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Ist Reisegepäck in der Hausratversicherung mitversichert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die beste Urlaubsplanung fällt ins Wasser, wenn der Koffer beim Flug verloren geht. Greift nun die Hausratversicherung oder macht eine Reiseversicherung mit Reisegepäckabsicherung mehr Sinn? Die Antwort hängt von den Umständen ab, unter denen das Reisegepäck abhandenkam.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung kommt für abhanden gekommenes oder beschädigtes Reisegepäck nur im Rahmen der versicherten Risiken auf.
  • Geht Reisegepäck bei einem Flug verloren, müssen die Fluggesellschaften maximal 1.385 Euro erstatten.
  • Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter verantwortlicher Ansprechpartner.

Hausratversicherung: Wann ist Reisegepäck versichert?

Für Reisegepäck gelten im Rahmen der Hausratversicherung dieselben Vorgaben wie für den Hausrat in der heimischen Wohnung. Versicherungsschutz besteht, wenn der Hausrat oder das Reisegepäck durch eines der folgenden Risiken beschädigt wird oder abhandenkommt:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Einbruchdiebstahl / Raub
  • Bei Einschluss: Elementarschäden

Reisegepäck kommt im Urlaub beispielsweise abhanden, wenn in das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung eingebrochen wurde. Die persönlichen Besitztümer sind im Rahmen der sogenannten Außenversicherung automatisch mitversichert, wenn die Police ab dem Jahr 1992 geschlossen wurde und die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen 1992 (AHB 1992) greifen.

Die Außenversicherung ersetzt beschädigten oder abhanden gekommenen Hausrat allerdings nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder einem fixen Teilbetrag.

Wie verhält man sich im Schadensfall?

Der Versicherer sollte zeitnah telefonisch vorab über den Leistungsfall informiert werden. Es empfiehlt sich daher, die relevanten Telefonnummern immer parat zu haben, beispielsweise abgespeichert im Handy. Handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl im Hotel, muss bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden. Gleiches gilt auch, wenn es sich um Raub handelt. Raub stellt die Entwendung von Eigentum unter Gewaltanwendung oder Androhung davon gegenüber dem Besitzer dar – das ist wichtig für die Versicherung.

Einige Versicherer erstatten im Rahmen der Hausratversicherung auch den Diebstahl aus einem Zugabteil. Hier besteht eine Abweichung zu den sonstigen Versicherungsbedingungen, da das Zugabteil nicht abgeschlossen werden kann. Eine Bestätigung des Zugpersonals bezüglich des Diebstahls ist ebenfalls sinnvoll.

Die Bestätigung und die Kopie der Anzeige respektive Bestätigung für eine andere versicherte Schadensursache müssen dann der eigentlichen schriftlichen Schadensmeldung beigefügt werden.

Wenn der Koffer beim Flug abhandenkommt

Für den Schadensersatz bei verlorenem Gepäck gelten recht strikte Regeln.

Stand 2022 beträgt der maximale Erstattungssatz für verlorenes Gepäck 1.385 Euro. Bei der Erstattung des Verlustes gehen die Fluggesellschaften allerdings vom Zeitwert aus, nicht vom Neuwert des verlorenen Gepäcks. Die Abschläge auf den Neuwert belaufen sich üblicherweise auf Sätze zwischen zehn und 30 Prozent. Als verloren gilt ein Gepäckstück, wenn es nach 21 Tagen noch nicht wieder aufgetaucht ist.

Kommt das Reisegepäck nach zwei oder drei Tagen doch noch am Ziel an, muss die Fluggesellschaft die Aufwendungen für Hygieneartikel und Kosmetika sowie Ersatzkleidung erstatten. Da Kleidung jedoch wiederverwendet werden kann, beträgt die Erstattung dafür häufig nur 50 Prozent.

Gepäck beschädigt: Wer zahlt?

Es kommt vor, dass Gepäck beschädigt am Gepäckband ankommt. In diesem Fall muss der Fluggast den sogenannten Property Irregularity Report, die Schadensmeldung, ausfüllen. Der Schadensbericht sollte um Fotos des beschädigten Gepäckstücks ergänzt werden. Die Meldung muss spätestens sieben Tage nach Schadenseintritt bei der Fluggesellschaft erfolgen, idealerweise jedoch direkt vor Ort am Flughafen.

Was bringt eine Reisegepäckversicherung?

Da die Hausratversicherung nur bei den abgesicherten Risiken greift und die Schadensersatzleistungen der Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter möglicherweise zu gering ausfallen, kann sich eine Reisegepäckversicherung lohnen. Diese ist vor allem für höherwertiges Gepäck sinnvoll.

Reisegepäckversicherungen sind häufig Bestandteil von Reiseversicherungspaketen, die auch Auslandskrankenversicherungen, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen einschließen.

Gerade vor dem Hintergrund der Auslandskrankenversicherung sind diese Policen äußerst empfehlenswert. Der Verlust eines Koffers mit Kleidung im Gegenwert von 1.500 Euro lässt sich zur Not verschmerzen. Anders sieht es aber aus, wenn eine medizinische Behandlung in einem Land außerhalb der Europäischen Union, im schlimmsten Fall ein Krankenhausaufenthalt in den USA, notwendig wird. Die Kosten dafür können für ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ohne Auslandskrankenversicherung extrem teuer werden.