E.ON: Neues Angebot für Strom und Gas - Bündelung von Regionalversorgern
Stand: 30.01.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
München/Hannover (AFP) - Der Energiekonzern E.ON plant, das Privatkunden-Geschäft seiner sieben Regionalversorgungsunternehmen zu bündeln. Es gebe Überlegungen zur Herauslösung des Massengeschäfts in eine Gemeinschaftsgesellschaft, die bundesweit für die Privatkunden zuständig sein solle, sagte ein Unternehmenssprecher in München und bestätigte damit grundsätzlich einen Artikel der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Es gehe dabei um eine stärkere Wettbewerbsorientierung. Er wollte sich aber nicht dazu äußern, ob die Kunden dadurch mit niedrigeren Preise rechnen können. Geplant ist der Schritt für Mitte 2008.
Darüber hinaus will E.ON als erstes Unternehmen bundesweit Strom und Gas anbieten. Damit können Verbraucher künftig neben dem Strom- auch den Gasanbieter wählen. Einzelheiten zu der neuen Vertriebsgesellschaft wird E.ON am 1. Februar bekanntgeben. Die entsprechenden Strom- und Gaspreise werden ab Donnerstag in unseren Tarifvergleichen zu finden sein.
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.