Konzessionsabgabe
Strom- und Gasnetzbetreiber, die öffentliche Verkehrswege nutzen wollen, müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Energieversorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Zulässigkeit und Höhe der Konzessionsabgaben werden in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt. Die Konzessionsabgabe ist für Städte und Gemeinden eine beachtliche Einnahmequelle.
- Höhe der Konzessionsabgabe
- Befreiung von der Konzessionsabgabe
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
- Jetzt Stromtarif sichern
Das Wichtigste in Kürze
- Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt rund 6 Prozent, am Gaspreis hingegen nur 0,5 Prozent.
- Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde, von der Spannungsebene des Netzanschlusses und von der Verbrauchsstruktur.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Netzbetreiber von der Zahlung der Konzessionsabgabe befreit.
Höhe der Konzessionsabgabe
Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde, von der Spannungsebene des Netzanschlusses und von der Verbrauchsstruktur (Jahresverbrauch in Kilowatt).
Neben den Kosten für Beschaffung, Netznutzung, Zählerbetrieb sowie den diversen Steuerlasten fließt auch die Konzessionsabgabe in die Berechnung der Strom- und Gaspreise ein, da sie von den Energieversorgern an die Endkunden durchgereicht wird. Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt rund 6 Prozent, am Gaspreis hingegen nur 0,5 Prozent.
Befreiung von der Konzessionsabgabe
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Netzbetreiber von der Zahlung der Konzessionsabgabe befreit. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der aktuelle Durchschnittspreis (je KWh) eines Sondervertragskunden den sogenannten Grenzpreis nicht überschreitet. Der Grenzpreis ist definiert als Durchschnittserlös (je KWh) des vorletzten Kalenderjahres aus der Belieferung aller Strom-Sondervertragskunden im gesamten Bundesgebiet. Der Grenzpreisvergleich wird für jeden Sondervertragskunden individuell durchgeführt.
Auch bei Gas gibt es Gegebenheiten, die zu einer Konzessionsabgabenbefreiung führen, nämlich wenn
- im entsprechenden Abnahmefall die Gaslieferung in einem Kalenderjahr fünf Millionen Kilowattstunden übersteigt bzw.
- der Durchschnittspreis im Kalenderjahr unter dem jährlich neu festgesetzten Grenzpreis für Gas liegt.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
Jetzt Stromtarif sichern

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
-
Tarife unterhalb der Strompreisbremse
Seit dem 01.03.2023 greift die Strompreisbremse bei teuren Stromtarifen, in denen über 40 Cent pro Kilowattstunde fällig werden. Stromtarife für Neukunden sind mittlerweile oft deutlich günstiger und kommen ohne die Preisbremse aus. Darum sollte sich niemand auf der Strompreisbremse ausruhen – wer jetzt vergleicht und in einen günstigeren Stromtarif wechselt, kann bis zu 800 Euro sparen.
-
Bis zu 800 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Meinerzhagen, 58540
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA Vollstrom flexi, Kosten im ersten Jahr: 1.144,11 Euro
Grundversorgungstarif: Mark-E Komfort, Kosten: 1.946,15 Euro
Einsparung: 802,04 Euro
(Stand: 11.08.2023) -
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.