Gaskrise in Deutschland bis 2023
- Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?
- Wann sinken die Gaspreise wieder?
- Gaspreisentwicklung für Haushalte
- Warum waren so wenige Angebote im Gasvergleich?
- Tipp: Gastarife prüfen und Spar-Alarm aktivieren
- Kann ich aktuell mit einem Gaswechsel sparen?
- Tarifwahl: Lange Preisgarantie oder Kurzfrist-Vertrag?
- Was tun bei einer Preiserhöhung?
- Was bedeutete die Alarmstufe des Notfallplans?
- Wie wurden Haushalte entlastet?
Ab Herbst 2021 schnellten die Gaspreise in Deutschland in die Höhe. Alle Hintergründe zur Gaskrise erfahren Sie auf dieser Seite.
Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?
Bereits vor Beginn des Ukraine-Kriegs haben die Gaspreise hierzulande stark zugelegt. Der Grund: Die Nachfrage nach Energie war im Zuge der weltweiten wirtschaftlichen Erholung unerwartet schnell auf Vor-Corona-Niveau gestiegen.
Durch den Krieg in der Ukraine stiegen die Großhandelspreise für Gas stark an. Die Beschaffungskosten der deutschen Gasversorger vervielfachten sich innerhalb kürzester Zeit. Das hatte auch Auswirkungen auf die Verbraucherpreise: Die Heizkosten der Haushalte stiegen steil an, höhere Abschlagszahlungen und Nebenkostenabrechnungen waren an der Tagesordnung.
Russland ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Energielieferant. In den vergangenen Jahren kam rund ein Drittel des in Deutschland genutzten Erdöls und mehr als die Hälfte des Erdgases von dort. Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine sind diese Wirtschaftsbeziehungen fragwürdig geworden. Die Bundesregierung versuchte, so schnell wie möglich unabhängig von Öl- und Gaslieferungen aus Russland zu werden. Mittlerweile ist Norwegen Deutschlands wichtigster Erdgaslieferant. Auch Flüssiggas (LNG) aus den USA spielt heute eine wichtige Rolle für die deutsche Gasversorgung.
Wann sinken die Gaspreise wieder?
Durch die Energiekrise war Erdgas in Europa so teuer wie nie. Mittlerweile haben sich die Gaspreise wieder etwas erholt. Das Preisniveau wird jedoch auch in den kommenden Jahren dauerhaft hoch bleiben. Um die Haushalte bei den Energiekosten zu entlasten, wurden während der Energiekrise unter anderem folgende Maßnahmen getroffen:
- Die Mehrwertsteuer auf Gas wurde zwischen Oktober 2022 und April 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
- Eine Gaspreisbremse sollte die Heizkosten zusätzlich abmildern. Im Jahr 2023 wurden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf einen Preis von 12 Cent/kWh gedeckelt. Der Rest wurde zum regulären Preis des jeweiligen Gastarifs abgerechnet. Sparte man Gas ein, sank der Teil des Verbrauchs, der mit dem höheren Preis berechnet wurde.
Die Gaspreisentwicklung für bundesdeutsche Haushalte
Warum waren so wenige Angebote im Gasvergleich?
Die Energiekrise traf die Gasversorger hart. Das führte dazu, dass viele Gasanbieter keine günstigen Neukundenangebote machen konnten. Die Folge: Der Gas-Grundversorgungstarif des örtlichen Gasversorgers war oftmals der günstigste Tarif. Dieser Gastarif bietet zwar keine Preissicherheit, dennoch konnte sich der Wechsel in die Gas-Grundversorgung lohnen.
Tipp: Gastarife prüfen und Spar-Alarm aktivieren
Stellen Sie Ihren aktuellen Gastarif mit einem Gasvergleich auf den Prüfstand! Das kostet Sie nur wenige Klicks. Fällt die Ersparnis zu gering aus, aktivieren Sie unseren Spar-Alarm. Sie werden sofort informiert, wenn es günstigere Angebote gibt.
Kann ich aktuell mit einem Gaswechsel sparen?
Das hängt von Ihrem aktuellen Gastarif, dem Wohnort und dem jährlichen Gasverbrauch ab. Diese Informationen finden Sie am schnellsten auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Falls Ihr aktueller Gasversorger seither die Gaspreise erhöht hat, sollten Sie die höheren Preise beim Gaspreisvergleich berücksichtigen.
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Flexible Vertragslaufzeiten
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Schnell und sicher wechseln
Wenn Sie Fragen zum Wechsel des Gasanbieters haben, beraten unsere Energieexperten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an.
Wir sind persönlich für Sie da!
06221 777 00 10
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
Tarifwahl: Lange Preisgarantie oder Kurzfrist-Vertrag?
Kurzfristige Tarife wie den Gas-Grundversorgungstarif Ihres örtlichen Gasversorgers können Sie innerhalb von zwei Wochen immer kündigen. Allerdings können auch die Preise jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen steigen. Tarife mit längeren Laufzeiten und Preisgarantien bieten Planungssicherheit.
Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?
