Strompreiserhöhung nutzen, wechseln & sparen!

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Tarife unterhalb der Strompreisbremse
Seit dem 01.03.2023 greift die Strompreisbremse bei teuren Stromtarifen, in denen über 40 Cent pro Kilowattstunde fällig werden. Stromtarife für Neukunden sind mittlerweile oft deutlich günstiger und kommen ohne die Preisbremse aus. Darum sollte sich niemand auf der Strompreisbremse ausruhen – wer jetzt vergleicht und in einen günstigeren Stromtarif wechselt, kann bis zu 800 Euro sparen.
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Bis zu 800 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Meinerzhagen, 58540
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA Vollstrom flexi, Kosten im ersten Jahr: 1.144,11 Euro
Grundversorgungstarif: Mark-E Komfort, Kosten: 1.946,15 Euro
Einsparung: 802,04 Euro
(Stand: 11.08.2023) -
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger
Zum fünften Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2022 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2021 hat Verivox in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht. Hinter der breit angelegten Kundenbefragung zur Preisbegeisterung stehen insgesamt rund 1 Mio. Kundenurteile zu 3.000 Unternehmen und 270 Branchen.

So haben wir gerechnet
Wohnort: Meinerzhagen, 58540
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA Vollstrom flexi, Kosten im ersten Jahr: 1.144,11 Euro
Grundversorgungstarif: Mark-E Komfort, Kosten: 1.946,15 Euro
Einsparung: 802,04 Euro
(Stand: 11.08.2023)
- Sonderkündigungsrecht beim Strom: Das müssen Sie beachten
- Ganz wichtig
- Bei Strompreiserhöhung das Sonderkündigungsrecht nutzen
- Preisgarantie schützt vor Strompreiserhöhung
- Strompreiserhöhungen 2023 verboten?
- Strompreiserhöhungen Ursachen
- Mit Stromvergleich sparen: So geht's
Strompreiserhöhung zum Anbieterwechsel nutzen und sparen
Sie haben eine Strompreiserhöhung erhalten? Dann können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht für Strom nutzen und mit einem Stromvergleich und Wechsel bis zu 500 € sparen – aktuell gibt es günstige Stromtarife mit einem Kilowattstundenpreis ab 28 Cent.
Durch die neuen, gesetzlichen Regelungen für Verbraucherverträge ist es seit dem 1. Juli 2022 einfacher für Sie, bestehende Verträge online zu kündigen. Klicken Sie hier, um auf unsere Übersichtsseite zu gelangen, auf der Sie Ihren Anbieter aus der Liste auswählen. Sie werden nach Auswahl umgehend auf die Kündigungsseite des Unternehmens weitergeleitet und können dort direkt online kündigen.
Kündigungsschreiben über Aboalarm erstellen
Die Vertragsauflösung können Sie auch über den Kündigungs-Service von unserem Partner Aboalarm direkt vornehmen und automatisch an Ihren Anbieter versenden lassen. Tippen Sie dazu einfach den Namen Ihres Anbieters in das untenstehende Feld. Falls Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, achten Sie darauf als Kündigungsgrund "Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung" auszuwählen.
Gleich Kündigungsschreiben erstellen
Das Wichtigste in Kürze
- Im Falle einer Strompreiserhöhung von Ihrem bisherigen Anbieter können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
- Den Stromversorger können Sie in Textform per Brief, E-Mail oder Fax kündigen.
- Es ist wichtig, dass Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht verweisen. Geben Sie außerdem Ihre Verbrauchsstelle, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an.
- Beim Wechsel zum neuen Stromanbieter sollten Sie deutlich vermerken, dass Sie den Stromanbieter bereits gekündigt haben.
Sonderkündigungsrecht Strom bei Preiserhöhung: Das müssen Sie beachten
Meistens haben Sie bis zum Datum der Preisänderung Zeit, um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Damit ein günstigerer Stromanbieter sie pünktlich zu diesem Datum beliefern kann, sollten Sie so schnell wie möglich kündigen. Aufgrund der kurzen Frist sollten Sie den Vertrag unbedingt selbst auflösen und dies nicht dem neuen Stromanbieter überlassen. Kündigungen müssen stets in Textform erfolgen. Sie können Ihrem alten Energieversorger sowohl einen Brief als auch eine E-Mail oder ein Fax schicken.
Ganz wichtig
Verweisen Sie immer auf Ihr Sonderkündigungsrecht (Beispiel: "Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch.") und geben Sie Ihre Verbrauchsstelle, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Außerdem sollten Sie auf dem Auftrag für den neuen Stromanbieter deutlich vermerken, dass Sie bereits gekündigt haben.
Besonderer Hinweis: Es gibt auch Stromanbieter, die sich in ihren AGB ausdrücklich das Recht vorbehalten, Änderungen staatlicher Steuern und Abgaben, die sie nicht selbst beeinflussen können, als Strompreiserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht weiterzugeben. Diese Vorgehensweise ist allerdings juristisch umstritten.
