Zentralruf der Autoversicherer
Ein Verkehrsunfall versetzt alle Beteiligten unter Stress. Um einen Schadensfall möglichst rasch und unkompliziert abwickeln zu können, leistet der Zentralruf der Autoversicherer wichtige Hilfe. Auf Anbfrage ermittelt er den Versicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Der Service ist kostenlos und über Telefon oder ein Online-Formular möglich.
- Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?
- Wie funktioniert der Zentralruf?
- Ist der Zentralruf für die Schadensmeldung zuständig?
- Hilft der Zentralruf bei der Durchsetzung von Ansprüchen?
- Welche Informationen liefert der Zentralruf?
- Volle Erreichbarkeit des Autoversichererzentralrufs
- Welche Gebühren fallen bei an?
- Hilft der Zentralruf bei Unfällen im Ausland?
- Mit welcher Dauer muss der Anfrager bei der Bearbeitung rechnen?
- Warnung: Die missbräuchliche Verwendung wird strafrechtlich verfolgt
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Ermöglicht wird der Zentralruf der Autoversicherer, da alle Autoversicherer die Daten über ihre Haftpflichtversicherten in einem zentralen Register sichern.
- Bei Unfällen im Ausland können über den Zentralruf der Autoversicherer aber nur dann Versicherer und Schadensregulierungsbeauftragte ermittelt werden, wenn das betreffende Fahrzeug in bestimmten europäischen Ländern zugelassen wurde.
- Anrufe innerhalb Deutschlands unter 0800 250 260 0.
- Anrufe aus dem europäischen Ausland unter +49 40 300 330 300.
Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft bei der Abwicklung des Schadenfalls. Die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle informiert die Unfallgeschädigten auf Anfrage über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Information ist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unerlässlich. Der Zentralruf springt hier helfend ein, wenn der Unfallverursacher die Auskunft verweigert oder wenn die Beteiligten schlicht vergessen haben, ihre Daten auszutauschen. Die schnelle Kontaktaufnahme mit dem Versicherer des Unfallverursachers beschleunigt die Schadenabwicklung. Die Auskunft beim Zentralruf kann noch am Ort des Unfalls eingeholt werden: telefonisch oder via Internet. Die Auskunft erfolgt gebührenfrei. Der Missbrauch der Auskunft und das Erschleichen von Daten werden strafrechtlich geahndet.
Wie funktioniert der Zentralruf?
Alle Autoversicherer legen die Daten über ihre Haftpflichtversicherten in einem Zentralregister ab. Aus diesem Grund hat der Zentralruf als Auskunftsstelle direkten Zugriff auf alle Versichertendaten. In den meisten Fällen reichen die Mitarbeiter des Zentralrufs schon beim ersten Anruf oder nach Abschicken des Internetformulars alle notwendigen Daten weiter.
Über welche Fahrzeugtypen sind Informationen erhältlich?
Der Zentralruf speichert die Versicherer aller Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Dazu zählen neben Pkw auch Motorräder, Mofas, vierrädrige Kleinkrafträder und motorisierte Krankenfahrstühle, also z.B. Elektromobile für Senioren. Für die Versicherungskennzeichen, auch als Mopedkennzeichen bekannt, liefert der Zentralruf ausschließlich die Informationen für das aktuelle Verkehrsjahr.
Ist der Zentralruf für die Schadensmeldung zuständig?
Das Einreichen einer Schadensmeldung ist nicht über den Zentralruf möglich. Das ist nicht seine Aufgabe. Der Anruf beim Zentralruf ersetzt folglich nicht die Kontaktaufnahme bei der zuständigen Autoversicherung. Die beim Zentralruf ermittelten Daten erleichtern jedoch das Abwickeln des Schadenfalls erheblich.
Hilft der Zentralruf bei der Durchsetzung von Ansprüchen?
Der Autoversichererzentralruf gibt ausschließlich die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners weiter. Für die Durchsetzung von Ansprüchen ist er nicht zuständig. Diese müssen die Unfallbeteiligten selbstständig bei den entsprechenden Versicherungen geltend machen.
Wer ist zum Anfragen beim Zentralruf berechtigt?
Unfallgeschädigte und ihre Vertreter sind berechtigt, den Zentralruf für die jeweilige Datenabfrage in Anspruch zu nehmen. Als Geschädigtenvertreter können zum Beispiel Rechtsanwälte, Versicherungsmitarbeiter, Kfz-Sachverständige, Kfz-Werkstätten und Autovermieter auftreten.
