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Rechtsschutzversicherung: Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Üblicherweise schließt eine Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung mit ein. Je höher die Selbstbeteiligung ist, umso günstiger fällt der Beitrag aus. Einige Anbieter haben gar keine Tarife mehr ohne Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird pro Versicherungsfall in Anrechnung gebracht, nicht wie bei der privaten Krankenversicherung auf das Jahr bezogen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt vom persönlichen Befinden und den wirtschaftlichen Umständen ab.
  • Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, umso geringer ist der laufende Beitrag.
  • Die Selbstbeteiligung ändert sich während der Vertragslaufzeit nur, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht.
  • Bei einer Mediation entfällt die Selbstbeteiligung üblicherweise.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Üblicherweise lassen die Versicherer die Auswahl zwischen unterschiedlichen Stufen zur Selbstbeteiligung. Übliche Summen sind:

  • 150 Euro
  • 300 Euro
  • 500 Euro
  • 1.000 Euro

Diese Abstufungen sind aber nicht zwingend. Es gibt auch Tarife mit 250 Euro Selbstbehalt.

Wie hoch die Selbstbeteiligung ausfallen soll oder kann, muss jeder Versicherungsnehmer für sich entscheiden. Welche Ausgabe ist leichter zu tragen, der monatlich höhere Beitrag bei niedriger Selbstbeteiligung oder der einmalig höhere Kostenblock im Versicherungsfall? Eine allgemeingültige Aussage dazu, wie hoch die Selbstbeteiligung sein sollte, lässt sich nicht treffen.

Welche Selbstbeteiligung macht Sinn?

Natürlich kann man die Frage dahin gehend stellen, wie häufig man plant, die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Lautet die Antwort „möglichst nie“, kann die Tendenz durchaus zu einer hohen Selbstbeteiligung gehen. Wer häufiger den Rechtsanwalt braucht, wählt eher eine niedrige Summe.

Muss ich bei der Erstberatung schon die Selbstbeteiligung bezahlen?

Angenommen, das Honorar für die Erstberatung beim Anwalt beträgt 150 Euro, die Selbstbeteiligung 300 Euro – eine unglückliche Konstellation für den Versicherungsnehmer. Viele Versicherer bieten daher an, dass für die Erstberatung beim Anwalt keine Selbstbeteiligung angerechnet wird.

Das Gericht entscheidet zu meinen Gunsten. Muss ich die Selbstbeteiligung tragen?

Üblicherweise trägt der Verlierer eines Prozesses auch die Verfahrenskosten. In diesem Fall wird für den Gewinner des Prozesses keine Selbstbeteiligung fällig, da auch keine Kosten anfallen.

Muss ich die Selbstbeteiligung tragen, wenn die Gegenseite nur einen Teil der Kosten tragen muss?

Endet das Verfahren „unentschieden“ und es kommt zu einem gerichtlichen Vergleich, tragen beide Parteien ihre Kosten selbst. In diesem Fall wird dem Versicherungsnehmer auch die Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt.

Muss ich die Selbstbeteiligung bei einer Mediation tragen?

Außergerichtliche Einigungsverfahren, die Mediation, sind deutlich kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Aus diesem Grund verzichten viele Versicherer darauf, dass der Versicherungsnehmer die Selbstbeteiligung tragen muss. Bei einigen Tarifen geht es soweit, dass die Selbstbeteiligung auch dann entfällt, wenn die Mediation scheitert und der Fall doch vor Gericht geht.

Steigt die Selbstbeteiligung oder die Prämie, wenn es einen Versicherungsfall gab?

Nein, dies ist nicht der Fall. Anders als bei der Kfz-Versicherung bleibt die Prämie gleich. Es kann allerdings sein, dass es zu einer allgemeinen Beitragserhöhung kommt, die dann aber alle Versicherungsnehmer betrifft. Die Selbstbeteiligung kann nur von dem Versicherungsnehmer zum Beginn des neuen Versicherungsjahres geändert werden. Der Versicherer kann sie nicht willkürlich anpassen.

Wie funktioniert die Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung?

Im Rahmen des Erstgesprächs beim Rechtsanwalt informiert der Anwalt den Versicherer zum einen darüber, dass er für die Erstberatung ein Honorar erhält. Zum anderen teilt er der Versicherung mit, dass er das Mandat übernommen hat und bittet um Deckungszusage. Am Ende des Rechtsfalls stellt er der Versicherung die Rechnung. Diese wird von der Rechtsschutzversicherung abzüglich der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers beglichen. Seinem Mandanten schickt der Anwalt daher eine Rechnung in Höhe der Selbstbeteiligung.