Yello erwirkt Urteil gegen Düsseldorfer Stadtwerke: Wechselgebühren für Stromkunden sind unzulässig
Stand: 29.05.2001
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Das Landgericht Düsseldorf hat die Düsseldorfer Stadtwerke dazu verurteilt, der Yello Strom GmbH zu Unrecht erhobene Wechselgebühren in Höhe von 49.300 Mark zu erstatten.
Das Landgericht Düsseldorf hat einer entsprechenden Klage von Yello Strom vollumfänglich stattgegeben. In dem Urteil wurde den Düsseldorfer Stadtwerken auch untersagt, von ihren Tarifkunden bei einem Wechsel zu einem anderen Stromversorger ein Entgelt für den Aufwand für Zählerstandserfassung, Rechnungsstellung usw. zu fordern.
Als Begründung führten die Richter an, daß das Verhalten der Stadtwerke zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Strommarkt führe. Für Kosten, die die Vertragsbeendigung betreffen, könne kein Ersatz verlangt werden. Die Entscheidung bestätigt auch die mehrfach geäußerte Auffassung des Bundeskartellamtes und gilt als richtungsweisend für zahlreiche ähnliche Verfahren. Im Herbst 2000 musste sich schon die Hamburger HEW einem entsprechenden (von Hansestrom erwirkten) Gerichtsurteil beugen. In der Folge hat HEW rund 400.000 Mark zu Unrecht erhobene "Wechselgebühren" an Yello zurückbezahlt.
Das mehrfach festgestellte Verbot der Erhebung von Wechselgebühren muß von den neuen Stromanbietern immer wieder für jeden einzelnen Vorversorger neu durchgesetzt werden. Durch das Erheben von Wechselgebühren können Vorversorger einen Kundenwechsel so verteuern, daß er nicht mehr lohnt. Die Initiative Pro Wettbewerb (ein Forum der drei neuen Stromanbieter Yello Strom, best energy und LichtBlick) wertet den Versuch, Gebühren beim Wechsel des Stromanbieters zu erheben, als eines der zahlreichen Kennzeichen eines immer noch nicht diskriminierungsfreien Strommarktes in Deutschland.