Stichwort: Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stand: 01.09.2004
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Berlin (dpa) - Mit dem Ende Juli vom Kabinett beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz will die Bundesregierung mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt schaffen. Die Initiatoren des Gesetzes erhoffen sich spätestens von 2006 an sinkende Strom- und Gaspreise. Der Bundesrat stimmt am 24. September über das Gesetz ab. Der Entwurf sieht unter anderem vor:
- Die rund 1700 Strom- und Gasnetzbetreiber unterliegen künftig einer staatlichen Aufsicht.
- Verbraucher und Verbraucherverbänden erhalten ein Beschwerderecht bei der zuständigen Regulierungsbehörde.
- Transparente Rechnungen sollen exakt aufschlüsseln, zu welchem Anteil die Energie, die man bezieht, aus Atomkraft, Windkraft oder anderen Quellen kommt.
- Netzbetreiber, die höhere Entgelte für die Strom- und Gas- Durchleitung als der Durchschnitt vergleichbarer Netzbetreiber verlangen, müssen sich bei der Regulierungsbehörde rechtfertigen. So sollen "schwarze Schafe" leichter identifiziert werden.
- Nach dem Muster des Bundeskartellamtes soll eventueller Missbrauch überwacht werden. Die Bundesländer, die dem Gesetz im Bundesrat zustimmen müssen, verlangen hingegen, dass die Gebühren bereits im Vorfeld zu genehmigen sind.
- Strom- und Gaskonzerne müssen andere Unternehmensteile vom Netzbetrieb entflechten. Eine Diskriminierung von Konkurrenten bei der Nutzung der Netze soll damit besser kontrolliert werden können. Getrennte Konten über den Netzbereich sollen Quersubventionierungen verhindern.