Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte)
Der Begriff „grüne Karte“ ist die ehemalige Bezeichnung für die „Internationale Karte für den Versicherungskraftverkehr“, IVK. Diese Karte sollte bei allen Fahrten mit dem eigenen Auto ins Ausland mitgeführt werden. In einigen Ländern ist die internationale Versicherungskarte Voraussetzung für die Einreise.
- Wo die internationale Versicherungskarte Pflicht ist und wo nicht
- Zweck und Inhalt
- So bekommen Sie die Karte
- Schaden im Ausland – wie vorgehen?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die internationale Versicherungskarte wird in Europa und einigen Mittelmeeranrainerstaaten als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt.
- Für einige Länder gilt, dass die internationale Versicherungskarte bei der Einreise vorgelegt werden muss. Andernfalls muss die Fahrerin bzw. der Fahrer eine länderspezifische Versicherung abschließen oder darf nicht einreisen.
- Die internationale Versicherungskarte gilt ausschließlich bei Haftpflichtschäden mit geschädigten Dritten.
- Seit dem 1. Januar 2021 ist die grüne Karte weiß. Im Volksmund bleibt aber der gewohnte Name bestehen.
Wo die internationale Versicherungskarte Pflicht ist und wo nicht
Rechtlich gesehen muss die internationale Versicherungskarte bei Fahrten in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Andorra nicht mitgeführt werden. In diesen Ländern gilt das Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Versicherung.
Dennoch macht es Sinn, die Versicherungskarte im Gepäck zu haben. Auf der Rückseite listet sie die jeweiligen Ansprechpartner der eigenen Versicherung im Gastland auf und macht die Suche nach Unterstützung überflüssig. Bei einem Unfall in Italien beispielsweise kann es jedoch passieren, dass die Polizei die Karte dennoch sehen möchte, da auf ihr alle relevanten Daten zum Unfallverursacher festgehalten sind.
Außerhalb der Europäischen Union gilt die Versicherungskarte in den meisten restlichen europäischen Staaten sowie einiger Mittelmeeranrainerstaaten.
Länder, in denen die grüne Karte Pflicht ist
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Iran
- Israel
- Marokko
- Mazedonien
- Moldawien
- Russland
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Weißrussland
- Zypern
Was passiert bei der Einreise ohne Versicherungskarte?
Hat der Fahrer die internationale Versicherungskarte nicht dabei, muss er eine sogenannte Grenzversicherung, eine Haftpflichtversicherung des Gastlandes abschließen. Diese ist deutlich teurer als der Versicherungsschutz hierzulande. Lehnt er dies ab, wird ihm die Einreise verweigert.
Der Kosovo nimmt eine Sonderstellung ein. Dort wird keinerlei ausländische Kfz-Versicherung anerkannt. Der Fahrzeugführer muss eine kosovarische Grenzversicherung in Anspruch nehmen.
Wozu dient die internationale Versicherungskarte?
Sinn der Versicherungskarte ist zum einen der Nachweis im Ausland, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Zum anderen bündelt sie alle notwendigen Informationen, die im Schadensfall für eine Abwicklung notwendig sind. Dazu zählen:
- Gültigkeitsdauer
- Ländercode des Herkunftlandes des Versicherungsnehmers
- Nummer für das Versicherungsunternehmen
- Versicherungsnummer des Versicherungsnehmers
- Amtliches Kennzeichen
- Fahrzeughersteller
- Ländercodes der Länder, in denen Versicherungsschutz besteht
- Länder ohne Versicherungsschutz (durchgestrichen)
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Name des ausstellenden Versicherungsunternehmens
Wichtig ist, dass die internationale Versicherungskarte nur im Zusammenhang von Haftpflichtschäden relevant ist. Wer sein Auto ohne fremdes Zutun beschädigt, muss dies, unabhängig vom Ort des Unfalls, als ganz normalen Kaskoschaden an die Versicherung melden.
Aus der Versicherungskarte geht allerdings nicht hervor, wie hoch die Deckungssumme des Versicherungsnehmers ist.
Wo erhalte ich die grüne Karte?
Die erste Versicherungskarte erhält der Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsschein nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Da die Karte zeitlich limitiert ist, meist auf drei Jahre, empfiehlt es sich aber, vor einer Auslandsreise zu prüfen, ob die Karte noch gültig ist. Wenn nicht, kann die Versicherungskarte jederzeit, auch kurzfristig, kostenlos bei dem jeweiligen Versicherer bestellt werden. Dies kann online oder telefonisch geschehen.
Ehemals grüne Karte ist weiß und ausdruckbar
Statt in Grün wird die internationale Versicherungskarte seit Januar 2021 nur noch in Weiß ausgegeben. Der Vorteil: Kunden können ihre Versicherungskarte zu Hause selbst ausdrucken. Der Versicherungsnachweis kommt dann per Mail als PDF von ihrem Kfz-Versicherer.
In einer Übergangsfrist zwischen Juli und Ende 2020 galten noch beide Farben. Der Name "grüne Karte" gilt jedoch auch weiterhin. Bestehende Karten behalten außerdem ihre Gültigkeit bis zur aufgedruckten Frist, auch wenn sie noch in Grün ausgestellt wurden.
Schaden im Ausland – wie vorgehen?
Nicht in jedem Land muss bei einem Unfall die Polizei verständigt werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Fahrzeugführer auf sich selbst gestellt.
Im ersten Schritt empfiehlt es sich, so der Unfallgegner auch eine Karte hat, diese zu fotografieren. Der Vorteil des Fotos liegt darin, dass keine Details vergessen gehen. Verfügt er über keine internationale Versicherungskarte, sollten Kennzeichen und Ausweisdokument fotografiert werden.
Vorteilhaft ist es, wenn bei Auslandsfahrten immer ein europäischer Unfallbericht im Handschuhfach liegt. Dieses Formular ist einheitlich gestaltet, mehrsprachig und hilft, Missverständnisse und Irrtümer zu vermeiden.
Die Meldung des Unfalls an die eigene Versicherung muss zeitnah erfolgen, idealerweise zusammen mit der Einreichung des europäischen Unfallberichtes. Benötigt der Unfallgegner oder man selbst einen Regulierungsbeauftragten, kann man für das jeweilige Land diesen über den Zentralruf der deutschen Kfz-Versicherer unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 erfragen.
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