Bei Nässe dürfen Stromleitungen maximal 45 Dezibel laut sein
Stand: 08.02.2007
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Stuttgart (dpa) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Donnerstag entschieden, dass bei Nässe der Lärm einer Stromleitung nicht lauter als 45 Dezibel sein darf. Das entspreche ungefähr dem Brummen eines Kühlschranks oder einer "normalen Unterhaltung", teilte das baden-württembergische Sozialministerium auf dpa-Anfrage mit. Hintergrund war die Klage der Bewohner eines Bauernhofes in Grünkraut (Baden-Württemberg) gegen den Energiekonzern EnBW. (Az: 13 U 148/06).
Beide Parteien einigten sich in einem Vergleich. Neben der Obergrenze von 45 Dezibel bei Nässe sicherte EnBW den Bewohnern zu, die Höchstspannungsleitung von bisher zwei auf drei Leitungsstränge umzurüsten. Das könnte die Lärmbelästigung erheblich mindern. Weil der Konzern den Mast erst in rund zwei Jahren umrüsten kann, verpflichtete sich EnBW zudem, dem Ehepaar einmalig 2000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Das Energieunternehmen beharrte vor Gericht darauf, dass es im Falle von Raureif keine zuverlässige Messdaten gäbe. Die Beschränkung auf 45 Dezibel bezieht sich daher nur auf den Lärm bei Schnee und Regen. Zur Belastung bei Raureif will sich das Unternehmen erst dann äußern, wenn zuverlässige Messdaten vorliegen. In erster Instanz hatten die Kläger vor dem Landgericht Ravensburg im wesentlichen Erfolg. EnBW hatten Berufung eingelegt.