. Eine Ausnahme ist der einfache Diebstahl: Klauen Langfinger das Smartphone aus der Jacke, die an der Garderobe im Restaurant hängt, sehen Sie keinen müden Cent von der Versicherung.

Vergleich Hausratversicherung

Hinweis: Meist ist die Höhe der Rückzahlung bei der Hausrat auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Auch Bargeld wird meist nur bis zu einer Höhe von 1.000 Euro erstattet.

Verzichten Sie lieber auf eine Gepäckversicherung. Sie hilft bei einfachen Diebstählen, aber die Hürden liegen teilweise recht hoch. Oft unterstellen die Versicherer grobe Fahrlässigkeit: Wird Ihr Gepäck geklaut, weil Sie nur einen kurzen Augenblick unaufmerksam waren, kann die Versicherung ihre Zahlung kürzen oder gar verweigern. Die Gepäckversicherung kommt auf, wenn der Koffer abhandenkommt oder beschädigt wird. Aber wenn Sie in den Urlaub fliegen, ist das Gepäck bereits über die Airline oder den Reiseveranstalter versichert.

2. Auslandskrankenversicherung ­– Rücktransport nicht selbst zahlen

Eine Auslandskrankenversicherung ist sowohl für Reisen inner- und außerhalb der EU ein Muss. Sie kostet für Einzelpersonen unter 10 Euro und Familien unter 20 Euro. Privat und gesetzlich Krankenversicherte decken dadurch nicht nur die hohen Kosten für einen Rücktransport ab. Oft verlangen Ärzte mehr und bestehen auf Vorkasse. In solchen Fällen stockt die Auslandskrankenversicherung die Leistung der Krankenversicherung auf. Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie durch den Auslandskrankenschutz zum kleinen Preis Ihre Beitragsrückzahlung retten beziehungsweise die Selbstbeteiligung schonen, falls Sie doch auf Reisen einmal krank werden.

Hinweis: Eine Auslandskrankenversicherung sollte in jedem Fall die Kosten für einen „medizinisch sinnvollen Rücktransport“ übernehmen und nicht nur die für einen „medizinisch notwendigen“.

3. Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch wählen

Für Frühbucher und für besonders teure Reisen empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung inklusive einer Reiseabbruchversicherung. Gibt es vor dem Urlaub zum Beispiel Komplikationen bei einer Schwangerschaft oder erkrankt das Kind an einer Grippe, übernimmt die Versicherung wegen des Rücktritts von der Reise die Stornokosten. Kommt es während des Urlaubs zu den genannten Problemen, zählt ein vorzeitiger Rückflug als Reiseabbruch und die Kosten trägt die Versicherung. Der Preis der Versicherung variiert je nach Wert der Reise und der Laufzeit. Sie können den Versicherungsschutz als Jahresvertrag oder für jede Reise einzeln abschließen.

Hinweis: Lesen Sie das Kleingedruckte und prüfen Sie, was der Versicherer als „reiseunfähig“ definiert und was nicht. In der Regel sind psychische Leiden wie Flugangst oder Angst vor Terroranschlägen ausgeschlossen. Auch Scheidungen und Streiks sind ausgeklammert.

4. Für Mietwagenfahrer – Die Mallorca-Police

Die Mallorca-Police ist oftmals in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr heimisches Auto inbegriffen. Sie stockt die Versicherungssumme der Haftpflicht für den Mietwagen auf und sorgt innerhalb der EU für eine ausreichende Abdeckung – vor allem bei teuren Personenschäden. Ohne die Mallorca-Police hapert es hingegen teilweise, denn die Mindestversicherungssummen liegen in vielen Ländern deutlich niedriger als die üblichen Summen in Deutschland.

Mieten Sie sich dagegen ein Auto für die USA, greift die Mallorca-Police nicht mehr. Achten Sie deshalb auf eine ausreichend hohe Deckungssumme (idealerweise 10.000.000 Euro) im Vertrag mit der Mietwagenfirma. Andernfalls können Sie die Summe immerhin mit der Traveller-Police (500.000 Euro für Personen- und Sachschäden) des ADACs etwas aufstocken.

Hinweis: Mieten Sie sich einen Wagen fürs Ausland, buchen Sie diesen im Vorfeld von Zuhause aus. Vor Ort erhalten Sie oft Tarifbausteine wie einen Extraschutz für Reifen. Das ist unnötig, da die Kosten für solche Schäden überschaubar sind. Außerdem wird oft versucht, Ihnen am Schalter bei der Ausgabe des Wagens derartige Zusatzverträge zu verkaufen. Lassen Sie sich auf keine unnötigen Geschäfte ein.

5. Auslandsschadenschutz – Absicherung fürs eigene Auto

Wer mit dem eigenen Auto ins europäische Ausland fährt, sollte über den Auslandsschadenschutz nachdenken. Dieser stockt die Deckungssumme des Unfallgegners auf, wenn dessen Haftpflicht nicht für alle Schäden am eigenen Auto aufkommen kann. In leistungsstarken Haftpflichttarifen ist dieser Schutz bereits inbegriffen. Ist kein Auslandsschadenschutz in Ihrem Vertrag vereinbart, können Sie diesen nachträglich gegen einen geringen Aufpreis abschließen.

Hinweis: Wollen Sie außerhalb Europas mit dem eigenen Fahrzeug mobil sein, benötigen Sie das „Carnet de Passages“. Das ist der Reisepass für Ihren Wagen, der die zollfreie Einfuhr ins Urlaubland regelt. Automobilclubs wie der ADAC stellen ihn vor der Reise aus.