Einzelfahrerrabatt: Vorteile & Tarifvergleich
Das Wichtigste in Kürze
- Einzelfahrerrabatt bwz. Alleinfahrerrabatt bedeutet, dass Ihre Autoversicherung günstiger wird, wenn Sie das versicherte Fahrzeug ausschließlich selbst fahren.
- Sie erhalten den Alleinfahrerrabatt in Form einer prozentualen Ermäßigung auf Ihre Jahresprämie.
- Versicherer gewähren den Einzelfahrerrabatt, da das Unfallrisiko sinkt, je weniger Personen ein Auto führen.
- Was ist der Einzelfahrerrabatt?
- Tarife mit Einzelfahrerrabatt: Vergleich
- Vertragliche Grundlagen
- Nutzung durch Dritte: Vertragsstrafe
- Eingeschränkter Fahrerkreis: Alternative
- Weitere Rabatte
Was ist der Einzelfahrerrabatt?
Ein Einzelfahrerrabatt wird Versicherten gewährt, die sich dazu entschieden haben, das Fahrzeug ausschließlich selbst zu fahren. Deshalb wird diese Vergünstigung häufig auch unter der Bezeichnung Alleinfahrerrabatt angeboten. Dieser Preisnachlass wird dem Versicherten in Form einer prozentualen Ersparnis auf die jährlichen Kosten Ihrer Autoversicherung gewährt. Somit sinkt der zu zahlende Versicherungsbeitrag durch die Inanspruchnahme eines Einzelfahrerrabatts dauerhaft um einige Prozent, wodurch regelmäßig Kosten eingespart werden können. Dies ist möglich, weil Versicherer die Risiken durch einen einzelnen Fahrer besser abschätzen können, als wenn mehrere Personen das Fahrzeug nutzen. Das Unfallrisiko ist statistisch betrachtet bei „Einzelfahrern“ niedriger, als wenn ein Auto von mehreren Personen gefahren wird.
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Wichtig: Bei Änderungen in Bezug auf die Fahrzeugnutzung sollte die Versicherung immer unverzüglich informiert werden, damit der Vertrag entsprechend angepasst werden kann.
Vertragliche Grundlagen des Alleinfahrerrabatts
Möchten Sie eine neue Autoversicherung abschließen, müssen Sie angeben, wie viele Personen das zu versichernde Auto fahren werden. Sinngemäß lautet die Frage „Wer außer dem Versicherungsnehmer nutzt das zu versichernde Fahrzeug?“. Ergänzt wird diese Frage um die Frage nach dem Alter des jüngsten Fahrers.
Wer die Frage nach weiteren Nutzern verneint, erhält den Einzelfahrerrabatt. Dies wird im Versicherungsschein dokumentiert. Hintergrund für die Prämienminderung ist das geringere Unfallrisiko. Je weniger Personen mit dem Auto fahren, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem Fahrzeug ein Unfall verursacht wird und der Versicherer in die Leistungspflicht kommt. Eine Bahncard oder eine Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr senken die Prämie übrigens auch.
Die vertragliche Dokumentation, dass es nur einen Fahrer gibt, bedeutet in der Konsequenz, dass weiteren Fahrern die Nutzung des Wagens untersagt ist.
Flexibler Alleinfahrerrabatt
Der alleinige Fahrer muss nicht zwingend der Fahrzeughalter oder der Versicherungsnehmer sein.
Nutzung durch Dritte: Vertragsstrafe droht
Im Prinzip bedeutet der Einzelfahrerrabatt ein generelles Nutzungsverbot durch Dritte. Erhält der Versicherer Kenntnis davon, dass eine andere Person mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs ist, führt dies zum einen zu einer Vertragsstrafe. Zum anderen wird der Vertrag rückwirkend auf „Nutzung durch einen erweiterten Personenkreis“ umgestellt. Dies geht automatisch mit einer rückwirkenden Prämienerhöhung einher.
Es gibt allerdings auch Ausnahmeregelungen, die eine Nutzung durch Dritte zulassen. Zum einen handelt es sich dabei um Probefahrten durch Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt nach einer Reparatur oder Inspektion.
Ein anderer Fall tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, das Auto zu steuern oder dies durch eine Gefahrensituation nicht möglich ist.
Im Grunde sollte der Einzelfahrerrabatt nur dann beantragt werden, wenn die Nutzung durch Dritte grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.
Eingeschränkter Personenkreis als Alternative zum Einzelfahrerrabatt
Die Alternative zur Einzelnutzung ist nicht, dass beliebig viele Menschen uneingeschränkt das Auto fahren dürfen. Es gibt durchaus auch Abstufungen:
- Einzelnutzung
- Versicherungsnehmer und (Ehe)Partner
- Versicherungsnehmer, (Ehe)Partner, Kinder
- Zusätzlich namentlich benannte Personen
- Nutzung ohne Einschränkung
Der eingeschränkte Personenkreis bedeutet keine überdurchschnittlich höhere Belastung. Einzig in einem Fall kann es richtig teuer werden. Der jüngste Fahrer oder die jüngste Fahrerin ist jünger als 23 Jahre und hat nicht den Führerschein mit 17 Jahren erworben. Dies kann bei einigen Versicherern zu einer Prämienerhöhung von bis zu 100 Prozent führen.
Verivox empfiehlt: Bei Fahrern unter 23 Jahren ohne begleitetes Fahren unbedingt die Versicherungsbeiträge im Kfz-Versicherungsvergleich prüfen und das Einsparpotenzial ausloten.
Weitere Einsparmöglichkeiten nutzen
Über den Einzelfahrerrabatt oder die Bahncard hinaus bieten sich noch weitere Einsparmöglichkeiten. Diese greifen allerdings teilweise nur in der Kaskoversicherung. Dazu zählt beispielsweise der Garagenrabatt oder ein Stellplatz auf einem abgeschlossenen Grundstück bei Nacht. Leben Kinder unter 15 im Haushalt der Eltern, mindert dieser Sachverhalt ebenfalls die Prämie. Gleiches gilt bei vorhandenem Immobilienbesitz. Manche Versicherer gewähren bestimmten Berufsgruppen, über den Beamten- und öffentlichen Dienststatus hinaus, einen Preisnachlass.
Kfz-Versicherung
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