Bundesnetzagentur vereinheitlicht Geschäftsprozesse und Datenformate im Strommarkt
Stand: 13.07.2006
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Die Bundesnetzagentur hat nach dem Scheitern freiwilliger Einigungsversuche des Markts einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate für die Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt. Damit werden erstmals detaillierte Marktregeln für Netzbetreiber und Lieferanten rechtsverbindlich. Sie sollen die Voraussetzungen für einen diskriminierungsfreien Netzzugang aller Netznutzer zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen schaffen.
Die von dem Beschluss der Bundesnetzagentur ausgehende Rechtssicherheit komme damit vor allem bundesweit agierenden Stromlieferanten und den von ihnen belieferten Kunden zugute. Daher erwartet die Bundesnetzagentur eine Belebung des Wettbewerbs.
Mit dem Beschluss werden standardisierbare Geschäftsprozesse (vor allem Lieferantenwechsel, Ein- und Auszüge und Zählerstand-/Zählwerteübermittlung) rechtsverbindlich, über deren Erforderlichkeit am Markt weitgehend Einigkeit besteht. Außerdem wurde über ein zum elektronischen Datenaustausch erforderliches, bundeseinheitliches Datenformat (EDIFACT) und dessen Einführung entschieden. Aufgrund der bei vielen Netzbetreibern vorzunehmenden EDV-Umstellungen hat die Bundesnetzagentur eine Umsetzungsfrist bis zum 1. August 2007 eingeräumt.
Die elektronische Ausgestaltung der Netznutzungsabrechung muss erst zum 1. Oktober 2007 umgesetzt sein, da hier noch mehr Umsetzungsarbeiten zu leisten sind. Während der von der Bundesnetzagentur eingeräumten Umsetzungsfrist ist ein Lieferantenwechsel wie bisher möglich.
Darüber hinaus eröffnet die Bundesnetzagentur den Unternehmen die Möglichkeit, neben den standardisierten Geschäftsprozessen und Datenformaten abweichende Regelungen zu treffen. Damit soll sichergestellt werden, dass Fortschritte bei der Gestaltung der Geschäftsprozesse und deren Automatisation nicht an behördlichen Festlegungen scheitern. Zum anderen eröffnet die Bundesnetzagentur verbundenen Unternehmen die Möglichkeit, bestehende Sonderlösungen, die bereits funktionieren, beizubehalten. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2009 müssen diese Sonderlösungen aus Gründen der Gleichbehandlung allen Marktbeteiligten angeboten oder auf die Standardprozesse umgestellt werden.
Der Beschluss und die dazugehörige Anlage mit der Beschreibung der Geschäftsprozesse sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar.