Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist neben dem Verfassungs- und Staatsrecht einer der zentralen Bereiche des öffentlichen Rechts. Es bildet die Grundlage für das Handeln der Exekutive – also der ausführenden Gewalt. Auch wenn viele Menschen das Thema als trocken empfinden, kommt jeder Bürger in zahlreichen Situationen seines Lebens mit dem Verwaltungsrecht in Berührung.
- Was ist das Verwaltungsrecht?
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Verwaltungsrecht im Alltag
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern sowie das Verhältnis der einzelnen staatlichen Institutionen zueinander.
- Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die Rechtsinstitute und Verfahren, die in allen Bereichen der Verwaltung gelten.
- Das besondere Verwaltungsrecht beinhaltet die Vorschriften für einzelne Fachgebiete.
Was ist das Verwaltungsrecht?
Das Verwaltungsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die das staatliche Handeln und die Tätigkeit der Verwaltung betreffen. Es legt fest, in welchem Rechtsverhältnis der Staat zu seinen Bürgern steht und wie die staatlichen Behörden untereinander zusammenwirken. Damit bildet das Verwaltungsrecht das Gegenstück zum Staatsrecht.
Das Rechtsgebiet betrifft nicht nur abstrakte Grundlagen, sondern auch die konkrete Verwaltung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Juristisch wird zwischen zwei Bereichen unterschieden: dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem besonderen Verwaltungsrecht.
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht enthält die grundlegenden Regeln, die in allen Bereichen der Verwaltung gelten. Es schafft ein einheitliches Fundament, auf das sich einzelne Fachgebiete stützen.
Nach der Definition des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zählen dazu die folgenden Gebiete:
- Das Verwaltungsverfahrensrecht setzt sich mit Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auseinander.
- Das Verwaltungsvollstreckungsrecht legt die Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Behörden fest.
- Das Verwaltungszustellungsrecht bestimmt, in welcher Form und mit welchen Verfahren die Zustellung von Dokumenten durch die Bundesverwaltung oder Landesfinanzbehörden erfolgt.
- Das Gebührenrecht beschäftigt sich mit der Kalkulation von Gebühren in der Verwaltung.
Besonderes Verwaltungsrecht
Das besondere Verwaltungsrecht enthält Vorschriften, die nur für ein bestimmtes Fachgebiet oder ein spezielles Verwaltungsgebiet gelten. Wenn es für einen Verwaltungszweig keine eigenen Regelungen gibt, greift automatisch das allgemeine Verwaltungsrecht. Die folgenden Abschnitte erläutern beispielhaft, auf welche Fachgebiete das Besondere Verwaltungsrecht sich erstreckt.
Sozialrecht
Das Sozialrecht legt fest, welche öffentlich-rechtlichen Leistungen Bürgern in Deutschland beanspruchen können. Dazu gehören beispielsweise Kinder- und Wohngeld, die Ausbildungs- und Arbeitsförderung und die Kriegsopferversorgung. Sämtliche Gesetze, die in den Bereich des Sozialrechts fallen, halten die sogenannten Sozialgesetzbücher fest. Für gewöhnlich ist es notwendig, Leistungen bei der zuständigen Behörde zu beantragen, welche im gegebenen Fall einen Bewilligungsbescheid erlässt.
Steuerrecht
Das Steuerrecht regelt die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden. Es ordnet damit das sogenannte Steuerrechtsverhältnis. Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Artikel 105 des Grundgesetzes.
Umweltrecht
Im Umweltrecht lassen sich sowohl nationale als auch internationale Vorschriften finden, die den Umweltschutz betreffen. Es basiert auf drei zentralen Prinzipien: dem Vorsorgeprinzip (Belastungen möglichst vermeiden), dem Verursacherprinzip (der Verursacher trägt die Verantwortung) und dem Kooperationsprinzip (Bürger sollen bei Entscheidungen beteiligt werden).
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht bildet die Grundlage für das korrekte Verhalten im Straßenverkehr und dient vor allem der Gefahrenabwehr und einem sicheren Verkehrsfluss. Neben dem Straßenverkehrsrecht gehören dazu auch das Schifffahrtsrecht, das Eisenbahnrecht, das Wasserstraßenverkehrsrecht und das Luftfahrtrecht.
Beamtenrecht
Das Beamtenrecht regelt sämtliche Rechtsvorschriften für Beamte. Es umfasst die Ernennung in den Beamtenstatus, Änderungen des Beamtenverhältnisses und andere dienstrechtliche Fragen. Die Begründung eines solchen Sonderrechtsverhältnisses stellt stets einen Verwaltungsakt dar.
Wann kommt der Bürger mit dem Verwaltungsrecht in Berührung?
Da das Verwaltungsrecht die Grundlage für das Handeln aller Behörden und Ämter ist, begegnet es Bürgerinnen und Bürgern praktisch ihr Leben lang. Erste Berührungspunkte entstehen bereits bei der Geburtsanzeige beim Standesamt. Auch der Antrag auf Kindergeld oder andere Sozialleistungen fallen unter das Verwaltungsrecht.
Darüber hinaus zeigt es sich in vielen weiteren Alltagssituationen: Die Vergabe von Schul- und Zeugnisnoten gilt rechtlich als hoheitliche Entscheidung. Ebenso basiert die Erteilung von Führerscheinen, die Eheschließung oder die Baugenehmigung auf Regelungen des Verwaltungsrechts.
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