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Messstellenbetreiber wechseln: Alle Infos

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Während lange Zeit ausschließlich der Netzbetreiber für den Messbetrieb verantwortlich war, besteht seit Ende 2008 auch die Option, den Messstellenbetreiber zu wechseln. In welchen Fällen dies möglich ist und für wen sich ein Wechsel lohnt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Darüber hinaus können Sie nachlesen, welche Kosten ein Anbieterwechsel verursacht und wie ein solcher abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Messstellenbetreiber zu wechseln ist lediglich möglich, wenn ein Haushalt bereits mit einem digitalen Zähler ausgestattet ist oder einen solchen erhalten soll.
  • Während Hauseigentümer problemlos einen anderen Anbieter mit dem Messbetrieb beauftragen können, müssen Mieter seit 2021 die Zustimmung ihres Vermieters einholen.
  • Da für wettbewerbliche Anbieter anders als für grundzuständige Messstellenbetreiber keine gesetzlichen Preisobergrenzen gelten, können alternative Dienstleister ihren Kunden günstigere Preis anbieten.
  • Den Messstellenbetreiber zu wechseln, lohnt sich tendenziell vor allem für Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler und einem hohen Verbrauch.

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Beim Messstellenbetreiber handelt es sich um das Unternehmen, welchem die Stromzähler – also die Messstellen – gehören. Es ist nicht nur zuständig für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Zähler. Der Dienstleister muss diese auch ablesen und die Daten an den Stromanbieter (gegebenenfalls ebenso an den Netzbetreiber) weiterleiten.

Bis Ende 2008 erledigte diese Aufgabe stets der lokale Netzbetreiber. Doch auch wenn es mittlerweile möglich ist, den Messstellenbetreiber zu wechseln, fungieren die Verteilnetzbetreiber weiterhin als grundzuständige Messstellenbetreiber. Kam es noch nie zu einem Wechsel, ist folglich immer noch der Netzbetreiber verantwortlich. Nach § 41 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) kann dieser die Grundzuständigkeit jedoch auch auf ein anderes Unternehmen übertragen.

Wechsel des Messdienstleisters nur unter bestimmten Bedingungen möglich

Ob ein Verbraucher den Messstellenbetreiber wechseln kann, hängt davon ab, ob der Haushalt einen analogen oder einen digitalen Stromzähler nutzt. Handelt es sich um einen alten Ferraris-Zähler, liegt die Verantwortlichkeit weiterhin beim grundzuständigen Messstellendienstleister. Für gewöhnlich schließt der Stromanbieter mit dem Netzbetreiber einen Vertrag ab, der den Messstellenbetrieb regelt. Infolgedessen weist der Energielieferant auf der Jahresrechnung ein sogenanntes Messentgelt aus, welches die Kosten abbildet. Ein Betreiberwechsel ist für Haushalte mit analogem Zähler nicht möglich.

Anders gestaltet sich die Lage, wenn bereits ein digitaler Zähler Verwendung findet. In diesem Fall besteht prinzipiell die Möglichkeit, sich einen anderen Messdienstleister zu suchen. Folglich ist der Wechsel des Anbieters ausschließlich für Haushalte relevant, die bereits über einen digitalen Stromzähler verfügen oder zukünftig auf einen solchen umsteigen müssen oder wollen.

Während Eigentümer problemlos den Messstellenbetreiber wechseln können, gelten für Mieter Einschränkungen. Seit 2021 darf nämlich der Vermieter den Dienstleister aussuchen. Will ein Mieter in Eigenregie ein Unternehmen beauftragen, muss er die Zustimmung des Hauseigentümers einholen.

Besonderer Hinweis: Einen Pflichteinbau von digitalen Zählern schreibt das Gesetz vor, wenn ein Haushalt jährlich mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom verbraucht oder Strom mit einer Anlage erzeugt, deren Leistung sieben Kilowatt übersteigt. Liegt der Verbrauch unter 6.000 Kilowattstunden, steht es dem Messstellenbetreiber frei, auf digitale Zähler umzurüsten. Den Einbau der neuen Stromzähler müssen Verbraucher in jedem Fall dulden.

Worin unterscheiden sich analoge von digitalen Stromzählern?

