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Vor dem Kauf eines Autos steht eine Probefahrt an. Bei einem Autohändler ist eine Probefahrt selbstverständlich – und auch bei einem Privatkauf sollte der testweise Kurzausflug kein Problem darstellen. Während der Probefahrt sollte der Kaufinteressent das Fahrzeug sorgfältig testen, auf verdächtige Geräusche achten und abwägen, ob das Fahrverhalten des Autos zum eigenen Fahrstil und generell zu den Ansprüchen an das neue Fahrzeug passt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Eine Probefahrt: Was ist üblich?
  3. Vor, während und nach der Probefahrt
  4. Vor der Probefahrt: Checkliste
  5. Während der Testfahrt: die 8 wichtigsten Tipps
  6. Nach der Probefahrt: nicht vergessen!
  7. Schäden während der Probefahrt: wer zahlt?
  8. Probefahrt bei privatem Gebrauchtwagenkauf
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaufen Sie kein Fahrzeug ohne vorhergegangene Probefahrt.
  • Informieren Sie sich vor der Probefahrt über Versicherungsdetails bei Schadenaufkommen.
  • Sichern Sie sich bei Privat(ver)kauf immer schriftlich ab.

Eine Probefahrt: Was ist üblich?

Egal, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchten handelt: Eine Testfahrt sollte der Käufer in jedem Fall machen. Eine Probefahrt dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Wer allerdings einen Neuwagen im Hochpreissegment kaufen möchte, kann das Fahrzeug oft sogar ein ganzes Wochenende ausleihen. Selbst bei einem Privatverkauf sollte der Verkäufer eine etwa halbstündige Probefahrt erlauben.

Während der Probefahrt überlässt der Händler dem Kaufinteressenten das Fahrzeug leihweise. Wie bei einem regulären Fahrzeugverleih sollten alle Details schriftlich festgehalten werden – dazu zählen unter anderem Anzahl und Namen der erlaubten Fahrer, die Kfz-Versicherung und die maximale Kilometerzahl. Bei einem Privatverkauf wird in der Regel kein separater Mietvertrag abgeschlossen. Jedoch gibt es auch hierbei einige Punkte, über die sich Käufer und Verkäufer verständigen sollten.

Vor, während und nach der Probefahrt

Selbst bei einer kurzen Probefahrt von einer halben Stunde sollte eindeutig geregelt sein, zu welchen Bedingungen das Auto dem Interessenten überlassen wird. Dieser sollte nicht einfach drauflosfahren, sondern die Testfahrt im Voraus planen, damit er möglichst alle Funktionen des Autos ausprobieren kann.

Folgende Punkte sollte jeder Kaufinteressent vor der Probefahrt bedenken, während der Testfahrt nicht versäumen und anschließend beachten.

Vor der Probefahrt: Checkliste

  • Vergleichen Sie infrage kommende Fahrzeugmodelle und definieren Sie die Anforderungen.
  • Sehen Sie sich beim Händler mehrere Fahrzeuge an und setzen Sie sich probeweise hinein.
  • Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Probefahrt.
  • Wählen Sie eine abwechslungsreiche Strecke für Ihre Probefahrt aus.
  • Haben Sie bei Abholung des Wagens Ihren Personalausweis und Führerschein parat.
  • Halten Sie folgende Punkte schriftlich fest: maximale Kilometerzahl, weitere Fahrer, Versicherungskonditionen.
  • Untersuchen Sie den Wagen auf Mängel und protokollieren Sie eventuell vorhandene Beschädigungen.
  • Lassen Sie sich eine Kurzeinführung in die Funktionen des Fahrzeugs geben.

