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Neues EnWG birgt Zündstoff: Ex-ante oder Ex-post Regulierung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Das Verhältnis zwischen Energie-Konzernen und Bundesregierung ist seit den angekündigten Preiserhöhungen im wahrsten Sinne des Wortes von Spannungen geprägt. Beide Seiten schieben sich in dem hitzigen Gefecht an der Preisfront gegenseitig die Schuld zu. Not tut also ein Schiedsrichter, und den will das neue Energiewirtschaftsgesetz in Form einer Regulierungsbehörde aufs Feld schicken. Doch auch hier tobt ein erbitterter Kampf, diesmal zwischen Bundesregierung und Ländern. Im Kern steht die Frage, wie und wann Netzentgelte in Zukunft kontrolliert werden sollen.

Der Bundesrat entscheidet am Freitag über den Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Gemengelage ist in einem Punkt klar: Die Mehrheit der Länder, Grüne und Verbraucherschützer wollen eine Vorab-Genehmigungspflicht für Netzentgelte, die immerhin 30 bis 40 Prozent des Strompreises ausmachen. Gegen diese so genannte Ex-ante-Regulierung (lat. "im Vorhinein") stemmt sich der Wirtschaftsminister mit Vehemenz. Wolfgang Clement (SPD) will zwar eine "klare und harte" Missbrauchskontrolle der Netzentgelte durch eine "starke" Regulierungsbehörde. Die Crux: Die Kontrolle soll im Nachhinein, also Ex-post (lat. "im Nachhinein"), stattfinden.

Die Regierung befürchtet bei einer Vorab-Genehmigung für die rund 1700 deutschen Netzbetreiber einen enormen Bürokratieaufwand. Zudem habe sich die schon seit Jahren auf Landesebene vorgesehene Ex-ante-Genehmigungspflicht für Hausstromtarife als nicht besonders effizient erwiesen. Auch befürchtet die "Ex-post-Fraktion" eine "Klagewelle", weil jeder Netzbetreiber die Prüfbescheide anfechten könne. "Das Chaos wäre vorprogrammiert", zeigt sich Wirtschaftsstaatssekretär Georg Wilhelm Adamowitsch sicher.

Die um Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) versammelte "Ex-ante"-Truppe sieht sich indes als Verteidiger der Verbraucher und mutmasst eine zu starke Nähe des Clement-Ministeriums zu den Energieversorgern. Das aktuelle Genehmigungsrecht der Länder für die Hausstromtarife sei ohnedies nur ein "stumpfes Schwert", weil die Strompreise zum grossen Teil von den Netzentgelten abhingen, die von den Ländern nicht beeinflusst werden könnten. Auf diese Tarifaufsicht könne man deshalb mittelfristig getrost verzichten, wenn es eine effiziente Netzentgeltkontrolle gebe, argumentiert der hessische Minister.

Das Energiewirtschaftsgesetz soll EU-Recht umsetzen und eine "sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas" sichern. Insgesamt liegen 71 Änderungsanträge vor. Nordrhein-Westfalen will etwa erreichen, dass neben der Regulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post (RegTPG) die Länder für die Nutzungsentgelte der regionalen Netzbetreiber zuständig sind.

"Man darf aber nicht den Eindruck erwecken, dass die Behörde sofort den Daumen auf die Energiepreise legen könnte. Bis zur vollen Arbeitsfähigkeit dauert es sowieso noch mindestens eineinhalb Jahre", schätzt ein Ministeriumsmitarbeiter in Düsseldorf. Für den Zeitplan der Bundesregierung, die einen Gesetzesstart zum 1. Januar anstrebt, wird es ohnedies knapp. Nach dem Bundesrat stehen erstmal die Lesungen im Bundestag an. Danach wird die Länderkammer im zweiten Durchgang den Entwurf wohl in den Vermittlungsausschuss schicken. Bis zur Entscheidung über eine effiziente Kontrolle bleibt also noch Zeit, die einige Konzerne nach Ansicht von Verbraucherschützern schon mal vorbeugend für Preisherhöhung genutzt haben.