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Mallorca-Police: Haftpflichtschutz für den Mietwagen im Ausland

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)

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Das Wichtigste zur Mallorca-Police

  • Die Mallorca-Police ist ein Zusatzschutz für Mietwagen im Ausland.
  • Reichen gesetzliche Mindestdeckungssummen im Ausland nicht aus, um Unfallkosten zu decken, schließt die Mallorca-Police diese Kostenlücke.
  • Die Mallorca-Police gilt in allen EU-Ländern sowie weiteren europäischen Staaten.
  • Oft ist die Mallorca-Police bereits in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Mallorca-Police in der Regel problemlos hinzubuchen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Mallorca-Police?
  2. Wann ist die Mallorca-Police sinnvoll?
  3. Deckungssumme & Versicherungsschutz
  4. Wann greift die Mallorca-Police nicht?
  5. Mallorca-Police abschließen: Anleitung & Hinweise
  6. Wo gilt die Mallorca-Police?
  7. Übersicht: Deckungssummen im Ausland
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das ist Verivox

Was ist die Mallorca-Police?

Urlaub im WohnmobilDie Mallorca-Police (offiziell: "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge") ist eine Ergänzung Ihrer Kfz-Versicherung und versichert Schäden, die Sie im europäischen Ausland mit Ihrem Mietwagen verursachen.

Denn Deckungssummen ausländischer Autoversicherungen liegen oft unterhalb des deutschen Standards. Dank der Mallorca-Police schließen Sie so Versicherungslücken auf Auslandsreisen und sind auch mit Ihrem Mietwagen unterwegs immer bestens geschützt. Viele Kfz-Versicherer schließen die Mallorca-Police ohne Aufpreis in Ihren Versicherungstarif mit ein.

Wann ist eine Mallorca-Police sinnvoll?

Die Mallorca-Police ist besonders sinnvoll, wenn Sie beruflich oder privat oft mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs sind. Denn die gesetzlichen Mindestdeckungssummen im europäischen Ausland sind oft niedriger als in Deutschland. Bei einem Unfall sind Sie mit der Mallorca-Police vor hohen Zusatzkosten geschützt.

Auch bei längeren Aufenthalten im Ausland, beispielsweise bei einem Auslandssemester, lohnt sich der Zusatz ebenso.

Die Deckungssumme in der Mallorca-Police

Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht für Mietwagen im Ausland greift die Mallorca-Police bei den folgenden Schadensfällen:

  • Personenschäden: Im Leistungsumfang der Mallorca-Police enthalten sind die Kosten für den Transport, die Behandlung und die Rehabilitation von verletzten Personen. In Deutschland liegt die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro.
  • Sachschäden: Sachschäden sind über die Haftpflichtversicherung mit mindestens 1,22 Millionen Euro versichert. Abgedeckt sind Reparaturkosten für beschädigte Autos, aber auch Schäden an Gebäuden und Gegenständen Dritter.

Wann greift die Mallorca-Police nicht?

In den folgenden Situationen greift der Schutz der Mallorca-Police nicht:

  • Schäden am Mietwagen: Schäden am eigenen Mietwagen sind nicht versichert, hier benötigen Sie eine separate Teil-oder Vollkaskoversicherung
  • Schäden außerhalb des Geltungsbereichs: Die Mallorca-Police gilt nur innerhalb Europas sowie EU-Ländern. Einige angrenzende Länder am Mittelmeer, wie beispielsweise Tunesien oder asiatische Teile der Türkei, liegen ebenfalls im Geltungsbereich. Eine genaue Auflistung aller Länder, in welchen die Mallorca-Police gilt, haben wir nachfolgend für Sie aufgelistet.
  • Schäden durch große Fahrlässigkeit oder per Vorsatz herbeigeführt: Verursachen Sie einen Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder mit Vorsatz, greift der Versicherungsschutz in der Regel nicht.
  • Schäden durch nicht berechtigte Fahrer: Nur bei versicherungsrechtlichen Fahrern greift der Schutz

Mallorca-Police abschließen: Anleitung & Hinweise

Sie können eine Mallorca-Police unkompliziert und einfach abschließen. Je nachdem, ob Sie bereits ein eigenes Auto sowie eine Autoversicherung besitzen oder nicht, ergeben sich die folgenden Möglichkeiten.

Sie haben ein eigenes Auto

Besitzen Sie bereits ein Auto inkl. Kfz-Haftpflichtversicherung, dann ist die Mallorca-Police möglicherweise bereits in Ihrem Haftpflichtschutz enthalten. So können Sie prüfen, ob die Zusatzklausel bereits in Ihrem Vertrag vorhanden ist:

  1. Werfen Sie einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen. Ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer Kfz-Haftpflicht enthalten, ist die Leistung dort aufgeführt. Bei einigen Versicherern wird die Mallorca-Police auch als "Auslandsdeckung" beschrieben. Kontaktieren Sie bei Unsicherheit Ihre Versicherung.
  2. Fehlt die Mallorca-Police in Ihrem Versicherungsvertrag, kann diese für einen geringen Aufpreis vertraglich eingeschlossen werden. In diesem Fall können Sie entweder direkt Ihre Versicherung kontaktieren, oder die Möglichkeit nutzen, um einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Unser kostenloser Vergleich zeigt Ihnen schnell und einfach, ob ein Wechsel der Kfz-Versicherung für Sie eine Leistungs- oder Preisverbesserung bereit hält.

