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Strom- und Gaszähler können oft selbst abgelesen werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Viele Energieversorger erlauben ihren Kunden mittlerweile, ihre Gas- oder Stromzähler selbst abzulesen. Das sorgt für mehr terminliche Flexibilität bei Verbrauchern. Wer also am Ablesetermin für die Zähler nicht zu Hause ist, muss nicht unbedingt einen neuen Termin mit dem Versorger vereinbaren.

Meist kann der Kunde die Zählerstände auch direkt an seinen Versorger weiterleiten, wie Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt: "Das ist online oder per Postkarte möglich."

Bei Zweifeln: Mitarbeiter zur Überprüfung anfordern

Der Anbieter hat die Möglichkeit, mit Hilfe von Vergleichswerten zu überprüfen, ob die übermittelten Zählerstände den vergangenen Verbrauchswerten entsprechen. Sollte der Anbieter Zweifel haben, kann er immer noch einen Mitarbeiter zur Überprüfung schicken, sagt der Verbraucherschützer. Außerdem kann er die Daten der örtlichen Netzbetreiber nutzen.

Bei Rechnung auf Schätzung: Widerspruch möglich

Wenn eine Rechnung nur auf Schätzungen des Anbieters beruht, können Verbraucher dagegen Widerspruch einlegen, sagt Schröder. Er rät dazu, die Werte genau zu kontrollieren. Das sei vor allem ratsam, wenn ein Anbieterwechsel oder eine Preiserhöhung anstehen.