Energieversorger MVV erfolgreich - irreführende Kundenabwerbung
Stand: 20.11.2008
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Karlsruhe/Mannheim - Der Mannheimer Energieversorger MVV hat ein Verbot für die aggressive Kundenwerbung eines Konkurrenten erreicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe untersagte der TelDaFax Energy GmbH, neue Kunden mit unlauteren Methoden zu ködern. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, war damit die Unterlassungsklage der MVV im Eilverfahren erfolgreich. Laut Beschluss hat die Konkurrenz mit "irreführenden Angaben über geschäftliche Verhältnisse" Kunden geworben. So wurden MVV-Kunden etwa von Vertretern der Konkurrenz zum Wechsel bewegt, indem diese behaupteten, beide Unternehmen hätten sich zusammengeschlossen (Az.: 6 U 111/08).
Nach Angaben des Mannheimer Energieversorgers gibt es immer wieder vergleichbare Fälle. "Die Kunden werden an der Haustür oder telefonisch kontaktiert", sagte ein Sprecher. Die MVV Energie AG habe bereits mehrfach geklagt. Die Beweislage sei aber selten eindeutig, und nicht immer stünden Zeugen zur Verfügung. "In diesem Fall war das Vorgehen besonders aggressiv und letztlich auch eindeutig", hieß es.
Laut Gericht hatten die Vertreter die Kunden Anfang des Jahres besucht, nachdem die MVV im Oktober 2007 eine Erhöhung der Strompreise zum Jahreswechsel angekündigt hatte. Ihnen sei gesagt worden, dass nach dem angeblichen Zusammenschluss der MVV mit einem anderen Unternehmen eine Umstellung auf einen günstigeren Tarif möglich sei. Das Landgericht Mannheim hatte diese Methoden schon vor einigen Monaten untersagt. Nun bestätigte das OLG die Entscheidung.