Mehrwertsteuer Strom
Mehrwertsteuer Strom Definition: Die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf alle Strompreise beträgt seit der letzten Mehrwertsteuer-Erhöhung 19 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf alle Strompreise beträgt 19%.
- Gelieferte Energien gelten nicht als existenzielle Lebensmittel und werden deswegen mit dem höheren Satz besteuert.
- Stromanbieter müssen die 19% auf jede gelieferte Kilowattstunde anwenden - dadurch findet diese Steuer Eingang in die Rechnung des Stromkundens.
Mehrwertsteuer Energie: Steuer für Strom
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf alle Strompreise beträgt seit der jüngsten Mehrwertsteuer-Erhöhung 19 Prozent. Im Gegensatz zu Lebensmitteln und auch zur Besteuerung von Wasser, die mit lediglich 7 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden, gelten gelieferte Energien nicht als existenzielle Lebensmittel und werden deswegen mit dem höheren Satz besteuert.
Trotz mehrerer Anstrengungen einiger Parteien (zum Beispiel der FDP im Jahr 2008) den Steuersatz für elektrische Energie, Gas oder auch Treibstoffe für Kraftfahrzeuge auf den niedrigeren Satz zu senken, ist eine Veränderung der Besteuerung nicht absehbar.
Mehrwertsteuer auf verkaufte Energie
Aufgrund der gesetzlichen Regelung müssen kommerzielle Stromanbieter selbstverständlich auf jede gelieferte Kilowattstunde die Mehrwertsteuer aufschlagen und danach im vollen Umfang an den Fiskus abführen. Dadurch findet die Mehrwertsteuer auch Eingang in die Stromrechnung des Endverbrauchers als Teil der staatlichen Abgaben und Steuern, die insgesamt einen Großteil des Strompreises ausmachen.
Anders als kommerzielle Stromversorger haben Besitzer einer Photovoltaikanlage oder etwa eines Windrades die Wahl, ob Sie die damit erwirtschaftete Einspeisevergütung versteuern wollen oder nicht. Der Vorteil ersterer Variante liegt darin, dass bei einer Steuerpflicht der erwirtschafteten Einnahmen auch die Mehrwertsteuer der Investitionssumme zurückgezahlt wird. Ob sich dieses Verfahren lohnt, muss im Individualfall berechnet werden und ergibt sich aus der in der Lebensdauer der Anlage zu erwartenden Einnahmen gegenüber der Ersparnis, die die ausbezahlte Mehrwertsteuer einbringen kann.
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