Bei Strompreiserhöhung das Sonderkündigungsrecht nutzen
Immer wieder erhalten Haushalte ein Schreiben ihres Stromversorgers, in dem wortreich erklärt wird, dass eine Strompreiserhöhung leider nicht zu verhindern sei. Infolge der Preiserhöhung steigt die Grundgebühr oder der Arbeitspreis oder beides, wodurch die Abschlagszahlung angepasst werden muss.
Eine Strompreiserhöhung ist natürlich ein Ärgernis, aber gleichzeitig auch eine gute Gelegenheit, die Kosten auf den Prüfstand zu stellen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen höhere Strompreise keinesfalls klaglos hinnehmen. Schließlich besteht seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 die Möglichkeiten, den Versorger frei auszuwählen. Wenn Ihr Energieanbieter die Preise erhöht, müssen Sie mit der Kündigung nicht einmal bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit warten, denn in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wer die Gelegenheit nutzt, um zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln, kann die Preiserhöhung möglicherweise ganz ausgleichen.
Mittels Preisgarantie vor Strompreiserhöhung absichern
Wenn Sie sich vor zukünftigen Preisanstiegen bei Strom schützen möchten, sollten Sie in einem Tarif mit Preisgarantie wechseln. Meist decken die Garantieversprechen der Stromanbieter bis auf Preiserhöhungen bei Steuern, Umlagen und Abgaben sämtliche Kostenbestandteile ab. Es gibt aber auch Tarife mit einer vollen Preisgarantie, die sich auf sämtliche Preiskomponenten erstreckt. Oftmals sichert Sie die Garantie über die komplette Erstlaufzeit vor steigenden Preisen ab, mitunter sogar darüber hinaus.
Strompreiserhöhungen 2023 verboten?
Die Erhöhung der Strompreise ist auch im Jahr 2023 nicht verboten. Allerdings wird die Preisgestaltung der Stromversorger in diesem Jahr durch das Bundeskartellamt besonders beobachtet. Der Grund dafür ist die Strompreisbremse: Liegt der Arbeitspreis pro Kilowattstunde über 40 Cent, übernimmt der Staat für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs die zusätzlich anfallenden Kosten. Damit die Stromversorger ihre Strompreise nicht ungerechtfertigt stark erhöhen und damit höhere Staatshilfen einstreichen, müssen sie ihre Strompreiserhöhungen im Streitfall beim Bundeskartellamt rechtfertigen. Dort müssen sie beweisen, dass ihre Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt sind. Andernfalls drohen Geldstrafen.
Sie haben eine starke Strompreiserhöhungen bekommen, die Sie für ungerechtfertigt halten? Dann sollten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln.
Welche Ursachen haben Strompreiserhöhungen?
In Deutschland fallen die Strompreise für private Haushalte im internationalen Vergleich bereits seit vielen Jahren sehr hoch aus. Dieser Umstand lässt sich vor allem auf die umfangreichen Investitionen in eine nachhaltige und umweltfreundliche – also CO2-freie – Energieversorgung zurückführen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die sogenannte EEG-Umlage. Diese hat der Gesetzgeber zum Jahr 2022 jedoch von 6,5 Cent auf 3,72 je Kilowattstunde gesenkt – also um circa 43 Prozent. Ab Juli 2022 wurde die EEG-Umlage allerdings vollständig abgeschafft. Steigende Stromnetzgebühren treiben den Strompreis ebenfalls nach oben.
Für die jüngste Kostenexplosion bei Strom für private Endverbraucherinnen und -verbraucher sind vor allem die gestiegenen Preise an den Energiemärkten verantwortlich. Ob an den Spotmärkten (kurzfristige Strombeschaffung) oder an den Terminbörsen: Die Strompreise haben seit dem letzten Quartal des Jahres 2021 immer neue Rekordhochs erreicht und im Jahr 2022 alle Rekorde gebrochen. Die Gründe dafür sind gestiegene Rohstoffkosten, eine höhere Inflation und geopolitische Unsicherheiten. In der Zwischenzeit hat sich die Lage an den Strombörsen jedoch wieder deutlich entspannt. Darum gibt es viele günstigere Neukundenangeboten, von denen Sie mit einem Stromwechsel profitieren können.
Mit dem Stromvergleich die Stromkosten senken: So funktioniert‘s
1
In einem ersten Schritt tragen Sie Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Stromverbrauch in die Eingabemaske ein. Diese Daten benötigt das Online-Tool, um Ihnen ausschließlich für Sie interessante Tarife anzeigen zu können. Falls Sie die Jahresabrechnung nicht zur Hand haben, geben Sie ersatzweise Ihre Haushaltsgröße an.
2
Um die Rangliste mit den verfügbaren Stromtarifen an Ihre persönlichen Vorstellungen anzupassen, können Sie verschiedene Filter nutzen. Diese zeigt Ihnen das Online-Tool in der linken Spalte an. Es besteht beispielsweise die Option, die Vertragslaufzeit einzustellen oder sich lediglich regionale Stromtarife anzeigen zu lassen.
