Strompreisbremse & Gaspreisbremse: So funktioniert die Entlastung
- Was bedeutet die Strompreisbremse?
- Rechner Strompreisbremse
- Was bedeutet die Gaspreisbremse?
- Rechner Gaspreisbremse
- Bedeutung für den Anbieterwechsel
- Ab wann gelten Gas- und Strompreisbremse?
- Wen entlastet die Strom- und Gaspreisbremse?
- Was tun, um von der Gas- und Strompreisbremse zu profitieren?
- FAQ zur Gas- und Strompreisbremse
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Strom- und Gaspreisbremse gilt seit 01.03.2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
- Der Staat deckelt den Gaspreis auf 12 Cent je kWh, den Strompreis auf 40 Cent je kWh. Der Preis gilt für jeweils 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
- Von den Preisbremsen profitieren Sie automatisch. Der Anbieter verrechnet die Entlastung direkt mit dem Monatsabschlag.
- Die Preisbremsen gelten bis zum Jahresende 2023.
Um bei den Energiekosten zu entlasten, hat der Staat verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Neben einer Einmalzahlung im Dezember sollen Preisbremsen für Strom und Gas die gestiegenen Kosten abfedern. Wir sagen Ihnen, was die Gas- und Strompreisbremse für Ihren Geldbeutel bedeutet.
Was bedeutet die Strompreisbremse für Haushalte?
Der Staat deckelt den Strompreis für private Haushalte auf 40 Cent je kWh, inklusive Steuern und Abgaben. Der niedrige Preis gilt für einen Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch zahlen Verbraucher den Preis ihres aktuellen Stromtarifs. Die jährliche Grundgebühr fällt nicht unter die Strompreisbremse.
So wird die Strompreisbremse berechnet: Die Höhe der monatlichen Entlastung ergibt sich aus dem Produkt des Differenzbetrags (gültiger Arbeitspreis minus 40 Cent) und dem Entlastungskontingent (80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) geteilt durch zwölf.
Bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh und einem Arbeitspreis von 50 Cent sieht die Rechnung wie folgt aus:
(0,50 – 0,40) x (0,8 x 4.000) / 12 = 26,67 Euro
Um diesen Betrag senkt der Stromversorger den monatlichen Abschlag.
Haushaltsgröße mit 50 Cent Marktpreis
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Jährlicher Verbrauch [kWh]
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Gedeckelter Basisbedarf [kWh]
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Entlastung pro Monat
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Entlastung pro Jahr
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---|---|---|---|---|---|
Single | 1.800 | 1.200 | 10 € | 120 € | |
Ehepaar | 2.800 | 2.240 | 19 € | 224 € | |
Familie mit Kind | 3.500 | 2.800 | 23 € | 280 € | |
Familie im Reihenhaus mit 2 Kindern | 4.000 | 3.200 | 27 € | 320 € |
Strompreisbremse für den eigenen Verbrauch berechnen
Unser Rechner zeigt, wie hoch der staatliche Zuschuss zu Ihrer Stromrechnung ausfällt. Geben Sie einfach Ihren Vorjahresverbrauch in kWh, den Arbeitspreis in Cent und optional den Grundpreis in Euro ein. Liegt der Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 40 Cent, beziehen Sie bereits günstigen Strom und die Strompreisbremse wird nicht aktiv.
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Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
-
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Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Würzburg, 97084
Jahresverbrauch: 3.500 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Energie Spar Smart Premium B, Kosten im ersten Jahr: 765,05 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro
Einsparung: 895,83 Euro
(Stand: 17.09.2024) -
Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Was bedeutet die Gaspreisbremse für Haushalte?
Auch bei Gas werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf einen Preis von 12 Cent je kWh für private Haushalte gedeckelt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird der vereinbarte Arbeitspreis des Gasvertrags fällig. Die jährliche Grundgebühr kommt noch obendrauf.
So wird die Gaspreisbremse berechnet: Die Höhe der monatlichen Entlastung ergibt sich aus dem Produkt des Differenzbetrags (gültiger Arbeitspreis minus 12 Cent) und dem Entlastungskontingent (80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) geteilt durch zwölf.
Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einem Arbeitspreis von 20 Cent sieht die Rechnung wie folgt aus:
(0,20 – 0,12) x (0,8 x 20.000) / 12 = 106,67 Euro
Um diesen Betrag reduziert der Gasversorger den monatlichen Abschlag.
Haushaltsgröße mit 20 Cent Marktpreis
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Jährlicher Verbrauch [kWh]
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Gedeckelter Basistarif [kWh]
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Entlastung pro Monat
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Entlastung pro Jahr
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---|---|---|---|---|---|
Single | 5.000 | 4.000 | 27 € | 320 € | |
Ehepaar | 12.000 | 9.600 | 64 € | 768 € | |
Familie mit Kind | 18.000 | 14.400 | 96 € | 1.152 € | |
Familie im Reihenhaus mit 2 Kindern | 20.000 | 16.000 | 107 € | 1.280 € |
Gaspreisbremse für den eigenen Verbrauch berechnen
Unser Rechner zeigt, wie hoch der staatliche Zuschuss zu Ihrer Gasrechnung ausfällt. Geben Sie einfach den Vorjahresverbrauch in kWh, den Arbeitspreis in Cent und optional den Grundpreis in Euro ein. Liegt der Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 12 Cent, beziehen Sie bereits günstiges Gas und die Gaspreisbremse wird nicht aktiv.
Tipp: Heizenergie sparen lohnt sich doppelt!
Wer 2023 weniger verbraucht, kann dank der Preisbremse bei den Heizkosten gleich doppelt sparen. Senken Sie Ihren Verbrauch um 20 Prozent, dann gilt der Preisdeckel für den gesamten Verbrauch. Jede Kilowattstunde, die Sie darüber hinaus sparen, wird mit dem höheren Kilowattstundenpreis gutgeschrieben. Sie verdienen also die Differenz aus dem höheren Arbeitspreis pro Kilowattstunde minus 12 Cent.
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Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Gas ab 0,09 Euro/kWh
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Bis zu 1.250 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Wuppertal, 42277
Jahresverbrauch: 18.000 kWh
Günstigster Tarif: MONTANA garant 12, Kosten im ersten Jahr: 1.616,91 Euro
Grundversorgungstarif: WSW Gas Classic, Kosten: 2.890,37 Euro
Einsparung: 1.273,46 Euro
(Stand: 17.09.2024) -
Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Was bedeuten die Preisbremsen für den Anbieterwechsel?
Auch mit Einführung der Strom- und Gaspreisbremse im kommenden Jahr kann sich ein Anbieterwechsel lohnen. Denn die gedeckelten Preise gelten nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den restlichen Bedarf werden weiterhin die teilweise sehr hohen Marktpreise fällig.
Wenn Sie absehbar Ihren Energieverbrauch nicht senken können, prüfen Sie am besten die Preisunterschiede zwischen den Versorgern und wechseln gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter. Bei vielen Anbietern erhalten Sie zusätzlich einen Bonus für Ihren Wechsel.
Stromverbrauch von 4.000 kWh in 10115 Berlin (Tarife mit verbraucherfreundlichen Bedingungen)
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Günstiger Anbieter (43,08 Cent/kWh)
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Teurer Anbieter (89,30 Cent/kWh)
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Wechsel-Ersparnis
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Kosten pro Jahr ohne Strompreisbremse | 1.723 € | 3.572 € | 1.849 € |
Kosten pro Jahr inkl. Strompreisbremse | 1.691 € | 2.064 € | 373 € |
Gasverbrauch von 20.000 kWh in 10115 Berlin (Tarife mit verbraucherfreundlichen Bedingungen)
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Günstiger Anbieter (19,18 Cent/kWh)
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Teurer Anbieter (32,89 Cent/kWh)
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Wechsel-Ersparnis
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Kosten pro Jahr ohne Gaspreisbremse | 3.835 € | 6.578 € | 2.743 € |
Kosten pro Jahr inkl. Gaspreisbremse | 2.758 € | 3.308 € | 550 € |
Die Preisbremsen für Strom und Gas sind befristet – zunächst sollten sie bis zum 30. April 2024 gelten, angesichts der Haushaltskrise hat Bundeskanzler Scholz am 29.11.2023 angekündigt, dass sie bereits zum Jahresende 2023 auslaufen sollen. Sobald die Deckelung der Preise ausläuft, kostet jede verbrauchte Kilowattstunde wieder den regulären Vertragspreis. Umso wichtiger ist es, spätestens dann einen günstigen Strom- und Gasvertrag zu haben.
Ab wann gelten Gas- und Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse gilt ab Januar 2023. Die Auszahlung für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die notwendigen technischen Anpassungen bei den Versorgern aber erst im März 2023.
Die Gaspreisbremse startet im März 2023 und gilt dann rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Die Preisbremsen gelten bis zum Jahresende 2023.
Wen entlastet die Strom- und Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse entlastet alle Haushalte in Deutschland, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas verbrauchen. Die Strompreisbremse von 40 Cent je kWh greift bis zu einem jährlichen Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden.
Für größere Gewerbe und Unternehmen mit höheren Verbräuchen gibt es ebenfalls Entlastungen, es gelten aber andere Regelungen.
Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um von der Gas- und Strompreisbremse zu profitieren?
Von der Entlastung profitieren Sie automatisch – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Was ist die Dezember-Hilfe und wann wird diese erstattet?
Um die Zeit bis zum Start der Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Staat den Dezember-Gasabschlag für alle privaten Haushalte. Die Dezember-Hilfe fließt automatisch, der Versorger zieht den Abschlag nicht vom Konto ein. Dennoch gezahlte Beträge muss der Versorger in der nächsten Rechnung verrechnen. Mieter erhalten die Entlastung allerdings erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Die Entlastung errechnet sich aus dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Vorjahresverbrauchs. Dazu kommt ein Zwölftel des Jahresgrundpreises.
Müssen die Entlastungen aus den Preisbremsen versteuert werden?
Die Entlastungen sind für viele Haushalte steuerfrei. Nur wer wegen der Höhe seines Einkommens den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer zahlt, muss die staatliche Hilfe versteuern. Für das Jahr 2022 liegt die Bruttojahresverdienstgrenze für Alleinstehende bei 75.000 Euro.
FAQ: Fragen und Antworten zur Gas- und Strompreisbremse
Wenn Sie neu eingezogen sind, wird der Vorjahresverbrauch der neuen Wohnung für die Strom- und Gaspreisbremse zugrunde gelegt. Es wird nicht der Verbrauch mit dem Verbrauch Ihres alten Wohnorts, sondern mit dem der bisherigen Mieter gerechnet. Sollte dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig sein, sollten Sie den Energieversorger kontaktieren und um eine Anpassung bitten.
Bei einer neuen Wohnung oder einem neuen Haus wird vom Verteilnetzbetreiber anhand des Standardlastprofils entsprechend dem Energieverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts eine Prognose des Verbrauchs erstellt. Sie ist die Basis für die Entlastungen durch die Strom- und Gaspreisbremse. Das gilt auch bei einer neuen Heizung.
Auch bei einem Anbieterwechsel gilt das Entlastungskontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der neue Versorger muss anhand einer Kopie der letzten Jahresrechnung oder durch eine Abfrage beim Netzbetreiber sicherstellen, das mit dem richtigen Vorjahresverbrauch gerechnet wird. Durch den neuen Strom- oder Gastarif ändert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde und damit auch der Entlastungsbetrag.
Trotz der Gas- und Strompreisbremse können Energieversorger ihre Preise nach wie vor ändern. Sie müssen sich dabei an die gleichen Ankündigungsfristen halten wie bisher. Das Bundeskartellamt soll sicherstellen, dass es nicht zu missbräuchlichen Preiserhöhungen kommt.
Für Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder anderen Brennstoffen heizen, wurde ein zusätzlicher Härtefall-Fonds eingerichtet. Die Mittel dafür kommen vom Bund, die Bundesländer sind zuständig für die Anträge und die Auszahlung der Hilfen. Bis zu einer Verdoppelung der Heizkosten müssen die Haushalte vollständig selbst bezahlen. Die darüberhinausgehenden Kosten übernimmt zu 80 Prozent der Staat.