Stromsteuer
Die Stromsteuer: Mit einem Anteil von etwa sieben Prozent am Strompreis betrifft sie nahezu jeden Verbraucher in Deutschland. Wir informieren Sie, wie die Stromsteuer entstand und wofür sie wie erhoben wird.
- Was ist die Stromsteuer?
- Höhe der Steuer
- So funktioniert die Stromsteuer
- Stromsteuergesetz
- Stromsteuererstattung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stromsteuer ist eine nationale Verbrauchsteuer auf Grundlage von EU-Richtlinien für elektrischen Strom, die durch das Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt wird.
- Die Stromsteuer wird seit Einführung der ökologischen Steuerreform 1999 erhoben.
- Der Regelsteuersatz für die Stromsteuer beträgt seit 2003 kontinuierlich 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.
- Die Steuer wird vom Bund bei den Stromversorgern erhoben, die sie über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben.
Was ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer wird in Deutschland auf Grundlage des Stromsteuergesetzes (StromStG) auf den Verbrauch von elektrischem Strom erhoben. Sie setzt EU-Richtlinien um und gehört zu den als "Ökosteuer" bezeichneten steuerpolitischen Maßnahmen im Rahmen des "Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform".
Wie alle Maßnahmen zum Einstieg in die ökologische Steuerreform soll die Stromsteuer den Energieverbrauch zugunsten des Umweltschutzes beeinflussen. Dafür wählte der Gesetzgeber Steuererhöhungen auf den Energieverbrauch und umweltschädigende Technologien auf der einen Seite und Vergünstigungen für die Nutzung emissionsärmerer und klimaeffizienterer Möglichkeiten auf der anderen.
Die Stromsteuer bringt dem Bund etwa sieben Milliarden Euro pro Jahr ein. Der größte Teil dieses Steueraufkommens kommt dem zusätzlichen Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung zugute.
Wie hoch ist die Stromsteuer?
Der Regelsteuersatz für die Stromsteuer liegt seit 2003 unverändert bei 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.
Für Stromnutzung im Fahrbetrieb etwa durch die Deutsche Bahn liegt der ermäßigte Steuersatz nach § 9 Absatz 2 Nr. 2 StromStG bei 1,142 Cent pro kWh und für Wasserfahrzeuge bei 0,05 Cent pro kWh.
Wer zahlt die Steuer, wie wird sie erhoben?
Als bundesgesetzlich geregelte nationale Verbrauchsteuer wird die Stromsteuer immer dann erhoben, wenn ein Verbraucher Strom aus dem Stromversorgungsnetz entnimmt. Auch Eigenerzeuger von Strom, die mit ihrer Anlage eine höhere Nennleistung als zwei Megawatt produzieren, müssen die Stromsteuer entrichten, wenn sie den selbsterzeugten Strom entnehmen. Ausnahme ist sowohl für den Verbraucher als auch für den Eigenerzeuger die Stromentnahme zur steuerbefreiten Verwendung.
In aller Regel wird die Stromsteuer beim Stromversorger als Steuerschuldner erhoben, der sie dann in den Strompreis einberechnet und so an den Verbraucher weitergibt. Verwaltet wird die Stromsteuer vom Zoll.
Rechtsgrundlage Stromsteuergesetz
Das Stromsteuergesetz (StromStG) regelt als Rechtsgrundlage die Besteuerung des Verbrauchs von elektrischem Strom in Deutschland in 13 Paragrafen. Hier werden die im Gesetz verwendeten Begriffe geklärt, wird die Höhe der Stromsteuer festgelegt und Entstehung, Anmeldung und Fälligkeit der Stromsteuer geregelt. Zudem werden Regelungen zur Ermäßigung und zur Befreiung von der Stromsteuer festgelegt.
Gemeinsam mit dem Energiesteuergesetz setzt das StromStG die EU-Energiesteuerrichtlinie um.
Stromsteuererstattung
Für eine (teilweise) Rückerstattung der Stromsteuer muss zunächst ein Antrag beim Hauptzollamt gestellt werden. Für eine Stromsteuererstattung kommen infrage:
- Unternehmen, die entweder zum produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft gehören
- Bezug von Strom aus erneuerbarer Energie
- Strom für die Stromproduktion
- Stromanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von maximal zwei Megawatt
- Strom aus Notstromaggregaten
- Strom, der an Bord von Schiffen und Flugzeugen generiert und vor Ort verbraucht wird
- Spitzenausgleich: Unternehmen, die mindestens 1.000 Euro Stromsteuer pro Jahr zahlen oder mehr als 48.700 kWh jährlich verbrauchen, zahlen einen ermäßigten Stromsteuersatz
- besonders energieintensive Herstellungsprozesse wie von Glas, Ziegeln oder Zement, Metallproduktion oder -bearbeitung sowie chemische Reduktionsverfahren
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