3
Nachdem Sie mithilfe des Vergleichsrechners den für Sie passenden Tarif gefunden haben, gilt es, das Bestellformular auszufüllen. Dies ist online möglich und innerhalb weniger Minuten erledigt. Bevor Sie den Online-Antrag abschicken, können Sie Ihre Eingaben auf Korrektheit überprüfen. Nach dem Versand des Dokuments erhalten Sie eine E-Mail, welche Ihnen den Abschluss des Tarifs bestätigt.
Auf diese Tarifmerkmale kommt es im Stromvergleich an
Wenn Sie nach einer Strompreiserhöhung den Energielieferanten wechseln möchten, stehen logischerweise die Kosten im Vordergrund. Wer einen möglichst günstigen Stromtarif ausfindig machen will, sollte jedoch nicht nur auf den Grund- und Arbeitspreis schauen. Mitunter gewähren die Stromanbieter neuen Kundinnen und Kunden nämlich Wechselprämien und/oder Rabatte, welche die Kosten im ersten Jahr beträchtlich senken. Daher zeigt Ihnen der Verivox-Vergleichsrechner stets die Durchschnittskosten an, die sämtliche Preiskomponenten berücksichtigen.
Bei der Wahl der Stromtarifs gibt es aber noch weitere wichtige Kriterien. Beziehen Sie vor allem die folgenden Variablen in Ihre Entscheidungsfindung mit ein:
- Mindestvertragslaufzeit: Neben Tarifen mit 12 und 24 Monaten Erstlaufzeit lassen sich im Stromvergleich auch monatlich kündbare Angebote finden.
- Preisgarantie: Zahlreiche Stromanbieter garantieren Neukundinnen und -kunden, dass die Preise – in der Regel für ausgewählte Kostenkomponenten – stabil bleiben. Meist deckt das Garantieversprechen die komplette Erstlaufzeit ab.
- Kündigungsfrist: In der Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Bei den Sondertarifen liegt die Kündigungsfrist für gewöhnlich zwischen vier Wochen und drei Monaten.
- Ökostrom: Wenn Sie zum Umweltschutz beitragen und daher lediglich Strom aus regenerativen Quellen erhalten möchten, können Sie sich im Tarifvergleich ausschließlich Ökostromangebote anzeigen lassen. Dies funktioniert mithilfe der Filter „öko“ (alle Ökostromtarife) und „ökoPLUS“ (nur nachhaltige Angebote).
Jetzt Stromtarif sichern

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Tarife unterhalb der Strompreisbremse
Seit dem 01.03.2023 greift die Strompreisbremse bei teuren Stromtarifen, in denen über 40 Cent pro Kilowattstunde fällig werden. Stromtarife für Neukunden sind mittlerweile oft deutlich günstiger und kommen ohne die Preisbremse aus. Darum sollte sich niemand auf der Strompreisbremse ausruhen – wer jetzt vergleicht und in einen günstigeren Stromtarif wechselt, kann bis zu 800 Euro sparen.
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Bis zu 800 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Meinerzhagen, 58540
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA Vollstrom flexi, Kosten im ersten Jahr: 1.144,11 Euro
Grundversorgungstarif: Mark-E Komfort, Kosten: 1.946,15 Euro
Einsparung: 802,04 Euro
(Stand: 11.08.2023) -
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Mehr rund um Strom
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1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 30 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.
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Beim Wechsel des Stromanbieters sollten Sie auf einen günstigen Preis und faire Tarifbedingungen achten.
Laufzeiten und Kündigungsfrist: Je kürzer, desto besser. Erstvertragslaufzeit und Vertragsverlängerung sollten maximal 12 Monate betragen, die Kündigungsfrist nicht länger als 6 Wochen sein. Wer auf kurze Laufzeiten und Fristen achtet, kann schnell auf flexibler auf Marktveränderungen reagieren.
Preisgarantie: Preisgarantien schützen vor Preiserhöhungen und geben Kostensicherheit. Im Energiemarkt sind in vielen Fällen „eingeschränkte Preisgarantien“ in den Verträgen festgehalten. Der Anbieter gibt dann lediglich Erhöhungen weiter, die er nicht selbst beeinflussen kann, wie z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen.
Bonuszahlungen: Boni machen Tarife für die Dauer der Erstvertragslaufzeit sehr günstig. Wer längerfristig sparen will, sollte einmal im Jahr seinen Stromtarif überprüfen.
Was sagen andere Kunden: Wer sich ein umfassendes Bild über seinen Wunschanbieter machen möchte, sollte auch die Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Kunden lesen.
Kündigung: In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim bisherigen Versorger. Mit zwei Ausnahmen: Läuft der Vertrag in Kürze aus, sollten Sie besser selbst kündigen. Auch wenn Sie eine Preiserhöhung erhalten haben und von Ihren Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sollten Sie die Kündigung in die eigene Hand nehmen.
Wechsel findet nur auf dem Papier statt: Der Anbieterwechsel selbst dauert drei bis sechs Wochen. Die Leitungen und Zähler bleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der bei Störungen auch weiterhin der Ansprechpartner vor Ort bleibt. Die ununterbrochene Versorgung mit Strom ist gesetzlich garantiert.
Wir sind persönlich für Sie da!
06221 777 00 10
Montag - Freitag 8-22 Uhr
Wochenende 9-22 Uhr
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