Professionelle Anfrager genießen Extra-Service
Professionellen Nutzern stellt der Zentralruf eine gesonderte Abfrageplattform zur Verfügung. Professionelle Nutzer werden z.B. als Rechtsanwalt, Versicherungsmakler oder Logistiker als Vertreter von Unfallgeschädigten aktiv. Sie haben Zugriff auf den Onlineservice Z@Online mit eigenständiger Sachbearbeitung. Die Registrierung und Nutzung erfolgen kostenlos. Der Kunde schließt dazu einen Nutzungsvertrag mit dem Zentralruf ab. Der Service ermöglicht pro Tag und Mitarbeiter 20 Anfragen, liefert sofortige Auskunft und eine Übersicht über alle gestellten Anfragen.
Welche Informationen liefert der Zentralruf?
Die Auskunft des Zentralrufs dient der Ermittlung der Kfz-Haftpflichtversicherung der gegnerischen Unfallpartei. Die Auskunftsstelle liefert den Namen und den Kontakt der entsprechenden Versicherung. Diese Hilfe unterstützt die zeitnahe Regulierung des Schadenfalls. Geschieht der Unfall im Ausland, informiert der Zentralruf über die ausländische Versicherung und gibt Daten der deutschen Regulierungsstelle weiter.
Volle Erreichbarkeit des Autoversichererzentralrufs
Für Schadenfälle in Deutschland ist der Zentralruf der Autoversicherer an 365 Tagen im Jahr an 24 Stunden erreichbar. Hilfe bei Schadenfällen im Ausland leistet der Zentralruf wochentags täglich von 8 bis 20 Uhr.
Kostenfreie Rufnummer: Abfrage per Telefon
Der Zentralruf ist unter zwei Rufnummern kostenfrei erreichbar:
- Anrufe innerhalb Deutschlands unter 0800 250 260 0.
- Anrufe aus dem europäischen Ausland unter +49 40 300 330 300.
Digitale Kontaktaufnahme: Onlineabfrage
Der Zentralruf stellt auch Online-Formulare zur Verfügung. Die Informationen werden dem Anfrager per E-Mail mittgeteilt. Neben den eigenen persönlichen Daten und Angaben zum Schadenfall ist die Angabe des Kennzeichnens der gegnerischen Unfallpartei notwendig. Mit Absenden bestätigt der Nutzer sein berechtigtes Interesse an der Datenabfrage. Für Smartphones und andere mobile Geräte steht ein gesondertes mobiles Anfrageformular bereit.
Welche Gebühren fallen bei an?
Bei einer Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer muss der Anfrager mit keinerlei Kosten rechnen. Neben eventuellen, marktüblichen Telefongebühren für die Hotline fallen keine Gebühren an.
Hilft der Zentralruf bei Unfällen im Ausland?
Der Zentralruf kann auch bei Fahrzeugen aus dem Ausland helfen. Allerdings muss sich der Unfall auch tatsächlich im Ausland zugetragen haben. Bei Unfällen in Deutschland, in die ein ausländisches Fahrzeug verwickelt ist, wendet sich der Geschädigte an das Deutsche Büro Grüne Karte.
Für Fahrzeuge aus folgenden Länder ermittelt der Zentralruf die Beauftragten für die Schadenregulierung und die entsprechenden Versicherer:
- alle Länder der Europäischen Union
- Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Um diese Fälle abzuwickeln, hat der Zentralruf eine eigene Telefonnummer eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar ist: +49 (40) 300 330 300. Hier erhält der Anfrager rasch und unkompliziert Hilfe. Neben den Angaben zum Unfallland sollte der Anfrager auch das Herkunftsland des gegnerischen Unfallfahrzeugs nennen. Dieses ist am Nationalitätszeichen zu erkennen, das im Kennzeichen integriert ist. Name und Adresse des Unfallverursachers müssen nicht bekannt sein.
Mit welcher Dauer muss der Anfrager bei der Bearbeitung rechnen?
Den Großteil der Anfragen bearbeitet der Zentralruf der Autoversicherer binnen weniger Minuten. Kann eine Anfrage nicht sofort beantwortet werden, wird die Rückfallebene aktiv. Dabei reicht der Zentralruf die Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt mit der Bitte um Beantwortung weiter. Eine solche erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Tages. Bei Auslandsunfällen hingegen sind längere Bearbeitungszeiten üblich.
Warnung: Die missbräuchliche Verwendung wird strafrechtlich verfolgt
Bei nicht berechtigtem Interesse darf die Ermittlung der gegnerischen Autoversicherung nicht durchgeführt werden. Wer sich auf diese Weise Daten eines Versicherten erschleicht, muss damit rechnen, dass der Vorfall strafrechtliche Konsequenzen mit sich zieht. Berechtigtes Interesse können neben Unfallgeschädigten selber auch Vertreter der Geschädigten und beauftragte Organisationen haben (siehe oben).
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