Strommarkt: Regulierung kommt, aber auf schleichenden Füßen
Stand: 28.07.2004
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(dpa) Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das neue Energiewirtschaftsgesetz beschlossen und damit ungewöhnlich heftige Proteste der Verbraucherzentrale ausgelöst.
Nach dem Energiekonzern Vattenfall kündigte auch der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) höhere Nutzungsgebühren für die Stromdurchleitung durchs Netz an. "Angesichts des massiv geförderten Ausbaus der Windenergie sind (...) erhebliche Investitionen in die Netze erforderlich", erklärte der Verband. Das werde sich auf die Nutzungsentgelte auswirken. Clement begrüsste vor der Presse das vom Bundeskartellamt inzwischen in die Wege geleitete Prüfungsverfahren gegen Vattenfall wegen der Erhöhungsankündigung, die möglicherweise im Hinblick auf die bevorstehende Gesetzgebung erfolgte.
Wegen grundlegender Differenzen mit den Ländern wird das Gesetz nach Expertenangaben zunächst im unionsdominierten Bundesrat scheitern und ein Vermittlungverfahren mit dem Bundestag erfordern. Damit werden weitere Gesetzesverzögerungen ins nächste Jahr hinein erwartet, während Clement vom Start Anfang 2005 ausgeht. Noch im Herbst sollen fünf Verordnungen fertig gestellt werden, die unter anderem die Prüfungsprinzipien für die Regulierungsbehörde festlegen. Das Clement-Ressort soll dem Bundestag bis zum 1. Juli 2007 einen ersten Erfahrungsbericht vorlegen.
Im Jahr 2006 sei im leitungsgebundenen Gas- und Stromwettbewerb mit deutlichen Kostensenkungen zu rechnen, betonte Clement. Laut Gesetzentwurf unterliegen die rund 1700 Strom- und Gasnetzbetreiber künftig der Aufsicht der Bonner Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Post und Telekommunikation (REGPT). Sie wird um eine Vorstandsstelle und 60 Mitarbeiter erweitert. Die Personal- und Sachkosten werden mit 7,2 Millionen Euro beziffert, die durch Umlegung von Gebühren und Beiträge der Netzbetreiber finanziert werden sollen. Die Regierung hält an der Ausweitung des Personals trotz Kritik des Bundesrechnungshof-Präsidenten fest.
Die meisten Regelungen betreffen die Wettbewerbsgleichheit der Strom- und Gasanbieter sowie die Netzbetreiber, die das Geschäft von den übrigen Konzernbereichen entflechten müssen. Die Endverbraucher sowie die Verbraucherverbände erhalten ein Beschwerderecht bei der Behörde in Bonn. Über eine transparentere Ausweisung der Strom- und Gasrechnungen soll der jeweilige Energiemix der Anbieter deutlich werden. Die Kunden können so leichter über einen Anbieterwechsel auf erneuerbare Energien setzen. "Die Regelungen des neuen Gesetzes werden sicher stellen, dass alle Kunden einen diskriminierungsfreien und effizienten Zugang zu den Netzen erhalten", erklärte Clement.
Unversöhnlich stehen sich Bund und Länder in der Frage des Kontrollansatzes für die Behörde gegenüber. Clement hält an einer nachträglichen Missbrauchsaufsicht nach dem Muster des Kartellamtes fest, während sich die Länder mehrheitlich auf eine Genehmigung der Leitungstarife im vorhinein verständigt hatten. Statt nachträglich die Netzbetreiber zu kontrollieren, sollte schon vorher durch Prüfung und Genehmigung der Netztarife eingegriffen werden, forderte Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) in einem der dpa vorliegenden Brief an seine Kollegen in den 15 Bundesländern und an Clement.
Der Karlsruher Energiekonzern EnBW begrüsste die Gesetzesänderungen für mehr Wettbewerb, forderte aber Anreize f&u