Während der Testfahrt: die 8 wichtigsten Tipps

  1. Fahren Sie möglichst nicht alleine – zwei Personen sehen, spüren und hören mehr.
  2. Bitten Sie den Beifahrer, positive und negative Aspekte zu notieren.
  3. Testen Sie den Komfort der Rückbank.
  4. Sehen Sie sich alle Ablageflächen und Fächer an und bzw. öffnen und befüllen Sie diese eventuell probeweise.
  5. Laden Sie sperrige Gegenstände, die regelmäßig transportiert werden sollen (bspw. Kinderwagen, Angelruten, Instrumente), probeweise in das Fahrzeug.
  6. Fahren Sie unterschiedliche Geschwindigkeiten und Strecken (Autobahn, Landstraße, Stadtverkehr, Kopfsteinpflaster, Parkhäuser).
  7. Probieren Sie möglichst alle Funktionen aus (in alle Gänge schalten, zieht der Wagen beispielsweise auf gerader Strecke nach links oder rechts, ABS bei Vollbremsung).
  8. Achten Sie auf verdächtige Geräusche.

Nach der Probefahrt: nicht vergessen!

  • Lassen Sie sich den unversehrten Zustand des Wagens schriftlich bestätigen oder nehmen Sie neue Mängel gemeinsam auf.
  • Stellen Sie ausreichend Fragen zum Wagen und besprechen Sie alle während der Probefahrt aufgetretenen Probleme.
  • Unterschreiben Sie den Kaufvertrag nicht sofort!
  • Werten Sie Ihre Eindrücke in Ruhe aus (Notizen durchgehen, mit dem Mitfahrer die Fahrt auswerten, eventuell weitere Probefahrten vereinbaren).

Schäden während der Probefahrt: wer zahlt?

Bei einem leihweise überlassenen Fahrzeug sollten sich Interessenten sehr sorgfältig über die Versicherungskonditionen informieren. Grundsätzlich können Kaufinteressenten davon ausgehen, dass ein Wagen vom Händler mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert ist. Bei Schäden an fremdem Eigentum oder bei Personenschäden kommt die Haftpflichtversicherung des Händlers für die Kosten auf. Üblich sind lediglich 1.000 Euro Selbstbeteiligung. Kommt es zu einem Unfall, sollte in jedem Fall unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden, damit sie den Schaden aufnimmt. Der Probefahrer sollte zudem auch sofort den Händler verständigen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.

Probefahrt bei privatem Gebrauchtwagenkauf

Wer sein Auto privat zum Verkauf anbietet, sorgt sich bei einer Probefahrt vermutlich noch mehr als ein Händler darum, ob er das Auto unversehrt zurückerhält. Ein Privatverkäufer sollte einen Fremden nicht einfach mit seinem Auto davonfahren lassen und auch der Kaufinteressent sollte nicht ohne Nachfragen einsteigen:

  • Der Verkäufer sollte sich Personalausweis und Führerschein des Interessenten zeigen lassen, denn fährt der Fahrer ohne Führerschein, zahlt die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht.
  • Probefahrer sollten beachten, dass sie für entstandene Schäden haften (die Kosten können jedoch mittels einer schriftlichen Vereinbarung auf die Selbstbeteiligung und den Rückstufungsschaden beschränkt werden).
  • Um die Probefahrt für beide Seiten verbindlich zu regeln, bietet es sich an, ein entsprechendes Vereinbarungsformular auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Steht der Fahrzeughalter einer Probefahrt skeptisch gegenüber, kann er den Interessenten auch bei der Fahrt begleiten.
  • Sollte der Probefahrer fahrlässig einen Unfall verursachen (beispielsweise weil er unter Alkoholeinfluss gefahren ist), ist er ausnahmslos zur Zahlung verpflichtet.

Besteht Interesse an einem Gebrauchtwagen, kann es sinnvoll sein, während der Probefahrt zur DEKRA oder einer anderen Prüfstelle zu fahren und den Wagen dort durchchecken zu lassen. Die Kosten dafür belaufen sich zwar auf etwa 100 Euro, doch lassen sich so Mängel rechtzeitig feststellen. Der Kaufinteressent sollte den Fahrzeugbesitzer über den geplanten Check-up informieren – hat dieser etwas dagegen, ist es ratsam, vom Kauf abzusehen.

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