Bei einer Preiserhöhung sollten Sie aktiv werden und Anbieter vergleichen. Wer eine Gaspreiserhöhung erhält, hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht und kann zum Zeitpunkt der Preisänderung den Vertrag beenden. Haben Sie eine passende Alternative gefunden, sollten Sie wegen der kurzen Fristen selbst kündigen. Dazu reicht eine formlose Textnachricht. Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt per Einschreiben.
Was bedeutete die Alarmstufe des Notfallplans für Haushalte?
Am 23.06.2022 rief die Bundesregierung die Stufe 2 des Notfallplans Gas aus. Der Anlass war die Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt. Obwohl die Versorgungssicherheit stets gewährleistet war, war die Lage lange angespannt.
Mit dem Ausruf der Alarmstufe wurde die theoretische Grundlage dafür geschaffen, dass Energieversorger die höheren Gaspreise unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Industrie weitergeben durften – auch bei bestehenden Laufzeitverträgen. Allerdings wurde zunächst bewusst auf diesen Schritt verzichtet.
Am 22.07.2022 kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz an, dass die erhöhten Beschaffungskosten über eine Gas-Umlage an alle Gaskundinnen und -kunden weitergeben werden sollten. Sie sollte am 01.10.2022 in Kraft treten und die Gaspreise für Haushalte um weitere 2,419 Cent/kWh (netto) erhöhen. Am 29.09.2022 wurde jedoch das Aus der Gasumlage verkündet. Bereits gezahlte Beiträge mussten vom Versorger zurückerstattet werden.
Wie entlastete der Gesetzgeber Verbraucherinnen und Verbraucher?
Mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro brachte die Bundesregierung Anfang September 2022 ein drittes großes Entlastungspaket auf den Weg, um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Bevölkerung abzumildern. Darin waren unter anderem folgende Maßnahmen enthalten:
- Von Oktober 2022 bis Ende März 2024 sank die Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent. Darüber hinaus wurde die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne um ein Jahr nach hinten verschoben. Hinzu kam die Gaspreisbremse und eine Einmalzahlung durch Übernahme des Dezember-Abschlags 2022 durch den Staat.
- Neben der Gaspreisbremse wurde auch eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt. Finanziert wurde sie durch die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne am Strommarkt.
- Als Nachfolge für das 9-Euro-Ticket wurde ein bundesweites Nahverkehrsticket für 49 Euro pro Monat eingeführt.
- Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind monatlich auf 250 Euro angehoben.
- Viele Rentnerinnen und Rentner erhielten einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, Studierende und Fachschülerinnen und -schüler eine Einmalzahlung von 200 Euro.
- Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sowie Studierende und Azubis erhielten einen zweiten Heizkostenzuschuss von mindestens 345 Euro. Zum 1. Januar 2023 wurde zudem das Wohngeld reformiert, so dass mehr Menschen davon profitieren.
- Beschäftigte mit geringem Einkommen mussten die volle Höhe der Sozialbeiträge im Jahr 2023 erst ab einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro bezahlen.
- Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von sechs Euro, maximal 1.260 Euro jährlich, möglich.
- Beschäftigte können seit 2023 ihre Rentenbeiträge als Sonderausgaben voll absetzen. Renten werden damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
- Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie ausbezahlen.
Um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei den Energiekosten zu entlasten, hatte die Bundesregierung bereits zuvor zwei Entlastungspakete geschnürt:
- Mit der vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage am 1. Juli 2022 sollte der Anstieg bei den Strompreisen gebremst werden.
- Die Pendlerpauschale wurde für eine befristete Zeit von 35 auf 38 Cent erhöht, und zwar ab dem 21. Fahrtkilometer. Die Regelung galt rückwirkend zum 1. Januar..
- Die Werbungskostenpauschale wurde rückwirkend zum Jahresbeginn um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Auch der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer stieg von 9.984 Euro auf 10.347 Euro.
- Finanzschwache Haushalte bekamen einen Heizkostenzuschuss. Alleinlebende Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhielten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 270 Euro zu ihren Heizkosten. Für Zwei-Personen-Haushalte waren 350 Euro vorgesehen, für Studenten mit Bafög sowie Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe 230 Euro.
- Hilfen für ärmere Familien: Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, erhielten 20 Euro Kindersofortzuschlag pro Monat. Der Zuschlag wurde 2024 noch einmal erhöht.
- 9-Euro-Ticket: Von Juni bis August 2022 fuhren Fahrgäste bundesweit für 9 Euro monatlich beliebig oft in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV.
- Tankrabatt: Die Energiesteuer auf Sprit wurde befristet für drei Monate gesenkt. Der Liter Benzin kostete so ab Juni 2022 fast 30 Cent weniger, ein Liter Diesel rund 14 Cent.
- Energiepreispauschale: Alle einkommensteuerpflichtigen Beschäftigten erhielten im September eine Einmalzahlung von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Die Auszahlung erfolgte über den Arbeitgeber und musste versteuert werden.
- Kindergeldbonus: Das Kindergeld wurde einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben. Die Auszahlung erfolgte im Juli über die Familienkassen.
- Zuschuss zu Sozialleistungen: Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Wer Arbeitslosengeld bezog, bekam im Juli einmalig 100 Euro ausgezahlt.