KWK-Umlage
Bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent senken: Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Damit diese erreicht werden, kommen nicht nur der Industrie und der Landwirtschaft, sondern auch dem Stromsektor eine wichtige Rolle zu. Hoffnungsträger in diesem Zusammenhang sind umweltfreundliche und effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Seit 2002 werden KWK-Anlagen mit einem umlagefinanzierten Zuschlag gefördert – der KWK-Umlage.
- Definition
- Höhe der Umlage
- Grund der KWK-Umlage
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die KWK-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises und beträgt 0,378 Cent/kWh im Jahr 2022.
- Betreiber von KWK-Anlagen erhalten die Umlage als Aufschlag auf die Netzentgelte pro verbrauchte Kilowattstunde.
- KWK-Anlagen produzieren Strom und Wärme gleichzeitig und nutzen die bei der Stromproduktion entstehende Wärmeenergie, z.B. für die Warmwasserbereitung.
- Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß KWKG-Gesetz dazu verpflichtet, die KWK-Umlage für das folgende Kalenderjahr bis zum 25. Oktober des laufenden Jahres zu ermitteln und bekanntzugeben.
Definition: Was ist die KWK-Umlage?
Die KWK-Umlage ist Teil des Strompreises. Sie ist ein Aufschlag auf die Netzentgelte pro verbrauchte Kilowattstunde, die die Verbraucher bezahlen. Daraus ergeben sich Zuschlagszahlungen, die die Förderkosten von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen decken sollen. Die KWK-Umlage erhalten die Betreiber von KWK-Anlagen. Das soll Anreize für Investitionen in weitere KWK-Anlagen schaffen, damit deren Anteil an der Gesamtstromerzeugung langfristig steigt.
Die Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage)
Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung ist eine effiziente Möglichkeit, um den Verlust von Energie bei der konventionellen Stromerzeugung aus beispielsweise Kohle oder Erdgas zu minimieren. Bei dieser Art der Stromerzeugung geht nämlich rund zwei Drittel der Primärenergie in Form von Wärme verloren, die ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird. Mit der Kraft-Wärme-Kopplung kann man die Energieeffizienz deutlich verbessern, da die bei der Herstellung von Strom produzierte Wärme als Wärmeenergie genutzt wird – zum Beispiel für die Aufbereitung von Warmwasser in Wohnhäusern.
Eine KWK-Anlage (Kraft-Wärme-Kopplungsanlage) ist damit deutlich sparsamer, effizienter und umweltfreundlicher als eine Anlage mit ungekoppelter Stromerzeugung, da sie weniger Primärenergie benötigt. Es gibt drei Prozesse, die dies ermöglichen: interne Verbrennungsmotoren (auch Blockheizkraftwerk genannt), externe Verbrennungsprozesse mit einem Stirlingmotor oder eine Brennstoffzelle, die mit Wasserstoff betrieben wird. In Deutschland ist der interne Verbrennungsmotor am verbreitetsten.
Brennstoffe und Auslegung
Eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage kann mit einer Vielzahl von Brennstoffen betrieben werden, solange deren Temperaturniveau mindestens 210 Grad Celsius erreicht. Neben fossilen Energieträgern wie Braunkohle, Steinkohle, Erdgas oder Heizöl können auch erneuerbare Energien wie Biogas, Klärgas, Pflanzenöl, Pellets, Solar- oder Geothermie sowie Kernenergie genutzt werden. KWK-Anlagen können grundsätzlich strom- oder wärmegeführt ausgelegt werden. Stromgeführte Anlagen sind auf eine optimale Stromgewinnung ausgelegt, während wärmegeführte Anlagen auf die Wärmegewinnung abzielen. Da die Erträge pro Kilowattstunde Strom in der Regel höher sind als die Erträge pro Kilowattstunde Wärme, ist die stromgeführte Auslegung aus wirtschaftlicher Sicht in der Regel attraktiver.
Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung
Im Sommer ist es notwendig, Gebäude zu kühlen, ähnlich wie im Winter Wärme benötigt wird. Hier kommt die Technologie der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung ins Spiel, welche die Schwester der Kraft-Wärme-Kopplung ist. Durch diese Technologie kann die Wärme, die von einer KWK-Anlage erzeugt wird, genutzt werden, um eine Kältemaschine anzutreiben und somit Kälte zu erzeugen. Auch in Zeiten mit geringer Wärmenachfrage kann die Kälteerzeugung dazu beitragen, dass die KWK-Anlage effizient ausgelastet wird und somit niedrigere Betriebskosten entstehen.
Wie wird die Höhe der KWK-Umlage bestimmt?
Die Höhe der KWK-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt. Sie sind dazu verpflichtet, die KWK-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des laufenden Kalenderjahres transparent zu machen. Diese Regelung findet sich in Paragraf 26a und 26b Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Gemäß Paragraf 26a Absatz 1 KWKG bestimmen folgende Faktoren die Höhe der KWK-Umlage:
- Die Prognosen der Netzbetreiber zu den KWK-Strommengen, der Förderzahlungen und die Stromabgaben an Letztverbraucher für das folgende Kalenderjahr.
- Die gemeldeten Prognosewerte des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Förderzahlungen an Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher für das folgende Kalenderjahr.
- Die Prognoseanträge der stromkostenintensiven Unternehmen nach Paragraf 66 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Verbindung mit Paragraf 27 Absatz 3 Nummer 1 KWKG.
- Die Jahresabrechnungen der vorangegangenen Kalenderjahre.
Wie hoch ist die KWK-Umlage?
Die Höhe der KWK-Umlage wird jährlich neu bestimmt. Im Jahr 2022 beträgt die KWK-Umlage auf Basis des derzeit gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 0,378 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Der Vergleich mit den KWK-Umlagen der vergangenen Jahre zeigt einen neuerlichen Anstieg der Umlage. Im Jahr 2016 betrug sie 0,445 Cent pro Kilowattstunde und sank dann stetig bis zum Jahr 2020 auf nur noch 0,226 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2021 stieg sie wieder auf 0,254 Cent pro Kilowattstunde.
Wer zahlt die KWK-Umlage?
Die KWK-Umlage wird an die Betreiber der KWK-Anlagen weitergegeben, die diese wiederum an die lokalen Energieversorger und Netzbetreiber weiterleiten. Letztere rechnen die KWK-Umlage auf das Netzentgelt um und schlagen sie so schließlich auf den Strompreis auf. Letztlich bezahlen also die Endkunden die KWK-Umlage.
Warum gibt es die KWK-Umlage?
Die KWK-Umlage wird erhoben, um den Umweltschutz zu fördern und Energieeinsparungen zu verbessern. Sie steht im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, das wiederum die Förderung regenerativer Energien regelt. Zusammen mit der EEG-Umlage (die ab dem 1. Juli 2022 entfiel) unterstützt der deutsche Steuerzahler so jedes Jahr den Ausbau und Erhalt umweltfreundlicher KWK-Anlagen.
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Gemäß dem Monitoringbericht 2020 der Bundesnetzagentur stieg der Anteil der KWK an der Bruttostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2019 auf 16,7 Prozent an, womit das Ziel von 25 Prozent bis 2020 verfehlt wurde.
Dennoch wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Jahr 2020 novelliert und die Förderrichtlinien angepasst, um den KWK-Ausbau in Deutschland zu unterstützen. Seit dem 1. Januar 2021 sieht die neue Förderrichtlinie unter anderem vor, dass der KWK-Zuschlag für Strom aus KWK-Anlagen bis 2026 schrittweise erhöht wird und dass der Einsatz von erneuerbaren Energien in KWK-Anlagen gefördert wird.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil der KWK an der Bruttostromerzeugung bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent zu steigern. Hierfür sollen auch der Ausbau von Wärmenetzen und die Förderung von KWK-Anlagen mit erneuerbaren Energien beitragen.
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