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Unfall im Ausland: Was Autofahrer wissen müssen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Unabhängig davon, ob lediglich ein geringer Sachschaden entsteht oder es zu einem Personenschaden kommt, ist ein Unfall im Ausland immer eine recht komplizierte Angelegenheit. Ein Crash zieht nämlich einige Unannehmlichkeiten nach sich. Damit diese nicht größer ausfallen als notwendig, sollten Reisende einige Dinge beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aus Gründen der Schadensregulierung empfiehlt es sich bei einem Unfall im Ausland, stets die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht sowie die Grüne Karte griffbereit zu haben.
  • Bei einem Unfall im EU-Ausland und in einigen weiteren Ländern können sich Betroffene an den Zentralruf der Versicherer wenden, um den Schadenregulierungsbeauftragen der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners ausfindig zu machen.
  • Passiert innerhalb Deutschlands ein Unfall mit einem ausländischen Wagen, ist das Deutsche Büro Grüne Karte der richtige Ansprechpartner.
  • Mit der von den Versicherungen kostenlos ausgegebenen Grünen Karte können Fahrzeughalter im Ausland nachweisen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Wie sollten sich Autofahrer bei einem Unfall im Ausland verhalten?

Einen 100-prozentigen Schutz vor einem Unfall im Ausland gibt es selbst bei einem sehr vorausschauenden Fahrstil nicht. Wenn es kracht, sollten Betroffene Ruhe bewahren und besonnen agieren. Zunächst gilt es, die Unfallstelle zu sichern. Dazu gehört, die Warnblinkanlage einzuschalten, sich die Warnweste überzustreifen und das Warndreieck aufzustellen. Falls Personen verletzt sind, sollten Unfallbeteiligte den Rettungsdienst verständigen, der in ganz Europa unter der Rufnummer 112 erreichbar ist. Anschließend übernehmen sie die Erstversorgung. Es gibt noch einige weitere Dinge, die Autofahrer tun sollten, wenn sie einen Unfall im Ausland haben, beispielsweise:

  • eigene Verletzungen von einem Arzt dokumentieren lassen
  • Kontaktinformationen mit dem Unfallgegner austauschen
  • einen europäischen Unfallbericht ausfüllen
  • mit dem Smartphone Fotos und Videos von der Unfallstelle anfertigen
  • zügig die eigene Versicherung und wenn möglich auch die des Unfallgegners informieren
  • gegebenenfalls die Anschrift von Zeugen notieren

Ist es immer notwendig, die Polizei zu rufen?

Zur Sicherheit empfiehlt es sich, in jedem Fall die Polizei zu verständigen. In einigen europäischen Ländern wie Bulgarien, Polen oder Ungarn ist es für die spätere Regulierung des Schadens zwingend erforderlich, selbst Bagatellschäden von der Polizei aufnehmen zu lassen. In anderen Ländern wie Frankreich sind Polizisten dagegen nicht verpflichtet, geringfügige Schäden zu erfassen. Allerdings sollten sich Unfallbeteiligte niemals zu einem Schuldeingeständnis bewegen lassen, da sich dieses im Falle eines Gerichtprozesses sehr nachteilig auswirken würde.

Unfall im Ausland mit einem Mietwagen: Was ist zu beachten?

Wer einen Wagen mietet, sollte sich vorher erkundigen, ob die Kfz-Versicherung die Nutzung eines Mietwagens im Ausland abdeckt beziehungsweise ob sie eine Mallorca-Police beinhaltet. Diese erweitert die Deckungssumme, die in anderen Ländern häufig deutlich niedriger als in Deutschland ist. Ohne die Police besteht die Gefahr, als Unfallverursacher auf einem großen Teil der Kosten sitzenzubleiben. Dies gilt insbesondere für Personenschäden und die sich daraus ergebenden Ansprüche.

Passiert ein Unfall im Ausland mit einem Mietwagen, ist die Vorgehensweise prinzipiell die gleiche wie bei einem Unfall mit dem eigenen Privatfahrzeug. So gilt es, zunächst die Unfallstelle zu sichern und gegebenenfalls Verletzte zu versorgen. Allerdings haben Fahrzeugführer zusätzlich noch einige Dinge zu berücksichtigen. Sie sollten unbedingt die Polizei rufen und in diesem Zusammenhang nicht vergessen, den Unfallbericht auszufüllen. Darüber hinaus ist es notwendig, die Autovermietung über den Vorfall zu informieren. Bei der Rückgabe des Unfallfahrzeugs lässt sich der Fahrzeugmieter einen Schadensbericht ausstellen, den er nach der Rückreise zusammen mit den anderen notwendigen Dokumenten bei der Autovermietung einreicht.

Die Schadenregulierung bei einem Unfall im Ausland

Wer ein Auto in einem Land der Europäischen Union zulassen möchte, benötigt immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Alle europäischen Versicherungsgesellschaften sind dazu verpflichtet, in jedem EU-Land einen Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen. Dies ermöglicht es, Ansprüche gegenüber einer ausländischen Versicherungsvertretung auch im Heimatland erheben zu können. Der Ansprechpartner lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherung in Erfahrung bringen. Dies gilt jedoch nur für die Länder der Europäischen Union sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Der Zentralruf ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

  • Aus Deutschland: 0800 250 260 0 (kostenfrei)
  • Aus dem Ausland: +49 40 300 330 300 (gebührenpflichtig)

Alternativ lässt sich auf der Website des Zentralrufs eine Online-Anfrage stellen. Für eine zügige Schadensabwicklung benötigen die Unfallbeteiligten den europäischen Unfallbericht und die sogenannte Grüne Karte, die die Versicherer ausgeben. Der Schadenregulierungsbeauftrage ist für Unfälle im EU-Ausland mit Beteiligung von Personen mit Wohnsitz in Deutschland verantwortlich sowie für in einem EU-Mitgliedsstaat versicherte, von einem Schaden betroffene Autos. Dauert die Bearbeitung durch die gegnerische Versicherung mehr als drei Monate, bietet es sich an, die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe zu kontaktieren. Außerhalb der Europäischen Union ist es meist erforderlich, die Versicherung des Unfallgegners direkt zu kontaktieren.

Das richtige Verhalten beim Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland

Kommt es innerhalb Deutschlands zu einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Wagen, ist das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) – eine Einrichtung der deutschen Haftpflichtversicherer – die richtige Anlaufstelle. Es verantwortet die Abwicklung aller Haftpflichtfälle nach Unfällen mit Beteiligung eines ausländischen Wagens. Dazu kontaktiert das Deutsche Büro Grüne Karte die Kfz-Versicherung des aus dem Ausland stammenden Unfallbeteiligten. Für deutsche Autofahrer ist das ein großer Vorteil, da sich die Regulierung von Versicherungsschäden in anderen Staaten mitunter stark von der in Deutschland unterscheidet.

Welche Bedeutung hat die Grüne Versicherungskarte?

Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis einer vorhandenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Fahrzeughalter erhalten sie kostenlos von ihrer Versicherungsgesellschaft. In der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und in der Schweiz gilt das Kennzeichenabkommen, wodurch keine Verpflichtung besteht, diese internationale Versicherungskarte mit sich zu führen. Da die Grüne Karte jedoch alle versicherungsrelevanten Informationen enthält, sollten Reisende das Dokument nicht zu Hause lassen. In anderen Ländern – etwa Albanien, Russland und der Türkei – ist das Mitführen der Grünen Karte verpflichtend.