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E.ON Mitte will Strompreis zum 1. Mai um 15 Prozent erhöhen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Kassel (dpa) - Der Energieversorger E.ON Mitte in Kassel will nach Angaben des hessischen Wirtschaftsministeriums die Strompreise zum 1. Mai um 15 Prozent erhöhen. Das Unternehmen habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Ministerium am Montag mit. Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) will die beantragte Erhöhung der Strompreise nicht genehmigen. "Der neue Antrag von E.ON Mitte auf höhere Strompreise hat keine Chancen", sagte Rhiel. "Denn wenn die Netzkosten sinken und die Gewinne hoch sind, dürfen die Preise nicht angehoben werden." E.ON Mitte versorgt nach eigenen Angaben 700 000 Kunden in Hessen, im südlichen Niedersachsen, in Ostwestfalen und Westthüringen mit Strom.

Falls die Preiserhöhung zum 1. Mai nicht genehmigt werde, habe E.ON zum 1. Juni eine Preiserhöhung um 17 Prozent beantragt, teilte das Ministerium mit. Rhiel habe bereits im Dezember 2005 einen Antrag des Unternehmens auf Erhöhung des Strompreises um sechs Prozent nicht genehmigt. "Wenn bereits sechs Prozent Preisanstieg überzogen sind, dann sind 15 Prozent erst recht nicht akzeptabel", sagte Rhiel. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden Strom müsste laut Rhiel bei einer Erhöhung der Strompreise um 15 Prozent pro Jahr rund 100 Euro mehr bezahlen.

E.ON Mitte bezeichnete die Darstellungen des Ministeriums als "nicht nachvollziehbar". Über einen Antrag zur Erhöhung der Strompreise aus dem September 2005 habe das Wirtschaftsministerium bislang nicht rechtskräftig entschieden, teilte das Unternehmen am Montagabend mit. Das gelte auch für einen ergänzenden Antrag, der im Februar gestellt worden sei. "Diese verspätete Genehmigung berechtigter Tarifpreisanträge könne zu einer Erhöhung im zweistelligen Prozentbereich führen", teilte Sprecher Günther-Michael Birmes mit. Die Stromversorger hätten einen Rechtsanspruch auf den Bescheid vom Ministerium. Das Unternehmen schloss eine Klage nicht aus.

Rhiel sagte, erst wenn auf Bundesebene über die künftigen Netzentgelte entschieden sei, könne über die Anträge der hessischen Stromversorger auf höhere Preise entschieden werden. Nach seiner Einschätzung wird das neue Energiewirtschaftsgesetz zu sinkenden Netzdurchleitungsentgelten führen.

Das hessische Wirtschaftsministerium war schon im Dezember vergangenen Jahres gegen Pläne der Stromwirtschaft für Preiserhöhungen vorgegangen. Damals hatte das Ministerium Anträge der Energieversorger auf Strompreiserhöhungen abgelehnt. Die hessischen Stromunternehmen wollten die Tarife zum 1. Januar im Schnitt um rund sechs Prozent anheben. Dies hätte für einen Vierpersonenhaushalt Mehrbelastungen von etwa 40 Euro im Jahr bedeutet.

Die Energieversorger hatten die Entscheidung Rhiels heftig kritisiert. Vor allem kleine kommunale Anbieter hatten betont, sie müssten steigende Kosten weitergeben, um nicht in die roten Zahlen zu rutschen. Der mittelhessische Stromversorger OVAG Energie AG war im Februar mit einer Klage auf höhere Strompreise vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte einen entsprechenden Eilantrag des Unternehmens gegen das Wirtschaftsministerium abgelehnt.