Zur Kfz-Tarifübersicht

Sie haben kein eigenes Auto

Auch, wenn Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen, können Sie eine Mallorca-Police abschließen. Dafür haben Sie folgende Alternativen:

  • Abschluss über Automobilclub: Viele Automobilclubs bieten Ihren Mitgliedern die Möglichkeit, die Mallorca-Police im Leistungspaket einzuschließen. Zu den bekanntesten Automobilclubs, welche den Zusatzschutz anbieten, gehören der ADAC oder auch der ACE.
  • Abschluss über Privathaftpflicht: Einige Anbieter für private Haftpflichtversicherungen bieten ebenfalls eine Mallorca-Police oder vergleichbare Auslandsdeckungen an. Prüfen Sie die Vertragsdetails Ihrer Privathaftpflicht oder kontaktieren Sie Ihre Versicherung direkt, um sich zu informieren.
  • Abschluss über Reiseversicherungen: Suchen Sie nach keinem dauerhaften Versicherungsschutz, kann sich ein Blick in die Leistungsübersicht Ihrer Reiseversicherung lohnen.

Zeitliche Begrenzungen beachten

Schließen Sie eine separate Mallorca-Police ab, dann beachten Sie, dass diese oft nur für einen begrenzten Zeitraum gilt. Dieser liegt in der Regel zwischen ein bis drei Monaten ab Mietwagenbuchung.

Wo gilt die Mallorca-Police?

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Die Mallorca-Police gilt nicht nur auf der namensgebenden Insel. In ganz Europa, den Mittelmeerländern sowie den kanarischen Inseln greift der Schutz.

Weltweiter Schutz durch die Traveller-Police

Für weltweiten Versicherungsschutz, der auch in den USA oder in nordafrikanischen Ländern wie Marokko, Tunesien, Algerien oder Israel, benötigen Sie eine Traveller-Police.

Übersicht: Gesetzliche Deckungssummen im Ausland

Land
Bei Personenschäden
Bei Sachschäden
Deutschland 7,5 Mio. Euro 1,12 Mio. Euro
Belgien unbegrenzt 100 Mio. Euro
Finnland unbegrenzt 3 Mio. Euro
Frankfreich unbegrenzt 1,12 Mio. Euro
Griechenland 1 Mio. Euro 1 Mio. Euro
Großbritannien unbegrenzt 1,21 Mio. Euro
Irland unbegrenzt 1,21 Mio. Euro
Italien 2,5 Mio. Euro 500.000 Euro
Liechtenstein 5 Mio. Euro 1 Mio. Euro
Luxemburg unbegrenzt unbegrenzt
Norwegen unbegrenzt 1,24 Mio. Euro
Polen 5 Mio. Euro 1 Mio. Euro
Rumänien 5 Mio. Euro 1 Mio. Euro
Schweiz 4,1 Mio. Euro 4,1 Mio. Euro
Slowakische Republik 5 Mio. Euro 1 Mio. Euro
Slowenien 5 Mio. Euro 1 Mio. Euro
Tschechien 1,30 Mio. Euro 1,30 Mio. Euro
Türkei 421.379 Euro 16.855 Euro

Häufig gestellte Fragen

Eine Mallorca-Police (auch: Mallorca-Klausel) hebt die Versicherungsumme für Haftpflichtversicherungen für Mietwagen im Ausland an. Möglich ist die Erhöhung der Deckungssumme in einer Kfz-Haftpflichtversicherung, einer Privathaftpflicht oder über einen Kfz-Schutzbrief.

Die Mallorca-Police erhöht die Deckungssumme Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland. Das bedeutet, dass nur die Schäden abgedeckt sind, die auch in Deutschland über Ihre Kfz-Haftpflicht reguliert werden. Dazu gehören Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden an Dritten.

Schäden am eigenen Fahrzeug oder Diebstahl werden nicht über die Mallorca-Police abgedeckt.

Bei Schäden am Mietwagen selbst greift die Mallorca-Police nicht. Hier ist es notwendig, eine separate Vollkaskoversicherung für Ihren Mietwagen abzuschließen. Die Kfz-Haftpflicht bzw. die Mallorca-Klausel greift nur dann, wenn eine Dritte Person Schäden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Dann übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Schadenverursachers die Kosten für Reparatur oder Instandsetzung des Fahrzeugs.

Damit Ihr Mietwagen im Urlaub bestens geschützt ist, sollten Sie auf folgenden Versicherungsschutz nicht verzichten:

  • Vollkaskoversicherung für Mietwagen: Mit einer Vollkaskoversicherung decken Sie all die Schäden ab, die Sie selbst am Mietwagen verursacht haben.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen (Mallorca-Police): Durch die Kfz-Haftpficht sind Sie immer dann versichert, wenn Sie Schäden am Eigentum anderer oder an Personen verursachen.
  • Diebstahlversicherung: Wird Ihr Mietwagen im Urlaub gestohlen, so sind Sie durch eine Diebstahlversicherung geschützt. Teilweise kann dieser Schutz bereits über die Vollkaskoversicherung versichert werden.
  • Glas- und Reifen-Versicherung: Für kleinere Glaskratzer oder platte Reifen lohnt sich meist eine zubuchbare Glas- und Reifenversicherung.

Keine. Verursachen Sie im Ausland einen Unfall mit einem Leihwagen , so hat dies keine Auswirkungen auf Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse.

Die Mallorca-Police bietet Ihnen Schutz im Ausland. Schäden innerhalb Deutschlands werden regulär über Ihre Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung abgewickelt.

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