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E.ON-Gaspreise vor Gericht - Erstmals Verhandlung von Sammelklage

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg (dpa) - Gaspreise vor Gericht: Vor dem Hamburger Landgericht hat am Donnerstag die erste Verhandlung über eine Sammelklage von 52 Gaskunden gegen die Preiserhöhungen des Versorgers E.ON Hanse begonnen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Klage koordiniert, mit der aus Sicht der Kläger die "Unangemessenheit des Gaspreises" festgestellt werden soll. Ebenso wollen sie erreichen, dass der Versorger zur Vorlage einer Preiskalkulation verpflichtet wird. E.ON Hanse mit Kunden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hatte seit Oktober 2004 den Gaspreis um mehr als 25 Prozent erhöht.

Im Zusammenhang mit der geforderten Offenlegung der Preisberechnung verweisen die Kläger zu ihrem Schutz auf Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Bestimmung der Leistung durch eine Partei). Sie meinen, dass insbesondere ein Monopolunternehmen nachweisen muss, dass seine Preise angemessen sind. Juristisch wird dass "nach billigem Ermessen" genannt. In Hamburg hatte sich auch eine Bürgerinitiative gegen Energiepreiserhöhungen gegründet, die unter anderem mit Unterschriftensammlungen in der Bevölkerung ihren Forderungen Nachdruck verliehen hat.