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Verbraucher fordern Nachbesserungen im neuen EnWG

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Verbraucherverbände warnen vor Fortführung des gescheiterten Systems in neuem Gewand. "Notwendige Weichenstellungen fehlen".

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Bund der Energieverbraucher und der Deutsche Mieterbund erwarten, dass es in Deutschland auch künftig europäische Spitzenpreise für Strom und Gas und keinen richtigen Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt geben wird. Aus Sicht der drei Verbände bringt der jetzt vorgelegte Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz sechs Jahre nach der Liberalisierung in Deutschland keine Verbesserung für die Haushaltskunden. "Die Selbstregulierung der Stromkonzerne ist gescheitert. Mit dem Entwurf schickt sich die Bundesregierung an, dieses Modell in neuem Gewand fortzusetzen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Das industriepolitische Ziel, in Deutschland große Energiekonzerne zu schaffen, die auf europäischer Ebene eine starke Rolle spielen, dürfe nicht weiter auf dem Rücken der Haushaltskunden umgesetzt werden, so die Verbände.

Nach Schätzungen des Bundes der Energieverbraucher und des vzbv zahlen die privaten Verbraucher bei einem durchschnittlichen Strompreis von 18 Cent pro Kilowattstunde jährlich etwa 5 Milliarden Euro zuviel für ihren Strom. Dies entspriche der Ersparnis durch die Steuerreform für die privaten Haushalte. Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass die Energiekosten einen steigenden Anteil des verfügbaren Einkommens binden. Fazit: Die überhöhten Strom- und Gaspreise stellen für die privaten Haushalte einen enormen Kaufkraftverlust und erheblichen negativen wirtschaftlicher Faktor dar. Auf der anderen Seite erwirtschaften die Stromkonzerne derzeit Rekordgewinne.

Aus Sicht der Verbraucherverbände ist der Entwurf des Wirtschaftsministeriums nicht geeignet, eine gerechte Verteilung der Netzkosten sicherzustellen. "Nach wie vor wird es keine starke Regulierungsbehörde geben, die Netznutzungsentgelte im Vorfeld prüfen und festlegen sowie Verstöße ausreichend sanktionieren kann", so Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. Es sei zu befürchten, dass die Netzentgelte für die Niederspannungsebene, das heißt für die Haushaltskunden, auch künftig zu hoch angesetzt würden.

"In Mietverhältnissen belaufen sich die Nebenkosten des Wohnens im Durchschnitt schon heute auf ein Drittel der Wohnkostenbelastung", so Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes. Als Preistreiber fielen hier vor allem Strom und Gas ins Gewicht. Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten zahlten die deutschen Verbraucher Höchstpreise für Strom und Gas. Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes müsse es sein, einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Markt zuzulassen, der sich preissenkend insbesondere für die Privathaushalte auswirkt. Die Fehler der Verbändevereinbarung dürften nicht wiederholt werden.

Damit das Energiewirtschaftsgesetz nicht nur weiter steigende Umsätze weniger Stromanbieter zur Folge hat, sondern - wie ursprünglich geplant - zu mehr Wettbewerb und Verbraucherschutz im Energiemarkt sowie sinkenden Preisen für die Privathaushalte führt, fordern die Organisationen:

  • Die Befugnis der Regulierungsbehörde zur Festlegung von Netznutzungsentgelten sowie dynamische Effizienzanreize für die Netzbetreiber. Nur so können die unangemessenen Netzkosten reduziert und eine unmittelbare Kontrolle über Preise und ein freier Marktzugang für neue Anbieter erreicht werden.

  • Eine gerechte Kostenverteilung zwischen Privat- und Großverbrauchern durch eine umfassende Kontrolle der Regulierungsbehörde. Derzeit findet eine Quersubventionierung der Großverbraucher zu Lasten der Privathaushalte statt.

  • Die Festschreibung des Verbraucherschutzes im Gesetz und die Ermächtigung für eine Kunden