Atomausstieg: Bundesverfassungsgericht will 2016 verhandeln
Stand: 05.11.2015
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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht will die Rechtmäßigkeit des deutschen Atomausstiegs zu Beginn des kommenden Jahres in einer mündlichen Verhandlung prüfen.
Wie es in einem Schreiben des Ersten Senats an die Verfahrensbeteiligten heißt, beabsichtige das Gericht im Februar oder März 2016 eine mündliche Verhandlung durchzuführen. (Az. 1 BvR 2821/11 u.a.)
Die drei Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall machen geltend, dass das nach dem Reaktorunfall von Fukushima 2011 erlassene Atomausstiegsgesetz einer Enteignung gleichkomme. Nach dem Grundgesetz stehe ihnen in diesem Falle eine Entschädigung zu.
In ihrem Schreiben von letzter Woche haben die Verfassungsrichter die Verfahrensbeteiligten außerdem gebeten, bis Ende des Jahres noch einige Fragen zu beantworten. Dabei gehe es insbesondere um den tatsächlichen Verbrauch der Reststrommengen, teilte das Gericht weiter mit.