Neue Regeln für Energieausweise ab Mai
Stand: 07.01.2021
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Jeder, der eine Immobilie kauft oder mietet, hat einen rechtlichen Anspruch darauf, den Energieausweis des Gebäudes zu sehen. Ab Mai gelten für die Energieausweise neue Regeln.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Damit wird unter anderem die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt. Für Energieausweise von Bestandsbauten läuft damit bald eine Übergangsfrist ab. Das berichtet die Zeitschrift «Haus & Grund» (Januar 2021).
Klimawirkung wird ebenfalls auf Energieausweis angegeben
Nach dem neuen GEG erhalten Energieausweise künftig zusätzliche Informationen, die die Klimawirkung berücksichtigen. Ab dem 1. Mai 2021 müssen zusätzlich die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes angegeben werden.
Alte Energieausweisform bis Mai in Kraft
Bis zum Stichtag sind Energieausweise für Gebäude, die verkauft, vermietet, verpachtet, verleast oder nach Erbbaurecht übertragen werden, noch nach den Vorschriften der EnEV auszustellen.
Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG zu einem einzigen Gesetz zusammengeführt. So soll ein einheitliches, abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen werden.