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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (11/2023)

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Inhalt dieser Seite
  1. Der Einzelfahrerrabatt
  2. Kfz-Versicherung mit Einzelfahrerrabatt vergleichen: So funktioniert es
  3. Die vertraglichen Grundlagen
  4. Wichtiger Hinweis
  5. Nutzung durch Dritte bedeutet eine Vertragsstrafe
  6. Eingeschränkter Personenkreis als Alternative zum Einzelfahrerrabatt
  7. Weitere Einsparmöglichkeiten nutzen
  8. Weitere Rabattmöglichkeiten

Der Einzelfahrerrabatt

Ein Einzelfahrerrabatt wird Versicherten gewährt, die sich dazu entschieden haben, das Fahrzeug ausschließlich selbst zu fahren. Deshalb wird diese Vergünstigung häufig auch unter der Bezeichnung Alleinfahrerrabatt angeboten. Dieser Preisnachlass wird dem Versicherten in Form einer prozentualen Ersparnis auf die jährliche Versicherungsprämie gewährt. Somit sinkt der zu zahlende Versicherungsbeitrag durch die Inanspruchnahme eines Einzelfahrerrabatts dauerhaft um einige Prozent, wodurch regelmäßig Kosten eingespart werden können. Dies ist möglich, weil Versicherer die Risiken durch einen einzelnen Fahrer besser abschätzen können. Als wenn mehrere Personen das Fahrzeug nutzen. Zudem ist das Unfallrisiko statistisch betrachtet bei „Einzelfahrern“ niedriger, als wenn ein Auto von mehreren Personen gefahren wird.

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Zum Vergleich

Wichtig: Bei Änderungen in Bezug auf die Fahrzeugnutzung sollte die Versicherung immer unverzüglich informiert werden, damit der Vertrag entsprechend angepasst werden kann.

Vorteile des Einzelfahrerrabatts

Durch den Einzelfahrerrabatt erhält der Versicherte einen finanziellen Vorteil. Im Gegenzug darf das Fahrzeug jedoch nur von einer Person gefahren werden. Dabei muss es sich nicht zwingend um den Versicherungsnehmer handeln, sondern es kann auch eine andere Person benannt werden. Versicherer gewähren einen Rabatt bei alleiniger Nutzung, weil sie ebenfalls von dieser Vorgehensweise profitieren.

Unfallrisiko steigt mit Anzahl der Fahrer

Denn mit steigender Anzahl der Fahrer steigt das potenzielle Unfallrisiko und somit auch das Risiko für die Kfz-Versicherung, einen Schaden regulieren zu müssen. Ein weiterer Vorteil besteht für die Versicherungsgesellschaft darin, dass sie den Fahrer besser einschätzen kann. Sobald nur eine Person ein Fahrzeug nutzt, kann diese von der Versicherung hinsichtlich eines Versicherungsrisikos beurteilt werden. Sind hingegen weitere, für die Versicherung unbekannte Fahrer vorhanden, lassen sich die Risiken nur schwer oder gar nicht kalkulieren.

Ausnahmen beim Einzelfahrerrabatt

Damit ein Versicherter das Fahrzeug trotz der Inanspruchnahme eines Einzelfahrerrabatts regulär nutzen darf, gibt es wenige Ausnahmen von der Einzelfahrerregelung. Diese Ausnahmen beziehen sich häufig auf Umstände, die sich nicht oder kaum vermeiden lassen. Fahrten von Werkstattmitarbeitern zählen zum Beispiel zu diesen Ausnahmen, wenn es sich dabei um eine Probefahrt handelt. Das kann zum Beispiel nach einer Reparatur der Fall sein.

Eine weitere Ausnahme kann eine Notsituation sein. Muss eine Person zum Beispiel in ein Krankenhaus transportiert werden, dann darf das Fahrzeug auch von anderen Fahrern genutzt werden, ohne dass dadurch der Versicherungsschutz oder der bestehende Versicherungsvertrag beeinflusst wird. Diese Sonderregelung gilt ebenfalls bei Gefahrensituationen.

Vertragsstrafen bei Abweichungen von der Einzelnutzung

Anders sieht dies jedoch dann aus, wenn das Fahrzeug trotz Vereinbarung von einer anderen Person, beispielsweise von einem Familienmitglied, gefahren wird. In diesen Fällen riskiert der Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe, denn die alleinige Nutzung wird in die Versicherungspolice eingetragen und dadurch vertraglicher Bestandteil. Neben einer Vertragsstrafe muss der Versicherte ebenfalls damit rechnen, dass Fahrten mit anderen Fahrern nicht versichert sind.

Dementsprechend können auf den Versicherten und auf die Fahrer bei einem Unfall hohe Kosten zukommen. Deshalb ist ein Einzelfahrerrabatt immer nur dann von Vorteil, wenn eine Nutzung von anderen Personen im Vorhinein ausgeschlossen werden kann.

Alternative zum Einzelfahrerrabatt: Mehrere Fahrer eintragen lassen

Bei Änderungen in Bezug auf die Fahrzeugnutzung sollte die Versicherung immer unverzüglich informiert werden, damit der Vertrag entsprechend angepasst werden kann. In der Regel führt dies nur zu einer vertraglichen Änderung der bestehenden Versicherungspolice und nicht zu einem Vertragsneuabschluss.

Dabei besteht je nach Versicherung auch die Möglichkeit, eine Abwandlung des Einzelfahrerrabattes zu erhalten, bei dem zum Beispiel zwei Personen als Fahrer eingetragen werden können. Dadurch kann eine weitere Person, beispielsweise der Ehepartner, das Fahrzeug mit gültigem Versicherungsschutz nutzen. Mit der Anzahl der eingetragenen Fahrer sinkt aber in der Regel der eingeräumte Rabatt oder es erfolgt eine gänzliche Streichung der Vergünstigung. Wie hoch der Rabatt ist, hängt letztendlich von der Anzahl der eingetragenen Personen, von der Erfahrung der einzelnen Fahrer sowie vom Versicherer ab.

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Weitere Rabattmöglichkeiten

Garagenrabatt

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