Wettbewerb ist der beste Verbraucherschutz
Stand: 28.10.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Strom- und Gaskunden werden ihren Versorger in Zukunft einfacher und schneller wechseln können. Der Wechsel von einem zum anderen Unternehmen soll, nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur, ab April 2012 höchstens noch drei Wochen ab Anmeldung beim Netzbetreiber dauern dürfen. Damit sollten die Verzögerungen vermieden werden, die es in der Vergangenheit bei Lieferantenwechsel immer mal wieder gegeben hat.
„Ein funktionierender Wettbewerb ist der beste Verbraucherschutz gegen überhöhte Preise. Die Festlegungen der Bundesnetzagentur sind für die Kunden daher ein deutlicher Schritt nach vorne“, stellt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox, fest. Bei einigen Punkten besteht nach seiner Auffassung aber noch immer dringender Handlungsbedarf.
Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher
„Die Bundesnetzagentur muss nun dafür sorgen, dass der Anbieterwechsel auch bei Heizstrom und lastvariablen Tarifen praktisch möglich wird und der Wettbewerb in diesen Bereichen ebenfalls in Gang kommt“, so Reese.
Im Bereich Heizstrom findet nach wie vor kaum Wettbewerb statt. Ohne einheitliche temperaturabhängige Lastprofile der Netzbetreiber kann kein überregionaler Anbieter günstige Angebote für Verbraucher kalkulieren. Die derzeit bereits existierenden zeitvariablen Tarife haben lediglich eine Alibi-Funktion. Auch hier fehlen die Lastprofile. „Damit droht die Liberalisierung eines wichtigen Kundensegmentes des Strommarktes zu scheitern“, so Reese. Zugleich müsse die Anwendung einheitlicher Lastprofile verbindlich werden für alle Netzbetreiber und Lieferanten.
Verbraucherschutz durch Marktaufsicht
„Die Netzagentur muss einerseits den Wettbewerb auf den Energiemärkten im Sinne der Verbraucher weiter stärken und gleichzeitig über ihre Regulierungsfunktion den Rahmen abstecken, in dem sich die konkurrierenden Energieversorger bewegen“, erklärt Energieexperte Reese. Daher solle sie ihre Marktaufsichtsfunktion nach §5 des Energiewirtschaftsgesetzes verstärkt wahrnehmen und die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der von ihr zugelassenen Energieversorgungsunternehmen zukünftig regelmäßig überprüfen.