Ein analoger Zähler zeigt lediglich die Gesamtmenge des Stroms an, die der entsprechende Haushalt seit dem Einbau des Geräts verbraucht hat. Um die in einer bestimmten Periode genutzte Strommenge zu ermitteln, ist es notwendig, den Zählerstand an zwei unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfassen und die Differenz aus den beiden Werten zu bilden.

Digitale Zähler können dagegen die aktuell genutzte Strommenge unmittelbar anzeigen. Außerdem erfassen sie separate Stromverbrauchswerte, welche die Geräte auf Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresbasis speichern. Digitale Stromzähler ohne Kommunikationseinheit werden als moderne Messeinrichtung bezeichnet. Ist eine Kommunikationseinheit vorhanden, handelt es sich um ein intelligentes Messsystem. Ein solches zeichnet sich dadurch aus, dass es die erfassten Daten automatisch zum Messstellenbetreiber übermittelt.

Für wen lohnt es sich, den Messstellenbetreiber zu wechseln?

Der Gesetzgeber hat verbindliche Preisobergrenzen festgelegt, an die sich die grundzuständigen Messstellenbetreiber halten müssen. Wettbewerbliche Messdienstleister können die Preise dagegen in Eigenregie festlegen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vor allem von der Art des verbauten Zählers ab.

Für moderne Messeinrichtungen dürfen grundzuständige Messstellenbetreiber maximal 20 Euro pro Jahr berechnen – unabhängig vom Verbrauch des Haushalts. Viel verdienen können alternative Messdienstleister mit dieser Gerätevariante also nicht. Daher gestaltet es sich schwierig, Angebote zu finden, welche die gesetzliche Preisobergrenze unterschreiten.

Bei intelligenten Messsystemen hat der Gesetzgeber die geltende Obergrenze an den Verbrauch gekoppelt. Tendenziell gilt: Je höher der Verbrauch ausfällt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit ein günstiges Angebot ausfindig zu machen. Allerdings bestehen oftmals nur geringfügige Unterschiede zwischen den Preisen der grundzuständigen und wettbewerblichen Messstellenbetreiber.

Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems

Preisobergrenzen (pro Jahr)
Verbraucher (Jährlicher Verbrauch in Kilowattstunden)
Erzeuger (installierte Leistung in Kilowatt)
100 Euro 6.000 - 10.000 > 7-15
100 Euro Steuerbare Verbrauchseinrichtung (etwa Wärmepumpe) -
130 Euro 10.001 - 20.000 > 15 - 30
170 Euro 20.001 - 50.000 -
200 Euro 50.001 - 10.000 > 30 - 100
Angemessen > 100.000 > 100

Optionaler Einbau eines intelligenten Messsystems

Preisobergrenzen (pro Jahr)
Verbraucher (Jährlicher Verbrauch in Kilowattstunden)
Erzeuger (installierte Leistung in Kilowatt)
23 Euro < 2000 -
30 Euro 2.001 - 3.000 -
40 Euro 3.001 - 4.000 -
60 Euro 4.001 - 6.000 < 7

Welche Kosten verursacht der Wechsel des Messstellenbetreibers?

Für den Wechselprozess an sich dürfen die Dienstleister keine Gebühren erheben. Für die Kosten, die der Einbau und der Betrieb des neuen Zählers verursachen, müssen jedoch sowohl Mieter als auch Eigentümer selbst aufkommen. Ist ein Umbau des Zählerkastens notwendig, besteht für den Vermieter die Verpflichtung, entsprechende Kosten zu tragen.

Messstellenbetreiber wechseln: So sollten Sie vorgehen

Wenn Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben, ist es erforderlich, den bestehenden Vertrag schriftlich zu kündigen. Bei grundzuständigen Messstellenbetreibern liegt die Kündigungsfrist für gewöhnlich bei einem Monat. Bei wettbewerblichen Dienstleistern darf die Vertragslaufzeit nicht länger als zwei Jahre und die Kündigungsfrist nicht länger als drei Monate ausfallen. Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Verbrauchers
  • Zählernummer
  • Gewünschter Wechselzeitpunkt
  • Name und Anschrift des neue Messdienstleisters

Oftmals kümmert sich der neue Anbieter darum, den alten Vertrag aufzulösen. Nachdem das Unternehmen die Wechselformalitäten geklärt hat, teilt es Ihnen mit, an welchem Tag es die neuen Zähler installiert. Das Datum stellt außerdem den Zeitpunkt dar, ab dem der neue Messstellenvertrag läuft.