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Das Disziplinarrecht bildet die Grundlage für Maßnahmen, wenn Beamte, Richter oder Soldaten sich einer dienstlichen Verfehlung oder eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst greift, wie für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, das Arbeitsrecht. Was genau hat es mit dem Disziplinarrecht auf sich, welche Sanktionen kennt es?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist das Disziplinarrecht und wann wird es angewendet?
  3. Was ist ein Disziplinarverfahren?
  4. Welche Disziplinarmaßnahmen gibt es?
  5. Was ist ein schweres Dienstvergehen?
  6. Rechtsschutzversicherung für Beamte - sinnvoll?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Disziplinarrecht und Disziplinarverfahren greifen bei verbeamteten Berufsgruppen, aber auch bei Gefangenen und sogar Mitarbeitern der evangelischen Kirche.
  • Das Disziplinarrecht ahndet mögliches Fehlverhalten der dem Recht unterstehenden Berufsgruppen.
  • Das Disziplinarrecht ist nicht einheitlich, sondern orientiert sich ebenfalls an den Berufsgruppen.
  • Eine Bestrafung nach einem Disziplinarverfahren kann von der Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen.

Was ist das Disziplinarrecht und wann wird es angewendet?

Das Disziplinarrecht hat keinen strafrechtlichen Charakter, sondern eher einen ermahnenden Inhalt, der die Einhaltung der Dienstpflicht auferlegt. Die Grundlage für das Disziplinarrecht ist das sogenannte Dienstvergehen, welches geahndet werden soll. Als Dienstvergehen wiederum definiert das Disziplinarrecht den schuldhaften Verstoß gegen Amtspflichten. Hat eine dem Disziplinarrecht unterstellte Person gegen Amtspflichten verstoßen, geht es darum, die Vorgaben des Beamtenrechts aufrechtzuerhalten und Verstöße zu ahnden. Das Disziplinarrecht ist Bestandteil des Dienstrechtes. Neben dem bereits erwähnten Personenkreis gilt es auch für

  • Gefangene
  • Personen in Sicherungsverwahrung
  • Mitarbeiter der evangelischen Kirche
  • Ersatzdienstleistende

Das Disziplinarrecht orientiert sich an den jeweiligen Gesetzen der betreffenden Personengruppen. Es unterscheidet das Beamtengesetz auf Bundes- oder Länderebene, das Soldatengesetz und das Richtergesetz.

Was ist ein Disziplinarverfahren?

Stellt der Vorgesetzte eines dem Disziplinarrecht unterstellten Arbeitnehmers fest, dass dieser gegen dienstliche Vorschriften verstoßen hat, muss er ein Disziplinarverfahren einleiten. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens werden die möglichen Vorwürfe auf den Tatsachengehalt hin überprüft und bewertet. Am Ende des Disziplinarverfahrens muss entschieden werden, ob der Vorwurf gegenüber dem Mitarbeiter eingestellt wird oder ob es zu Sanktionen gemäß dem Disziplinarrecht kommt.

Der Vorgesetzte muss den Betroffenen über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und den darin untersuchten Vorwurf informieren. Der Betroffene kann sich zu den Vorwürfen mündlich, schriftlich oder auch gar nicht äußern. Umgekehrt können Beamte auch selbst verlangen, dass ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet wird, um mögliche Vorwürfe zu entkräften.

Abhängig vom Ausgang des Disziplinarverfahrens und der Größe der Schuld fällt dann die zu verhängende Disziplinarmaßnahme aus.

Welche Disziplinarmaßnahmen gibt es?

Die Sanktionen können von einer einmaligen Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen. Die Arten der Sanktionen richten sich auch nach der jeweiligen Berufsgruppe. Für Bundesbeamte greifen gemäß Paragraf 5 Bundesdisziplinargesetz (BDG) folgende Optionen:

  • Verweis
  • Geldbuße (analog zur Geldbuße im Verwaltungsrecht)
  • Kürzung der Dienstbezüge
  • Zurückstufung (siehe Degradierung)
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Beamten im Ruhestand kann ausschließlich das Ruhegehalt gekürzt oder komplett aberkannt werden.

Bei Soldaten wäre beispielsweise eine Dienstgradherabsetzung oder ein Beförderungsverbot neben finanziellen Sanktionen möglich.

Was ist ein schweres Dienstvergehen?

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis greift in der Regel erst bei einem wirklich schwerwiegenden Dienstvergehen. Von einem schweren Dienstvergehen spricht man, wenn das Vertrauen der Allgemeinheit und des Dienstherrn in den Beamten komplett verloren geht.

Ein Dienstvergehen liegt grundsätzlich vor, wenn ein Beamter seiner Wohlverhaltenspflicht nicht nachgekommen ist. Dies kann sowohl während der Berufsausübung als auch in der Freizeit der Fall sein. Die Schwere des Dienstvergehens orientiert sich daran, mit welcher Strafe ein Beamter gemäß Strafgesetzbuch zu rechnen hätte, nicht, zu welcher Strafe er letztendlich verurteilt wird. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kann auch bei einer Bewährungsstrafe erfolgen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat folgende Rahmenbedingungen angeregt:

  • Mögliche Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren: Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
  • Mögliche Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren: Orientierungsrahmen bis zur Herabsetzung (Degradierung) um ein Amt.
  • Dienstvergehen im Zusammenhang mit dem Amt des Beamten: Mögliche Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ausreichend für Entfernung aus dem Dienst.

Lohnt sich eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Beamte?

Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich für alle Berufsgruppen. Unabhängig, ob in der freien Wirtschaft beschäftigt oder verbeamtet: Ärger mit dem Vermieter oder der Autowerkstatt hängt nicht vom Beruf ab. Eine Rechtsschutzversicherung macht also auch für Beamte Sinn. Aber auch vor dem Hintergrund eines möglichen Disziplinarverfahrens kann sich eine Rechtsschutzversicherung für Beamte lohnen. Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung auch das Disziplinarrecht abdeckt.

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