Atom-Deal findet breite Mehrheit im Bundestag
Stand: 13.12.2016
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Berlin - Der geplante Milliardendeal des Staates mit den Energiekonzernen zur Entsorgung der Atom-Altlasten wird im Bundestag von einer breiten Mehrheit getragen. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Fuchs (CDU), Hubertus Heil (SPD) und Oliver Krischer (Grüne) kündigten am gestrigen Montag in Berlin an, dass Union, SPD und Grüne an diesem Donnerstag den Entsorgungspakt im Parlament endgültig beschließen wollen.
Der Vertrag sieht vor, dass der Staat den Konzernen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls abnimmt. Dafür sollen die Stromkonzerne bis zum Jahr 2022 rund 23,55 Milliarden Euro bar in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung des Strahlenmülls managen soll. Zuvor hatten die Konzerne angekündigt, mehrere Klagen gegen den Staat fallen zu lassen.
Koalition und Opposition pochen darauf, dass auch die restlichen Klagen zurückgezogen werden. Dies betrifft den Streit um die Brennelemente-Steuer, die Ende 2016 ohnehin ausläuft. Zudem hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall vor einem Schiedsgericht in den USA auf 4,7 Milliarden Euro Entschädigung geklagt.
Rücknahme zweier Klagen steht noch aus
Krischer nannte die Rücknahme mehrerer Klagen durch die Atomkonzerne einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Rechtsfrieden: "Doch am Ziel sind wir hier noch nicht." Deshalb werde die Bundesregierung im Gesetz explizit dazu ermächtigt, per öffentlich-rechtlichem Vertrag auf die Rücknahme der verbliebenen beiden Klagen im Atomsektor zu dringen. Er werde seiner Fraktion empfehlen, den nachgebesserten Gesetzesplänen zuzustimmen, sagte Krischer. Hubertus Zdebel von den Linken sprach vom "großen Schulterschluss" von Union, SPD und Grünen mit den Konzernen. Die Atomrisiken würden verstaatlicht.
"Wir haben insgesamt eine sehr vernünftige Lösung gefunden", sagte Fuchs. Die operative und finanzielle Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung werde beim Bund zusammengeführt. Damit seien Finanzmittel langfristig sicherer aufgehoben. Umgekehrt gewinnen die Versorger laut Fuchs Planungssicherheit. Mit Blick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer angemessenen Entschädigung der Konzerne sagte Fuchs, ob und in welcher Höhe die Betreiber daraus Ansprüche ableiten könnten, müsse geklärt werden: "Die Erwägungen des Gerichts lassen keine Unsummen erwarten." Vorrang sollte eine gütliche Verständigung zwischen Bundesregierung und Konzernen haben.
Nach den Worten von Heil sollen mit dem Gesetz die Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig gesichert werden. Um eine vollständige Befriedung zu erreichen, müssten die Konzerne auch die restlichen Klagen zurückziehen: "Dies sollte im Rahmen der Verhandlungen der Bundesregierung mit den Unternehmen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen."