Gas-Umlage
Mit "Gas-Umlage" ist meistens ein Preisbestandteil des Erdgaspreises für Haushalte gemeint. Es gibt mehrere Gas-Umlagen, mit denen Kosten der Gas-Infrastruktur auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden. Zur Abfederung der stark gestiegenen Großhandelspreise für Gas im Zuge des Ukraine-Kriegs wollte die Bundesregierung eine zusätzliche Gas-Umlage (auch: EnSiG-Umlage, Gasbeschaffungsumlage) einführen, um die Gas-Importeure zu entlasten. Sie wurde jedoch bereits vor ihrer Einführung wieder gekippt.
Neue Gas-Umlage hätte die Kosten deutlich erhöht
Die gesetzliche Grundlage der Gas-Umlage ist § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG). Unternehmen, die durch die reduzierten Gas-Importe Verluste erleiden, hätten über eine „saldierte Preisanpassung“ einen finanziellen Ausgleich bekommen. So sollte vermieden werden, dass die Gasimporteure zahlungsunfähig werden und die gesamte Gas-Lieferkette in Gefahr gerät.
Die EnSiG-Umlage hätte am 1. Oktober 2022 eingeführt und bis zum April 2024 gelten sollen. Ihre genaue Höhe wurde am 15. August 2022 veröffentlicht: Sie sollte bei 2,419 Cent/kWh liegen. Ohne die Mehrwertsteuer wären den Haushalten durch die Gasbeschaffungsumlage folgende Kosten entstanden:
Ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh Gas pro Jahr hätte Mehrkosten von 121 Euro (netto) gehabt. In einem Paar-Haushalt mit einem jährlichen Jahresverbrauch von 12.000 kWh wären es zusätzliche Kosten von 290 Euro (netto) gewesen, bei einem Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh hätte die Mehrkosten durch die Gas-Umlage 484 Euro (netto) betragen..
EnSiG-Umlage wurde in letzter Minute gekippt
Die Gas-Umlage wurde bereits vor ihrer Einführung von vielen Seiten kritisiert - nicht nur, weil die Haushalte dadurch stark belastet worden wären, sondern auch, weil Unternehmen, die nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, Ansprüche auf Zahlungen aus dieser Umlage erhoben. Am 28.09.2022 folgte die kurzfristige Kehrtwende: Die Gas-Umlage wurde noch vor ihrer Einführung wieder gekippt. Die Bundesregierung kündigte stattdessen einen milliardenschweren "Abwehrschirm" an, aus dessen Mitteln die angeschlagenen Gas-Importeure gestützt werden können.
Weitere Gas-Umlagen auf dem Gaspreis
Die Gasbeschaffungsumlage ist zwar nie gekommen, es gibt jedoch weitere Gas-Umlagen, die auf den Gaspreis fällig werden. Dazu gehört ab dem 1. Oktober 2022 die Gasspeicher-Umlage, die zunächst auf 0,059 Cent/kWh (netto) festgelegt wurde. Für einen Haushalt im Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von 12 Euro (netto) pro Jahr. Dann gibt es noch die Regelenergie-Umlage (auch: Bilanzkreisumlage SLP), die zwar nicht neu ist, aber ab dem 1. Oktober 2022 von 0 Cent/kWh auf 0,57 Cent/kWh (netto) angehoben wird, was für den Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Mehrkosten von 114 Euro (netto) bedeutet. Schlussendlich wurde auch noch die Konvertierungsumlage, mit der die Konvertierung von H-Gas in L-Gas finanziert wird, angehoben. Sie schlägt beim genannten Jahresverbrauch mit 8 Euro zu Buche.
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